Als dienstältestes Mitglied der Bezirksversammlung begrüßt Herr Knode die Anwesenden und eröffnet die Sitzung.
Herr Knode eröffnet die Sitzung des Ausschusses für Musik, Kultur und Kreatives unter Hinweis auf § 8 Absatz 2 des Bezirksverwaltungsgesetzes als dienstältestes Mitglied der Bezirksversammlung und ruft die von der Bezirksversammlung Hamburg-Mitte bestellten Ausschussmitglieder und ständigen Vertreter und Vertreterinnen namentlich auf.
Herr Knode stellt anschließend fest, dass die Einladung allen Mitgliedern zugegangen sei. Herr Kunstmann, Frau Staron, Herr Fischer, Herr FRaude, Herr Diaman, Herr Meyer und Möller sind nicht anwesend. Frau Affolter wird durch Frau Jakob vertreten. Damit ist die Mehrheit der bestellten Mitglieder und ständigen Vertreter des Ausschusses für Musik, Kultur und Kreatives anwesend, der somit beschlussfähig ist.
Die Wahl des vorsitzenden Mitgliedes wird vertagt.
Von der SPD-Fraktion wird Herr Blum als stellvertretendes vorsitzendes Mitglied vorgeschlagen.
Der Ausschuss einigt sich vorab auf eine offene Abstimmung per Akklamation.
Da keine anderweitigen Vorschläge gemacht werden und sich keine Einwände gegen dieses Verfahren erheben, tritt der Ausschuss in die Wahlhandlung ein. Herr Blum wird anschließend einstimmig zum stellvertretenden Vorsitzenden des Ausschusses für Musik, und Kreatives gewählt.
Herr Blum nimmt die Wahl an und übernimmt die Sitzungsleitung.
Herr Blum nimmt unter Hinweis auf die in den Mappen befindlichen Unterlagen die Verpflichtung derjenigen Ausschussmitglieder und ständigen Vertreter vor, die nicht bereits als Mitglied der Bezirksversammlung Hamburg-Mitte verpflichtet worden sind.
Herr Blum wünscht allen eine gute Zusammenarbeit.
Von der Bürgerfragestunde wird kein Gebrauch gemacht.
Frau Kosrzynski stellt den Antrag ausführlich vor.
An der nachfolgenden Diskussion beteiligen sich Herr Stietz-Leipnitz, Herr Dr. Böttcher, Herr Zoltkowski, Frau Jakob, Herr Wagener, Frau Wehrkamo, Frau Kodrzynski, Frau Martens, Herr Stehmeier, Herr Blum und Herr Dworzynski.
Dabei kommen u.a. folgende Aspekte zur Sprache:
- die Begegnungen im Umfeld der Vereine/Antragsteller werden begrüßt
- Besuche vor Ort werden speziell bei konkreten Anträgen befürwortet
- ggf. können sich die Initiativen bei den Regionalausschüssen vorstellen
- Besuche sollen bei Bedarf stattfinden, nicht nach Katalog
- Orte könnten variabel sein, aber die Anzahl (mind. 3x jährlich) sollte festgeschrieben werden
- es sollten nicht nur "große" Orte, sondern auch kleine besucht werden
- Besuche vor Ort sollten nicht Formalitäten folgen, sondern der konkreten Arbeit
Frau Wehrkamp stellt die Tischvorlage vor.
Nach kurzer Beratung stellt Herr Zoltkowski einen Antrag auf Vertagung der Beratung.
Frau Kodrzynski zeigt sich erfreut, dass die Zuweisungen erhöht worden sind und verweist darauf, dass künftig nicht nur die Erhöhung von Betriebskostenausgaben Beachtung finden solle, sondern auch die Erhöhung der Einwohnerzahl.
Herr Zoltkowski bittet die Verwaltung nochmals zu prüfen, wie hoch die tatsächliche Erhöhung sei. Statt einer Steigerung von 1,5 Prozent, sei nur eine Erhöhung von 1,05 Prozent nachvollziehbar.
Frau Jakob macht darauf aufmerksam, dass die Meldung der Zahlen seitens des Bezirksamtes, künftig nicht ohne vorherige Beteiligung des Ausschusses erfolgen solle. Die Zuweisungen seien nicht auskömmlich. Als Signal solle die Bezirkspolitik die Rahmenzuweisungen zurückweisen.
Frau Martens erläutert, dass die Rahmenzuweisungen von der Bürgerschaft nach Schlüsseln beschlossen werden. Bislang wurde kritisiert, dass die Mittel nicht auskömmlich seien. Bei den Stadtteilkulturmitteln gab es im vorletzten Doppelhaushalt erstmals seit Jahren Erhöhungen. Diese Erhöhungen spiegelten jedoch auch nicht den tatsächlichen Bedarf wider.
Die Aufteilung wird in den Bezirken vorgenommen. Dabei sollen die Rahmenzuweisungen an die drei großen Stadtteilkulturzentren und an die Projektmittel entsprechend aufzuteilen.
Herr Knode unterstreicht, dass er den Vorschlag von Frau Kodrzynski als neuen Aspekt unterstütze.
Die Rahmenzuweisungen hätten sich bislang immer als nicht auskömmlich erwiesen. Dies wurde stets zu Protokoll gegeben. Dies solle auch diesmal der Fall sein.
Dies wird von Frau Jakob ausdrücklich unterstützt.
Herr Dr. Böttcher erläutert, dass es zu dieser Eingabe umfassenden Klärungsbedarf gab.
Gemäß § 14 Abs. 5 Buchstabe a der Geschäftsordnung der Bezirksversammlung (GO) schlägt er vor, die Eingabe dem Bezirksamt zur Erwägung zu überweisen. Zusammen mit der Kulturbehörde soll eine öffentliche Fläche (Platz, Straße) in Hamburg-Mitte gefunden werden, die der Eingabe gerecht wird. Dies sollte möglichst im Bezirk Mitte sein.
Herr Zoltkowski ergänzt, dass ein angemessener Platz möglichst im Bezirk Hamburg-Mitte gewünscht werde.
Frau Jakob erwartet eine Referenz zum Hamburg-Bezug sowie eine weibliche Namenswahl und bittet um die Schriftform für einen Beschluss.
Herr Dr. Böttcher stellt dar, dass es sich hier nicht um einen Antrag, sondern um eine Eingabe gem. § 14 der GO der Bezirksversammlung handelt und dazu kein separater Antrag zu formulieren sei.
Frau Kodrzynski schlägt vor, dass die Benennung nicht festgelegt werden solle. Die Benennung einer öffentlichen Fläche sei wichtig, jedoch müsse diese nicht zwingend im Bezirk Mitte liegen. Entscheiden müsse dazu die Kulturbehörde.
Herr Dr. Böttcher betont, dass er eine Fläche in Hamburg-Mitte vorstellbar sei, da auch die Eingabe bei der Bezirksversammlung Hamburg-Mitte eingegangen sei.
Herr Zoltkowski ergänzt, dass die Formulierung „möglichst in Mitte“ beibehalten werden solle. Es müsse ein angemessener Ort gefunden werden.
Vertreter aller Parteien danken der Verwaltung für die vorgelegten Synopsen, die die Beurteilungen stark erleichtern.
Frau Kodrzynski betont u.a., dass:
- Bildungsarbeit in Stadtteilkultur generationsoffen betrachtet wird,
- Menschen mit verschiedenen kulturellen und sozialen Hintergründen, mit unterschiedlicher geschlechtlicher und sexueller Identität benannt werden und deren Förderung unterstrichen wird.
Herr Knode ergänzt, dass die Förderrichtlinien weitgehend mit denen des Ausschusses übereinstimmen. Er regt an, dass bei entsprechenden Anträgen die bisherigen Ausschlusskriterien
- keine Förderung für Alkohol
- Verzicht auf die Übernahme von Honoraren/Gagen sowie Reisekosten
diskutiert werden sollten. Man müsse sich dazu verständigen, wie künftig damit umzugehen sei.
Herr Stietz-Leipnitz stellt den Antrag umfassend vor und schlägt abschließend vor, eine Arbeitsgruppe zu bilden, die die Vorbereitungen trifft und dem Ausschuss sowie der Bezirksversammlung berichtet. Um für das Jahr 2020 eine erste Veranstaltung zu organisieren, sei es an der Zeit potentielle Kooperationspartner zu gewinnen.
Im Zuge einer ausführlichen Diskussion, an der Herr Dr. Böttcher, Herr Zoltkowski, Herr Knode, Frau Jakob, Frau Kodrzynski, Anais Abraham Herrmann, Herr Stietz-Leipnitz, Frau Martens, Herr Wagener, Frau Korndörfer und Frau Wehrkamp beteiligt sind, werden u.a. folgende Argumente benannt:
- Der Vorschlag findet breite Unterstützung, zu Details sollte ein intensiver Austausch stattfinden und es wird angeregt, professionelle Unterstützung von Partnern, die mit dem Thema sehr vertraut sind, in Anspruch zu nehmen, z.B. den Direktor der Gedenkstätte KZ Neuengamme,
- Angeregt wird in diesem Zusammenhang eine kuratierte Ausstellung,
- Überdenken, inwieweit die Gedenkwoche zunächst auf 2020 beschränkt werden soll – bei positiven Erfahrungen (auch in der Zusammenarbeit) kann das Projekt fortgesetzt werden; falls die Erfahrungen nicht positiv ausfallen, sollten neue Ideen gesammelt werden,
- Die Höhe der beantragten Unterstützung i.H.v. 20.000 € wird begrüßt,
- Die Verwaltung sollte nicht in die Organisation, sondern mit unterstützenden Tätigkeiten technischer Art, eingebunden werden,
- Angeregt wird, evtl. auch die Vergabe von Stadtteilkulturmitteln für 2020 unter ein entsprechendes „Motto“ zu stellen – damit könne für Antragsteller ein zusätzlicher Anreiz gesetzt werden, sich intensiver mit der Thematik auseinander zu setzen und sie in die eigene Arbeit einfließen zu lassen - dies würde weit hinaus wirken und für eine breite Beteiligung sorgen,
- Ggf. können die Häuser der Jugend und auch der Jugendhilfeausschuss in die Arbeit einbezogen werden,
- Die Ausrichtung soll flächendeckend erfolgen und fehlendes Geschichtsbewusstsein auch dorthin tragen, wo es bislang zu kurz kommt,
- Fachleute sollen ebenso wie die Player vor Ort unbedingt in die Arbeit einbezogen werden,
- Aus dem Bezirk heraus soll eine „Gedenkwoche“ entstehen,
- Die Veranstaltung soll langfristig und nicht als einmaliges Angebot ausgerichtet werden,
- Die Bildung einer Arbeitsgruppe wird angeregt – Interessenten werden gebeten, sich bei Herrn Stietz-Leipnitz zu melden.
Abschließend beantragt Herr Dr. Böttcher zum Ende der Diskussion die Einsetzung einer informellen Arbeitsgruppe unter der Leitung von Herrn Leipnitz und die Vertagung der Beschlussfassung bis zur nächsten Sitzung.
Der Ausschuss kommt einvernehmlich überein, dem Antrag von Herrn Dr. Böttcher zu folgen.
K 1/20: Antrag einstimmig und in voller Höhe beschlossen
K 2/20: Förderung in Höhe von 10.000,00 € für Sachmittel beschlossen - ausdrücklich keine Förderung von Honoraren/Gagen.
Die Beschlussliste für 2019 liegt allen Ausschussmitgliedern vor.
Es liegen aktuell keine anträge vor.
Frau Kodrzynski möchte wissen, warum die Drs. 22-0355 zurück gezogen wurde.
Dazu teilt Frau Kohlstädt mit, dass diese Vorlage überarbeitet und zu einem späteren Zeitpunkt erneut vorgelegt wird.