21-0123.3

Weltweiter Klimanotstand: Altona wird Klimaschutz-Bezirk Beschlussempfehlung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt und Verbraucherschutz

Beschlussempfehlung öffentlich

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24.10.2019
Sachverhalt

Die Bezirksversammlung hat in ihrer Sitzung vom 29.08.2019 die als Anlage 1 beigefügte Drucksache 21-0123 zur Erarbeitung einer Beschlussempfehlung in den Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt und Verbraucherschutz (KUV) überwiesen.

 

Der KUV hat sich in seinen Sitzungen vom 09.09.2019 sowie 14.10.2019 mit dem Thema befasst. Die Fraktion DIE LINKE hat im Rahmen der Sitzung vom 14.10.2019 eine Neufassung des ursprünglichen Antrags eingereicht (Anlage 2). Zudem hat es einen Alternativantrag der Fraktionen von GRÜNE und CDU gegeben, für den es für die Sitzung am 14.10.2019 als Tischvorlage ebenfalls eine Neufassung gegeben hat (Anlage 3).

 

Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt und Verbraucherschutz empfiehlt der Bezirksversammlung bei alternativer Abstimmung mehrheitlich mit den Stimmen der Fraktionen von GRÜNE und CDU, Folgendes zu beschließen:

 

Resolution zur Klimakrise

 

Die Bezirksversammlung beschließt gemäß § 19 (2) BezVG:

 

  1. Der Bezirk Altona stellt fest, dass wir uns in einer globalen Klimakrise, einem Klimanotstand befinden, und das Menschenmögliche tun müssen, um die Emission von klimawirksamen Gasen (insbesondere CO2, Methan, Lachgas) schnellstmöglich zu reduzieren. Der Bezirk Altona erkennt damit die Abmilderung des Klimawandels als Aufgabe höchster Priorität an.

 

  1. Altona wird Klimaschutz-Bezirk und ruft alle bezirklichen, gewerblichen und privaten Akteure auf, die Auswirkungen ihres Handelns auf das Klima zu überprüfen und unverzüglich wirksame Maßnahmen zur Reduzierung der Emission klimawirksamer Gase (insbesondere CO2, Methan, Lachgas) zu ergreifen.

 

  1. Der Bezirk verpflichtet sich, alle geplanten baulichen Maßnahmen des Bezirks zu überprüfen hinsichtlich ihrer Auswirkungen aufs Klima. Das Bezirksamt Altona und die Bezirksversammlung Altona bevorzugen Lösungen, die sich positiv auf Klima-, Umwelt- und Artenschutz auswirken.

 

  1. Im Rahmen der Beschaffung beachtet das Bezirksamt ökologische Kriterien, insbesondere die Auswirkungen auf Klima-, Umwelt- und Artenschutz.

 

  1. Das Bezirksamt stellt bei sämtlichen klimarelevanten Beschlussvorlagen die jeweilige Auswirkung in den zuständigen Fachausschüssen dar. Dies gilt insbesondere bei der Erstellung von Bebauungsplänen. Die Bezirksversammlung verpflichtet sich, bei ihren Entscheidungen dem Klimaschutz eine hohe Priorität einzuräumen.

 

  1. Das integrierte Klimaschutzkonzept des Bezirks bildet die Basis für die Arbeit auf bezirklicher Ebene. Alle Beteiligten wirken mit, um das Klimaschutzkonzept bekannt zu machen und weiter zu entwickeln. Kinder und Jugendliche sind zu beteiligen. Mit der Umsetzung des Maßnahmenkatalogs muss noch dieses Jahr konsequent begonnen werden. Das Bezirksamt Altona überprüft den Klimaschutzplan spätestens und wiederkehrend nach 2,5 Jahre und passt diesen in Zusammenarbeit mit dem Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt und Verbraucherschutz an.

 

  1. Der Bezirk Altona unternimmt große Anstrengungen, um die grüne Lunge unseres Bezirks weiter zu entwickeln. Dazu soll im Ausschuss für Grün, Naturschutz und Sport ein Programm „Mehr Grün für Altonas Plätze und Straßen“ beschlossen werden. Mit diesem Programm sollen Grüninseln im Siedlungsraum für Mensch und Natur geschaffen, zusätzliche Bäume gepflanzt und die Begrünung von vertikalen und horizontalen Flächen z.B. an Bus-Unterständen initiiert und vorangetrieben werden. Das Bezirksamt unterstützt Initiativen zur nachhaltigen regionalen Versorgung (z.B. Mischkultur-Modellprojekt, Permakultur, Transition-Town).

 

  1. Das Bezirksamt berichtet dem Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt und Verbraucherschutz laufend zur Umsetzung.

 

Die Bezirksversammlung beschließt gemäß § 27 BezVG:

 

  1. Wir fordern den Senat auf, ein Klimaschutzgesetz einzuführen, dessen Maßnahmen an den Verpflichtungen des Pariser Abkommens ausgerichtet sind. Das Klimaschutzgesetz soll erreichen, dass die bereits vereinbarten Reduktionsziele eingehalten werden und das Ziel der Klimaneutralität Hamburgs spätestens bis zum Jahr 2035 erreicht werden kann.

 

  1. Wir fordern die Behörde für Umwelt und Energie auf, über Ursachen und Auswirkungen des Klimawandels sowie über die Maßnahmen, welche gegen den Klimawandel ergriffen werden, umfassend zu informieren. Dazu gehört insbesondere die Vorstellung eines Plans, wie die Energieversorgung Hamburgs schnellstmöglich klimaneutral wird.

 

  1. Wir fordern den Senat auf, in Zusammenarbeit mit dem Landesbetrieb für Geoinformationen und Vermessung ein Online-Portal einzurichten, auf dem alle übergeordneten Klimaschutz-Projekte Hamburgs dargestellt werden. Die Emissionen klimawirksamer Gase der Stadt sollen jährlich überschlägig ermittelt und die eingesparten Emissionen grafisch dargestellt werden. 

 

  1. Wir fordern den Senat auf, sich auf Bundesebene dafür einzusetzen, dass die Bundesrepublik Deutschland die Ziele des Pariser Abkommens einhält, Steuervergünstigungen für fossile Energieträger schnellstmöglich reduziert, um den Ausstieg aus der Nutzung fossiler Energieträger zu beschleunigen und die Entwicklung und Nutzung von erneuerbaren Energien durch Anreize und Förderung zu verstärken.

 

  1. Klimaschutz gelingt gemeinsam. Wir fordern daher den Senat auf, die Klimakrise, die umgehendes Handeln erfordert, ebenfalls mittels einer Resolution in ihrer Bedeutung anzuerkennen. Der Senat übermittelt diese Aufforderung seinerseits als Empfehlung an die anderen Hamburger Bezirksversammlungen sowie an Städte und Gemeinden der Metropolregion Hamburg.

 

Die Fraktion DIE LINKE hat für die Neufassung des ursprünglichen Antrags gestimmt. Die Fraktionen von SPD und FDP haben sich an der Abstimmung nicht beteiligt.

 

 

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