Haushaltsplanentwurf 2021/2022 hier: Schlüsselung der Rahmenzuweisungen und Beteiligung der Bezirke nach dem Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) Beschlussempfehlung des Haushalts- und Vergabeausschusses
Gemäß § 37 Abs. 3 BezVG werden die Rahmenzuweisungen vom Senat nach Stellungnahme der Bezirksversammlungen und der Bezirksamtsleitungen im Haushaltsplanentwurf auf die Bezirksämter verteilt. Die Verteilung hat sich unter Berücksichtigung der Leistungsfähigkeit des Gesamthaushaltes insbesondere an den Leistungszwecken, an der Vermittlung von Anreizen zu wirtschaftlichem Handeln, der bedarfsgerechten Ausstattung der Bezirksämter, der Flexibilität des Mitteleinsatzes und der Gewährleistung von Planungssicherheit zu orientieren.
Zum Einstieg in das Verfahren hat die Finanzbehörde die Fachbehörden mit Schreiben vom 26.06.2019 um frühzeitige Übersendung der Schlüsselvorschläge an die Bezirke gebeten.
Die Stellungnahmen der Bezirksversammlungen über die Verteilung der Rahmenzuweisungen müssen vor Ablieferung des Haushaltsvoranschlages an die Finanzbehörde bis Ende Oktober 2019 erfolgen.
Die Vorsitzende der Bezirksversammlung hat am 04.09.2019 die einzelnen Schlüsselvorschläge der Fachbehörden in die gemäß anliegender Übersicht (Anlage 1) zuständigen Fachausschüsse mit der Maßgabe überwiesen, dass diese ihre Empfehlungen dem Haushalts- und Vergabeausschuss in seiner Sitzung am 15.10.2019 vorlegen.
Der Haushalts- und Vergabeausschuss empfiehlt der Bezirksversammlung, folgenden Beschluss zu fassen:
Anlage 1: Übersicht Rahmenzuweisungen und zuständige Fachausschüsse (aktualisiert)
Anlage 2: Schlüsselvorschläge der Fachbehörden