Bebauungsplan Bahrenfeld 68 Alternativantrag der Fraktionen von SPD und FDP zur Drucksache 21-0333 (NEUFASSUNG)
Letzte Beratung: 24.10.2019 Bezirksversammlung Ö 5.1.1
Das Bezirksamt wird gem. § 19 BezVG aufgefordert, den Bebauungsplan-Entwurf Bahrenfeld 68 so auszulegen, dass die Geschossigkeit der einzelnen Baukörper maximal 3 Geschosse plus Staffelgeschoss beträgt.
Die Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen wird gemäß § 27 BezVG aufgefordert, die Weisung zur Auslegung des Bebauungsplan-Entwurfs Bahrenfeld 68 dahingehend zu ändern, dass die Geschossigkeit der einzelnen Baukörper maximal 3 Geschosse plus Staffelgeschoss beträgt.
ohne
Keine Orte erkannt.
Die Erkennung von Orten anhand des Textes der Drucksache kann ungenau sein. Es ist daher möglich, das Orte gar nicht oder falsch erkannt werden.