Hamburger Maß Dringlicher Antrag der Fraktion DIE LINKE
Unter der Bezeichnung „Hamburger Maß“ ist offenbar eine Senatsanweisung an die Bezirke ergangen, die die Festlegung von Mindesthöhen sowie dem Maß der baulichen Verdichtung bei neu aufzustellenden Bebauungsplänen festlegt.
b) inwieweit bei der Erteilung von Baugenehmigungen die Belange der Grundzüge der Bauleitplanung Vorrang bzw. Nachrang zu der erwähnten Senatsvorgabe haben.
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