21-0350.1

Ortskern Blankenese - Material für die Blankeneser Bahnhofstraße und den Marktplatz Alternativantrag der Fraktion DIE LINKE zur Drucksache 21-0350

Antrag öffentlich

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
TOP
24.10.2019
Sachverhalt

Die BI Interessengemeinschaft Blankeneser Marktplatz  hat im November 2017 ihr Bürgerbegehren "Rettet unseren Blankeneser Marktplatz" zurückgezogen, nachdem sie in wenigen Wochen 4.500 Unterschriften gesammelt hatte. Anlass für die Zurückziehung war die mit dem Bezirksamt, der Bezirksversammlung und dem Arbeitskreis Ortskern Blankenese vertraglich festgelegte Vereinbarung, die u.a. beinhaltete, dass der 2. Bauabschnitt – nämlich die Fertigstellung des Marktplatzes – unverzüglich in Angriff genommen werden sollte. Stattdessen wurde der 3. Bauabschnitt – die Sanierung der Bahnhofstraße – vorgezogen. Dabei wurden die dort verwendeten Granitsteine herausgenommen und woandershin verbracht. Des Weiteren wurden im Vorfeld der geplanten Baumaßnahmen am Marktplatz – der nun der 3. Bauabschnitt genannt wird – Bäume und Gehölze entfernt sowie Bodenversiegelungen vorgenommen. Pflaster wurde zerstört und Asphaltierungen durchgeführt. Die Marktfläche ist z.Z. durch die Baueinrichtungen eine städtebauliche Wüste.


Dass nun die Finanzierung der Neugestaltung des bisher 2., nun 3. Bauabschnitts, nämlich die Fertigstellung der Neugestaltung des Marktplatzes, nicht mehr gesichert zu sein scheint, ist ebenso unglaublich wie der Antrag von Grünen/ CDU/ FDP, der eine ausschließliche Pflasterung des Marktplatzes mit Klinker fordert, also diametral zu dem steht, was die Vertreter des Bürgerbegehrens fordern, nämlich eine Pflasterung mit Granit, wie er z.B. in Nienstedten ausgeführt wurde.

 

Vor diesem Hintergrund möge die Bezirksversammlung gemäß § 19 (2) BezVG beschließen, dass das Bezirksamt gemäß seiner Selbstbindung der vertraglichen Vereinbarung verpflichtet wird:

 

  1. Die Lenkungsgruppe, die zur Umsetzung der vertraglich vereinbarten Ziele gebildet wurde, muss unverzüglich einberufen werden, um einen konsensuellen Beschluss über den Fortgang der baulichen Maßnahmen bei der Neugestaltung des Blankeneser Marktplatzes herbeizuführen.

 

  1. Es ist ein praktikables Finanzierungsmodell vorzulegen. Dazu gehört u.a. die Prüfung der Möglichkeit der Aufnahme in das sog. Plätze-Programm.

 

 

Anhänge

ohne