Haushaltsvoranschlag 2021/2022 - Abstimmung der Schlüssel für die Rahmenzuweisungen gem. § 37 Abs. 3 BezVG, hier: Beratungsergebnisse aus den Ausschüssen (geändert beschlossen)
Die in den Fachbehörden zu veranschlagenden Ansätze der Rahmenzuweisungen werden nach Schlüsseln auf die 7 Bezirksämter verteilt. Gemäß § 37 Abs. 3 BezVG sind von den jeweiligen Fachbehörden vor Beschluss des Senates die Stellungnahmen der Bezirksversammlungen und der Bezirksamtsleitungen zur Aufteilung der Rahmenzuweisungen einzuholen.
Die Höhe des Ansatzes der Rahmenzuweisungen, der in der jeweiligen Fachbehörde veranschlagt wird, ist nicht Gegenstand des Schlüssel-Abstimmungsverfahrens und kann zurzeit aufgrund des frühen Zeitpunktes im Haushaltsplanaufstellungsverfahren 2021/22 von den Fachbehörden nicht abschließend benannt werden. Deshalb wird in den beigefügten Anlagen die Verteilung auf Basis der Ansätze 2019/20 dargestellt.
Sofern einer Fachbehörde Zuweisungen nach dem BezVG zugeordnet sind, sind diese in den Teilplänen der Aufgabenbereiche jeweils in einer gesonderten Produktegruppe „Bezirkliche Zuweisungen“ ausgebracht und dort je Rahmenzuweisung als Produkt ausgewiesen. Ergänzend ist im Vorbericht der Bezirksämter die Aufteilung der gesamten Zuweisung auf die einzelnen Bezirke dargestellt. Die zur Verteilung vorgesehenen Schlüssel werden mit dieser Vorlage der Bezirksversammlung zur Stellungnahme vorlegt. Die Stellungnahmen der Bezirksversammlung und der Bezirksamtsleitung zu den Schlüsselvorschlägen der Fachbehörden müssen bis Ende Dezember in den jeweiligen Fachbehörden vorliegen.
Die Bezirksversammlung hat sich dafür ausgesprochen, diese Vorlage zur Beratung und Abgabe einer Beschlussempfehlung in den
zu überweisen, die etwaige Änderungsvorschläge in die Sitzung der Bezirksversammlung am 21.11.2019 einbringen können.
Ergebnis aus dem Ausschuss für Stadtnatur und Umwelt am 26.09.2019:
Der Ausschuss legt sich nicht auf eine gemeinsame Position fest. Mehrheitlich wird jedoch kritisiert, dass die mit der Rahmenzuweisung zur Verfügung gestellten Mittel nicht auskömmlich sind.
Ergebnis aus dem Jugendhilfeausschuss am 01.10.2019:
Der Ausschuss verzichtet auf eine Beratung und stimmt der Vorlage einstimmig zu.
Ergebnis aus dem Ausschuss für Musik, Kultur und Kreatives am 07.11.2019:
Der Ausschuss legt sich nicht auf eine gemeinsame Position fest. Mehrheitlich wird jedoch kritisiert, dass die mit der Rahmenzuweisung zur Verfügung gestellten Mittel nicht auskömmlich sind.
Ergebnis aus dem Stadtplanungsausschuss am 06.11.2019:
Der Ausschuss stimmt der Vorlage einstimmig - bei Enthaltungen der Fraktion DIE LINKE und der AfD-Fraktion - zu.
Ergebnis aus dem Ausschuss für Sozialraumentwicklung am 14.11.2019:
Der Ausschuss für Sozialraumentwicklung stimmt der Vorlage einstimmig mit dem Zusatz zu, dass die zur Verfügung gestellten Mittel und insbesondere die Mittel für Seniorenarbeit nicht auskömmlich sind.
Ergebnis aus dem Ausschuss für Mobilität am 20.11.2019:
Der Ausschuss stimmt der Schlüsselung der Rahmenzuweisung einstimmig mit dem Zusatz zu, dass die zur Verfügung gestellten Mittel, insbesondere im konsumtiven Bereich so ausgestattet sind, dass auch ganzjährig Maßnahmen über die gesetzliche Sicherungspflicht hinaus durchgeführt werden können.
Um Bestätigung der o.g. Beschlussempfehlungen wird gebeten.