Bebauungsplan Bahrenfeld 68 Alternativantrag der Fraktionen von SPD und FDP zur Drucksache 21-0333 (NEUFASSUNG)
Das Bezirksamt wird gem. § 19 BezVG aufgefordert, den Bebauungsplan-Entwurf Bahrenfeld 68 so auszulegen, dass die Geschossigkeit der einzelnen Baukörper maximal 3 Geschosse plus Staffelgeschoss beträgt.
Die Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen wird gemäß § 27 BezVG aufgefordert, die Weisung zur Auslegung des Bebauungsplan-Entwurfs Bahrenfeld 68 dahingehend zu ändern, dass die Geschossigkeit der einzelnen Baukörper maximal 3 Geschosse plus Staffelgeschoss beträgt.
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