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Mehr Tempo 30 in Altona ermöglichen - Hamburger Richtlinie (HRVV) überarbeiten Dringlicher Antrag der Fraktionen von GRÜNE, SPD und CDU

Antrag öffentlich

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Gremium
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24.10.2019
Sachverhalt

Mit der Novelle der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung (VwV-StVO) vom 30.05.2017 wurden die Möglichkeiten zur Einführung vom Tempo 30 als Höchstgeschwindigkeit erleichtert. Erstmals kann seitdem auch ohne Nachweis einer besonderen Gefahrenlage im unmittelbaren Bereich sozialer Einrichtungen wie Kindergärten und -tagesstätten, Schulen, Krankenhäusern oder Alten- und Pflegeheimen Tempo 30 angeordnet werden. Voraussetzung ist ein direkter Zugang der Einrichtung zur Straße oder die Nähe der Einrichtung zu starken Ziel- und Quellverkehren. Zu berücksichtigen sind ferner etwaige drohende Verkehrsverlagerungen oder negative Auswirkungen auf den ÖPNV.

 

Im April 2018 wurde in Hamburg eine Richtlinie erlassen (Hamburger Richtlinie zur Anordnung von Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen - HRVV), die die Möglichkeiten der Neuregelung deutlich beschränkt. Insbesondere durch den dort festgeschriebenen grundsätzlichen Verzicht auf Tempo 30 bei Strecken, in denen der Bus mindestens sechs Mal pro Stunde in der Hauptverkehrszeit fährt, ergeben sich bei dem in Hamburg üblichen 10-Minuten Takt kaum noch Spielräume.

 

Die Folge dieser und anderer sehr enger Auslegungen der VwV-StVO in der HRVV ist, dass immer wieder Bürger*innen in Altona, die sich an die Fraktionen und den Verkehrsausschuss mit der Bitte um Tempo 30 - meistens im Schulumfeld -  wenden, mitgeteilt werden muss, dass praktisch keine Erfolgsaussichten bestehen, obwohl die Rechtslage dies prinzipiell zulassen würde.

 

Vor diesem Hintergrund möge die Bezirksversammlung beschließen:

 

Der Senat und insbesondere die beteiligten Fachbehörden (Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation und Behörde für Inneres und Sport) werden gemäß § 27 BezVG aufgefordert:

 

  1. die Hamburger Richtlinie zur Anordnung von Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen (HRVV) mit dem Ziel zu überarbeiten, mehr Tempo 30 vor sozialen Einrichtungen wie Schulen und Kindergärten zu ermöglichen. Dazu sollen künftig Beschränkungen wie die einseitige Orientierung an der Taktfrequenz des Busverkehrs vermieden werden. Vielmehr soll die Sachprüfung im Vordergrund stehen, die den möglichen Sicherheitsgewinn durch Tempo 30 vor Ort mit Folgen wie zu erwartenden Fahrzeitverlusten im ÖPNV abwägt.

 

  1. den Verkehrsausschuss über die weitere Entwicklung zu informieren.

 

 

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