21-0067.1

Verkehrssituation "An der Kleiderkasse" Mitteilungsdrucksache zum Beschluss des Hauptausschusses vom 23.05.2019

Mitteilungsdrucksache öffentlich

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
TOP
04.11.2019
24.10.2019
Sachverhalt

Der Hauptausschuss der Bezirksversammlung Altona hat in seiner Sitzung vom 23.05.2019 stellvertretend für die Bezirksversammlung anliegende Drucksache 20-5896.1 beschlossen.

 

Die Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen (BSW) hat hierzu mit Schreiben vom 17.07.2019 wie folgt Stellung genommen:

 

Die Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen (BSW) ist für die geforderte Maßnahme des Beschlusses vom 23.05.2019 nicht zuständig.

 

Die Straße „An der Kleiderkasse“ unterliegt folgenden Zuständigkeiten:

 

  • Der östliche Teil der Straße „An der Kleiderkasse“ wurde bereits an den Bezirk übergeben.
  • Der westliche Bereich ist derzeit noch Baustraße und in privatem Besitz der ARGE Mitte Altona (Erschließungsgesellschaft der privaten Grundeigentümer). Vertragspartner der ARGE für die Erschließung auf Seiten der FHH ist der LSBG.

 

Das Bezirksamt Altona hat mit Schreiben vom 24.09.2019 wie folgt Stellung genommen:

 

Nach Rücksprache mit dem zuständigen Polizeikommissariat 21 (PK 21) werden die geforderten Schrankenzäune aus Sicherheitsgründen (Gefahrensituation durch permanentes Verschieben) nicht angeordnet. Die gewidmete Verkehrsfläche wird nach Aussage des PK 21 stattdessen vermehrt überwacht, Falschparker geahndet und falsch parkende Kfz gegebenenfalls abgeschleppt.

 

 

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