21-0341

Neue Erkenntnisse über die B 431 machen eine Überplanung trotz Schlussverschickung nötig Mitteilungsdrucksache zum Beschluss der Bezirksversammlung vom 26.09.2019

Mitteilungsdrucksache öffentlich

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
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04.11.2019
24.10.2019
Sachverhalt

Die Bezirksversammlung Altona hat in ihrer Sitzung vom 26.09.2019 anliegende Drucksache 21-0198.2 beschlossen.

 

Die Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation (BWVI) hat hierzu mit Schreiben vom 14.10.2019 wie folgt Stellung genommen:

 

Zu 1:

Die Bushaltestelle kann nicht ganz vor das Brachgrundstück (nach Hausnummer 80) verschoben werden, da der Bus für das Einfädeln vor der Lichtsignalanlage (LSA) entsprechenden Raum benötigt. Die Bushaltestelle ist so weit wie es möglich war an die LSA verschoben worden (siehe beigefügten Lageplan „Bushaltestelle Osdorfer Weg“). Der Umweg für die Schülerinnen und Schüler ist somit auf ein Minimum reduziert und es wird erwartet, dass die LSA auch entsprechend genutzt wird.

 

Zu 2:

Im Bereich vor der Abzweigung zur Nebenfahrbahn bleibt ein kleines Stück baulicher Radweg vorhanden. Auch in dieser Variante werden die unterschiedlichen Verkehrsströme klar voneinander getrennt. Bei vielen wartenden Fußgängern an der LSA ist der Aufstellbereich begrenzt, dieser würde sich durch einen verlängerten Radfahrstreifen nicht vergrößern. Ein weiterer Rückbau der Nebenflächen ist zudem aufgrund der vorhandenen und bereits neu verlegten Leitungstrassen im Bereich der Nebenflächen nicht ohne erheblichen Aufwand möglich.

 

Zu 3:

Anbei erhält der Ausschuss den überarbeiteten Lageplan „Bushaltestelle Osdorfer Weg“ zur Kenntnis. Eine weitere Vorstellung im Ausschluss ist aus Sicht des Landesbetriebs Straßen, Brücken und Gewässer (LSBG) daher entbehrlich.

 

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