21-0123.6

Altona wird Klimaschutzbezirk Ergänzungsantrag der Fraktionen von SPD und GRÜNE zur Drucksache 21-0123.3 (Neufassung der von der Bezirksversammlung in den Planungsausschuss überwiesenen Ziffern der Drucksache 21-0123.4)

Antrag öffentlich

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
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20.11.2019
Sachverhalt

Die SPD Bezirksfraktion Altona sieht aufgrund der immer dramatischer werdenden Klimaveränderung die Notwendigkeit, nationale aber insbesondere auch lokale Maßnahmen zu ergreifen, um dem Problem zu begegnen. Einen wesentlichen Beitrag können hier konkrete Maßnahmen im städtebaulichen Kontext und Maßnahmen zur Mobilität leisten.
 

Deshalb ist es notwendig, die Drucksache 21-0123.3 ab Punkt 8 wie folgt zu ergänzen:

 

  1. Bei Befreiungen mit Erweiterung von genehmigungsfähigen Baumassen, städtebaulichen Verträgen sowie bei städtebaulichen Wettbewerben, Gutachterverfahren und Bebauungsplanverfahren sind die existierenden Altonaer „StadtKlima-Standards“ anzuwenden. Eine Umsetzung erfolgt durch die Bauherren, wird durch ein Nachweisverfahren überprüft und gegebenenfalls über Vertragsstrafen durchgesetzt.

 

  1. Das Bezirksamt Altona und die Behörde für Umwelt und Energie nach § 27 BezVG werden aufgefordert, bei größeren Bauvorhaben gemeinsam die jeweiligen Vorhabenträgerinnen und Vorhabenträger dazu verpflichten, einen Energiefachplan als energiewirtschaftliches Fachgutachten bei Neubauvorhaben mit mehr als 150 Wohneinheiten zu erstellen bzw. zu beauftragen ggf. unter Inanspruchnahme von Förderprogrammen. Bei privaten Bauträgern sind die Kosten durch diese zu übernehmen. Dabei werden im Energiefachplan drei Varianten des Dämmstandards in Kombination mit mindestens drei Varianten der erneuerbaren Energieversorgung untersucht. Ebenso ermittelt der Energiefachplan für das jeweilige Neubaugebiet die Variantenkombination mit den geringsten CO²-Emissionen bei wirtschaftlicher Vertretbarkeit. Bei der Analyse sind die energetischen Potenziale (bspw. Abwärmeproduzenten) bzw. die Defizite des nahen Umfeldes mindestens kursorisch zu prüfen und ggf. in das Energiekonzept einzubinden. Die ermittelte Variante soll über Festsetzungen in Bebauungsplänen oder über Regelungen in städtebaulichen Verträgen gesichert werden. Bei netzgebundenen Lösungen kann über eine öffentliche Ausschreibung ein Energiedienstleister gefunden werden, der die definierten CO²-Einsparungen mit den niedrigsten Wärmekosten umsetzt.

Generell (auch bei Gewerbebauten ab 500m2) soll ebenfalls geprüft werden, ob und inwieweit der Einsatz von Photovoltaik oder Solarthermie ggf. durch Inanspruchnahme von Contracting-Unternehmen in diesem Zusammenhang sinnvoll ist.

 

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