Hamburger Maß Beschlussempfehlung des Planungsausschusses
Die Bezirksversammlung hat in ihrer Sitzung vom 24.10.2019 die als Anlage beigefügte Drucksache 21-0347 zur Erarbeitung einer Beschlussempfehlung in den Planungsausschuss überwiesen.
Zur Ziffer 1 wurde in der Sitzung des Hauptausschusses vom 14.11.2019 stellvertretend für die Bezirksversammlung einen Beschluss gefasst.
Zur Ziffer 2 hat sich der Planungsausschuss zuletzt in seiner Sitzung vom 05.08.2020 befasst und empfiehlt der Bezirksversammlung einstimmig, der Ziffer 2 wie folgt präzisiert zuzustimmen:
Das Bezirksamt wird nach § 19 BezVG aufgefordert, das Rechtsamt eine Expertise erstellen zu lassen über die rechtliche Bewertung,
Aussage § 17 Abs. 2 BauNVO: „(2) Die Obergrenzen des Absatzes 1 können aus städtebaulichen Gründen überschritten werden, wenn die Überschreitung durch Umstände ausgeglichen ist oder durch oder durch Maßnahmen ausgeglichen wird, durch die sichergestellt ist, dass die allgemeinen Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse nicht beeinträchtigt werden und nachteilige Auswirkungen auf auf die Umwelt vermieden werden.“