21-0347

Hamburger Maß Dringlicher Antrag der Fraktion DIE LINKE

Antrag öffentlich

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
TOP
05.08.2020
17.06.2020
06.11.2019
24.10.2019
Sachverhalt

Unter der Bezeichnung „Hamburger Maß“ ist offenbar eine Senatsanweisung an die Bezirke ergangen, die die Festlegung von Mindesthöhen sowie dem Maß der baulichen Verdichtung bei neu aufzustellenden Bebauungsplänen festlegt.

 

  1. Die Bezirksversammlung fordert die die zuständige Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen gemäß § 27 BezVG auf, diese Anweisung öffentlich zu machen.

 

  1. Das Bezirksamt wird nach §19 BezVG aufgefordert, das Rechtsamt eine Expertise erstellen zu lassen über die rechtliche Bewertung,

    a) inwieweit eine solche Anweisung mit dem Abwägungsgebot nach § 1 Abs. 7 BauGB vereinbar ist,


b) inwieweit bei der Erteilung von Baugenehmigungen die Belange der Grundzüge der Bauleitplanung Vorrang bzw. Nachrang zu der erwähnten Senatsvorgabe haben.

 

Anhänge

ohne