Protokoll
Sitzung des Stadtplanungsausschusses vom 06.11.2019

Ö 1

Namensaufruf der Mitglieder sowie der ständigen Vertreter und Konstituierung des Ausschusses

Herr Dr. Böttcher eröffnet die Sitzung des Stadtplanungsausschusses unter Hinweis auf § 8 Absatz 2 des Bezirksverwaltungsgesetzes als dienstältestes Mitglied der Bezirksversammlung und ruft die von der Bezirksversammlung Hamburg-Mitte bestellten Ausschussmitglieder und ständigen Vertreter und Vertreterinnen namentlich auf.

 

Herr Dr. Böttcher stellt anschließend fest, dass die Einladung allen Mitgliedern zugegangen sei. Herr Blum und Herr Frommann (ab ca. 20:00 Uhr) sind nicht anwesend. Damit ist die Mehrheit der bestellten Mitglieder und ständigen Vertreter des Stadtplanungsausschusses anwesend, der somit beschlussfähig ist.

 

In der vor der öffentlichen Tagesordnung durchgeführten Fragestunde für Einwohnerinnen und Einwohner kamen folgende Punkte zur Sprache:

 

Einige Mitglieder der Gruppe Waldretter aus Wilhelmsburg stellen Fragen zum Bebauungsplan-Entwurf Wilhelmsburg 102 "Spreehafenviertel". Sie tragen im Wesentlichen Fragen zu folgenden Aspekten vor:

 

 Warum kann die Waldfläche im sog. Spreehafenviertel als einzige derartige Fläche im Norden von Wilhelmsburg nicht erhalten werden?

 Wie und wo sollen Ausgleichsflächen für die geplante Abholzung der Waldflächen im Spreehafenviertel geregelt werden?

 Wie hätten Bürgerinnen und Bürger bei den Planungen zum Bebauungsplan-Entwurf frühzeitiger eingebunden werden können?

 Gibt es Statistiken darüber, wo die Menschen in Wilhelmsburg arbeiten und welche Verkehrsmittel sie nutzen und zu den Auswirkungen der Planungen auf den vorhandenen ÖPNV?

 Wie sehen die Verkehrsplanungen zur Anbindung an das übergeordnete Netz aus?

 Wie ist die Bewältigung der Gesamtlärmsituation (Festsetzungen, wie zum Beispiel die Blockrandklausel, die HafenCity Klausel und die Außenbereichsklausel) im Bebauungsplan-Entwurf zu verstehen?

 Können Ausgleichsflächen auch am Ernst-August-Kanal realisiert werden?

 Warum wird hier eine Abholzung verfolgt, obwohl in Hamburg insgesamt Grünflächen erhalten werden sollen?

 

Danach einigt sich der Ausschuss einhellig darauf, den Tagesordnungspunkt 6 vorzuziehen und danach die Fragestunde erneut zu öffnen. Zudem wird auf Antrag von Frau Jakob einstimmig beschlossen, den Tagesordnungspunkt 7 ebenfalls vorzuziehen, da auch hierzu einige Zuhörerinnen und Zuhörer anwesend sind.

 

Hinweis: die nicht in ursprünglich vorgesehener Reihenfolge behandelten TOP´s verbleiben in der Niederschrift an ursprünglicher Stelle.

 

Ö 2

Wahlen

Ö 2.1

Wahl des vorsitzenden Mitglieds des Ausschusses

Ö 2.1.1 - 22-0276

Wahl des vorsitzenden Mitglieds des Stadtplanungsausschusses (Antrag der GRÜNE-Fraktion)

Mit der Drucksache 22-0276 wird von der GRÜNE-Fraktion Frau Anne Bailly als Vorsitzende vorgeschlagen. Der Ausschuss einigt sich vorab auf eine offene Abstimmung per Akklamation. Da keine anderweitigen Vorschläge gemacht werden und sich keine Einwände gegen dieses Verfahren erheben, tritt der Ausschuss in die Wahlhandlung ein. Frau Bailly wird anschließend einstimmig zur Vorsitzenden des Stadtplanungsausschusses gewählt.

 

Frau Bailly nimmt die Wahl an und übernimmt nunmehr den Vorsitz.

 

Ö 2.2

Wahl des stellvertretenden vorsitzenden Mitglieds des Ausschusses

Von der SPD-Fraktion wird Herr Kay Dassow als stellvertretender Vorsitzender vorgeschlagen. Der Ausschuss einigt sich vorab auf eine offene Abstimmung per Akklamation. Da keine anderweitigen Vorschläge gemacht werden und sich keine Einwände gegen dieses Verfahren erheben, tritt der Ausschuss in die Wahlhandlung ein. Herr Dassow wird anschließend einstimmig zum stellvertretenden Vorsitzenden des Stadtplanungsausschusses gewählt.

 

Herr Dassow nimmt die Wahl an.

 

 

 

Ö 3

Verpflichtung der Ausschussmitglieder durch das vorsitzende Mitglied

Frau Bailly nimmt unter Hinweis auf die in den Mappen befindlichen Unterlagen die Verpflichtung derjenigen Ausschussmitglieder und ständigen Vertreter vor, die nicht bereits als Mitglied der Bezirksversammlung Hamburg-Mitte verpflichtet worden sind.

Die Verpflichtung des noch nicht anwesenden Herrn Frommann wird im Laufe der Sitzung nachgeholt.

 

 

Ö 4 - 22-0360

Bebauungsplanverfahren Billstedt 115, Geesthang Nachlese zur öffentlichen Plandiskussion

Herr Mathe geht kurz auf die stattgefundene ÖPD im Kultur Palast Hamburg am 27. März 2019 ein und verweist auf die versandte Niederschrift, in der der Verlauf und die Inhalte ausführlich festgehalten worden seien. Nachfolgend gibt er anhand der Präsentation (als Anlage zur Sitzung unter <https://gateway.hamburg.de> abrufbar) einen Überblick über den Projektstand und die wesentlichen Zielsetzungen und Inhalte zum Bebauungsplan-Entwurf Billstedt 115. Herr Mathe führt aus, dass es sich um das erste Bebauungsplanverfahren im Sanierungsgebiet Billstedt-Zentrum handele, mit dem für diesen Teilbereich eine Erneuerung vorangebracht werden solle. Grundlage hierfür bilde der Städtebauliche Rahmenplan 2030 für das Billstedter Zentrum. Der Geltungsbereich des Bebauungsplan-Entwurfs befinde sich zwischen der Billstedter Hauptstraße und der Bergedorfer Straße (B 5). Da die heutige städtebauliche Situation hier erhebliche funktionale und städtebauliche Defizite im Bestand aufweise, habe das Fachamt SL städtebauliche Entwurfsvarianten erarbeitet, in dem die Entwicklungsmöglichkeiten aufgezeigt werden. Diese seien mit den Grundstückseigentümern erörtert und im Weiteren präzisiert worden. Dabei konnte ein großer Grundkonsens hergestellt und eine entsprechende Investitionsbereitschaft festgestellt werden.

Zukünftig solle eine klare Definition und Attraktivität des öffentlichen Raums im Bereich der Billstedter Hauptstraße / Moorfleeter Brücke durch entsprechende Baufluchten und Raumkanten erreicht werden. Hier solle neben der Kernnutzung Wohnen auch wohnverträgliches Gewerbe ermöglicht werden. Im Eckbereich zur Moorfleeter Brücke sei eine Erneuerung des bestehenden Hotels mit einem angemessenen Hochpunkt vorgesehen. Auf den derzeitigen Parkplatzflächen im Süden des Plangebiets solle neuer Wohnungsbau entstehen. Um den Blockinnenbereich vor Immissionen der B 5 zu schützen, sollen hier zwischen den Gebäuden transparente Lärmschutzwände errichtet werden. Dadurch werde ein lärmgeschützter Innenraum für die Bewohnerinnen und Bewohner erreicht.

Während der ÖPD seien von den Bürgerinnen und Bürgern Hinweise zum Umgang mit Bestandsmietern, zur Stellplatzthematik, zum Schallschutz, zu Defiziten bei der Versorgung mit Kinderspielplätzen im Zentrum von Billstedt, zur Höhenentwicklung der geplanten Gebäude, zum Zugang zur Bille, zur Nutzungsvielfalt in einem Urbanen Gebiet und zum Zeithorizont gegeben worden. Insgesamt könne festgehalten werden, dass es eine große Zustimmung zu dieser Planung gegeben habe.

Abschließend stellt Herr Mathe die aktuelle Zeitplanung für das Bebauungsplanverfahren vor. Hiernach werde eine öffentliche Auslegung für das 3. Quartal 2020 und die Erreichung der Vorweggenehmigungsreife für das 1. Quartal 2021 angestrebt.

 

 

Ö 5 - 22-0254

Bebauungsplanverfahren Wilhelmsburg 100, Elbinselquartier Nord, Nachlese zur öffentlichen Plandiskussion

Herr Mathe berichtet eingangs, dass die Veranstaltung im Haus der Jugend Kirchdorf am 15. Juli 2019 eine sehr breite Resonanz erfahren habe. Während der ÖPD seien Themen angesprochen worden, bei denen es konstruktive Beiträge, aber auch kritische Hinweise insbesondere zu Fragen der Verkehrsanbindung gegeben habe. Herr Mathe verweist auf die versandte Niederschrift, in der der Verlauf und die Inhalte ausführlich festgehalten worden seien.

Nachfolgend gibt er anhand der Präsentation (als Anlage zur Sitzung unter https://gateway.hamburg.de abrufbar) einen Überblick über den aktuellen Projektstand und die wesentlichen Zielsetzungen und Inhalte der Planung. Das Plangebiet stelle einen zentralen Teilbereich der städtebaulichen Neuordnungsmaßnahmen in der Entwicklung der sog. „Nord-Süd-Achse“ nach Verlegung der Wilhelmsburger Reichsstraße dar. Schwerpunkt dieses Bebauungsplanverfahrens sei der Wohnungsbau mit ca. 1.500 Wohneinheiten (davon 30 % öffentlich gefördert) und im Weiteren die Entwicklung eines Schulzentrums, eines Nahversorgungszentrums, die Neuaufstellung eines Sportvereinsgeländes und seiner Gebäude sowie die Weiterentwicklung von öffentlichen Grünflächen und in diesem Zusammenhang die Neuordnung von Kleingartenanlagen. Das sog. Elbinselquartier sei in zwei Planverfahren aufgeteilt worden, damit der nördliche Teilbereich (Bebauungsplanverfahren Wilhelmsburg 100), in dem der Schwerpunkt „Neues Wohnen“ verfolgt werde, zügiger entwickelt werden könne. In dem südlichen Teilbereich (Bebauungsplanverfahren Wilhelmsburg 99) seien noch weitergehende Grundsatzklärungen hinsichtlich des heranrückenden Wohnens an vorhandene Gewerbe- und Industriebetriebe erforderlich.

Herr Mathe hält fest, dass während der öffentlichen Auslegung von den Bürgerinnen und Bürgern Hinweise zu den Eingriffen in den Natur- und Landschaftsraum sowie Baumfällungen, den erforderlichen naturschutzrechtlichen Ausgleich und insbesondere die Verkehrsinfrastruktur vorgebracht wurden. Zur Verkehrsanbindung sei insbesondere im Hinblick auf die geplante Siedlungsentwicklung und die bereits jetzt überlastete Verkehrsinfrastruktur eine kurz-, mittel- und langfristige Verbesserung gefordert worden. Im Weiteren wurde der Umgang mit den Mietern der SAGA-Häuser an der Zeidlerstraße durch den Vermieter bemängelt. Es wurde nach der Möglichkeit zur Verlegung der Hochspannungsleitung am Ernst-August-Kanal gefragt. Es wurde des Weiteren angeregt, ein Gymnasium anstelle der geplanten Stadtteilschule zu errichten und ein autofreies Quartier zu berücksichtigen. Schließlich wurde nach der weiteren Zeitschiene im Bebauungsplanverfahren gefragt.

Herr Mathe teilt mit, dass er die Hinweise aus der ÖPD insbesondere zur Verkehrsanbindung zum Anlass genommen habe, den Bezirksamtsleiter darüber eingehend zu informieren. Dieser habe in einem Schreiben den zuständigen Senator der Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation die Vorschläge aus der ÖPD und des Bezirksamtes mit der Bitte um Prüfung und Antwort zugeleitet. Die Antwort liege nun vor. Er könne berichten, dass darin die aus der ÖPD aufgegriffenen Fragen nicht zur Zufriedenheit des Fachamtes Stadt- und Landschaftsplanung beantwortet worden seien. Es sei also noch weiterer Erörterungsbedarf im weiteren Planverfahren notwendig. Nachfolgend berichtet Herr Mathe, dass das Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung die SAGA wegen den aufgeworfenen Fragen der Bewohnerinnen und Bewohner der Häuser an der Zeidlerstraße angeschrieben habe und er gibt Hinweise zu einem notwendigen Sozialplanverfahren hinsichtlich der geplanten Abriss- und Neubaumaßnahmen für die SAGA-Bestandgebäude. Er äußert sich kritisch darüber, dass die zuständigen Vertreter des Unternehmens der Veranstaltung fern geblieben seien.

Anschließend stellt Herr Mathe die aktuelle Zeitplanung zum Bebauungsplanverfahren vor. Danach solle nach derzeitigem Stand die öffentliche Auslegung im 2. Quartal 2020 stattfinden und die Vorweggenehmigungsreife im 4. Quartal 2020 erreicht werden.

 

Herr Dr. Böttcher unterstreicht, dass die Planung nach seiner Wahrnehmung abgesehen von einzelnen Aspekten grundsätzlich positiv aufgenommen worden sei. Er weist darauf hin, dass die Klärung bezüglich des betroffenen Kleingartenvereins 712 noch ausstehe.

 

Herr Mathe antwortet, dass hierzu in der kommenden Sitzung weitere Information folgen werden.

 

Herr Willenbrock weist darauf hin, dass es beim zentralen Thema Verkehr zukünftig nicht ausreichen werde, zusätzliche Busse einzusetzen. Es sei wichtig, bereits jetzt nach Lösungen zu suchen, die darüber hinausgehen. Er bedankt sich dafür, dass das Bezirksamt diesbezüglich den zuständigen Senator angeschrieben habe.

 

Herr Rebensdorf bedankt sich für die Arbeit des Fachamts Stadt- und Landschaftsplanung und erklärt für die SPD-Fraktion, dass diese die Projektentwicklung weiterhin positiv begleiten werde.

 

Ö 6 - 22-0252

Bebauungsplan-Entwurf Wilhelmsburg 102 "Spreehafenviertel" Zustimmung zur Einleitung des Bebauungsplanverfahrens

Herr Mathe trägt anhand einer Präsentation (die Präsentation ist als Anlage zur Sitzung unter <https://gateway.hamburg.de> abrufbar) die Rahmenbedingungen, Zielsetzungen, Inhalte und den aktuellen Projektstand zum Bebauungsplanverfahren Wilhelmsburg 102 vor. Zunächst geht er auf die Lage des Plangebietes im Kontext der Planungen zum Rahmenkonzept „Hamburgs Sprung über die Elbe 2013+“ für die sog. „Nord-Süd-Achse“ nach Verlegung der Wilhelmsburger Reichsstraße in Wilhelmsburg ein. Das Spreehafenviertel bilde den nördlichen Abschluss dieser Planungen. Für die Projektgebiete „Wilhelmsburger Rathausviertel“ und „Elbinselquartier“ führe das Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung bereits drei größere und sehr komplexe Bebauungsplanverfahren durch.

Zunächst gibt Herr Mathe einen Rückblick auf die bisherigen Schritte vor Einleitung des Bebauungsplanverfahrens. Am 15. Dezember 2017 habe die Jurysitzung zum städtebaulich-freiraumplanerischen Workshopverfahren „Spreehafenviertel - Neue urbane Nachbarschaften“ stattgefunden. Danach sei eine intensive Abstimmung und Überarbeitung der Funktionsplanung mit den Fachbehörden und bezirklichen Fachämtern durchgeführt worden. Nunmehr sei ein Stand erreicht, auf dessen Basis der Bebauungsplan-Entwurf durch das Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung vorgelegt und das Verfahren eingeleitet werden könne.

Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplan-Entwurfs umfasse ein Gebiet von ca. 20 ha, der im Norden durch die Harburger Chaussee/Hafenrandstraße, im Osten die Schlenzigstraße und im Südwesten den Ernst-August-Kanal begrenzt werde. Das Gebiet sei im Osten im Wesentlichen durch gewerbliche Nutzungen und eine Sportanlage geprägt. Westlich daran anschließend befänden sich Waldflächen. Entlang des Ernst-August-Kanals sei ein Uferweg vorhanden.

Der städtebauliche Entwurf lehne sich an die Blockrandstrukturen des Reiherstiegviertels an und beinhalte unterschiedliche Gebäudetypologien für unterschiedliche Nutzungen (z.B. Wohn- und Geschäftshäuser, Mehrfamilienhäuser, Stadthäuser). Durch die zu den Straßen hin geschlossenen Gebäudezeilen seien lärmgeschützte Innenbereiche sichergestellt. Zum Ernst-August-Kanal seien die Baublöcke geöffnet, so dass Freiraumbezüge und Sichtbeziehungen bestünden. Östlich der Georg-Wilhelm-Straße solle in Kombination mit einem Solitärgebäude ein Platz mit Ausrichtung zum Kanal entstehen, an dem zur Belebung Einzelhandelsnutzungen untergebracht werden können. Zur Realisierung der Planung sei es erforderlich, eine Verlagerung und Neuordnung der bestehenden Sportplätze im Kontext der abgestimmten bezirklichen Sportrahmenplanung in den Südosten zu betreiben.

Die Planung beinhalte im Wesentlichen den Bau von etwa 1.000 Wohnungen für unterschiedliche Haushalte, drei Kindertagesstätten, eine Sportplatzanlage, einen Quartiersplatz und eine Grünachse im Verlauf des Ernst-August-Kanals, in die ein Waldspielplatz eingebunden werden soll. Parallel müsse eine Änderung des Flächennutzungsplans und des Landschaftsprogramms erfolgen, weil hier noch die ursprünglichen Planungen zur Weiterentwicklung von gewerblichen Bauflächen enthalten sind. Das bestehende Planungsrecht setze sich aus diversen Bebauungsplänen aus unterschiedlichen Zeiträumen zusammen und müsse insgesamt den geänderten Anforderungen entsprechend angepasst werden. Wegen den betroffenen Natur- und Grünbelangen müsse zwingend ein vollumfängliches Bebauungsplanverfahren mit integriertem Umweltbericht durchgeführt werden. Zur Realisierung der überwiegenden Wohnnutzungen sei die Festsetzung von Allgemeinen Wohngebiet erforderlich. An dem geplanten Platz und im Übergangsbereich zum Gewerbegebiet solle Urbanes Gebiet festgesetzt werden, um die hier geplante Nutzungsmischung sicherzustellen. Im Weiteren werde entsprechend den vorhandenen und geplanten Nutzungen Gewerbe- und Industriegebiet sowie Fläche für Sportanlagen festgesetzt. Die Grünachse zum Ernst-August-Kanal solle als öffentliche Grünfläche gesichert werden. Wegen den von den umgebenden Gewerbe-, Industrie- und Hafenanlagen seien umfängliche Lärmschutzmaßnahmen durch Gebäudeanordnung und an den Gebäuden selbst erforderlich. Herr Mathe verdeutlicht, dass dadurch gesunde Wohnverhältnisse sichergestellt werden können.

Zur Realisierung der Planung sei es erforderlich, einen größeren Gehölzbestand zu roden. Hierfür müsse nach Landeswaldgesetz, Artenschutzrecht, naturschutzrechtlicher Eingriffsregelung und Baumschutzverordnung ein entsprechender Ausgleich geschaffen werden. Herr Mathe betont, dass ein möglichst großer Erhalt von Gehölzflächen und eine Neuanpflanzung von Bäumen sehr sorgfältig geprüft und in die Planung eingebunden worden sei. Für die Fläche westlich Georg-Wilhelm-Straße sei ein vollumfänglicher naturschutzrechtlicher Ausgleich erforderlich. Für die Fläche östlich Georg-Wilhelm-Straße bestehe bereits die flächenhafte Festsetzung Industriegebiet, so dass hierfür kein naturschutzrechtlicher Ausgleich, aber dennoch Ausgleich nach Artenschutzrecht und Baumschutzverordnung erforderlich sei.

Abschließend stellt Herr Mathe die derzeitige Terminierung für das Bebauungsplanverfahren vor. Danach soll die behördliche Grobabstimmung im Januar 2020 und die öffentliche Plandiskussion im 2. Quartal 2020 durchgeführt werden.

 

Herr Sträter dankt dem Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung für die bisher geleistete Arbeit und den heutigen Projektstandsbericht. Es sei deutlich geworden, dass es sich um eine sehr komplexe Planung handele, die sehr präzise vorgetragen worden sei. Anschließend geht er auf die weiteren Verfahrensschritte und die Beteiligung der Politik und der Öffentlichkeit ein. Weiterhin hebt er die Interessenskonflikte der beteiligten Akteure hervor. Vorteil der Planung sei der entstehende neue Wohnraum. Negativ sei allerdings anzumerken, dass ein Großteil des Baumbestandes dafür weichen müsse. Es bestehe großes Interesse daran, diesen möglichst ortsnah auszugleichen, sofern dies möglich sei.

 

Herr Willenbrock dankt Herrn Mathe ebenfalls für die seines Erachtens sehr ausgewogene Darstellung. Nach seiner Wahrnehmung gebe es viele Gründe, die für dieses Verfahren, aber auch einige, die dagegen sprechen würden. Seine Fraktion hätte es lieber gesehen, die Fläche westlich der Georg-Wilhelm-Straße unberührt zu lassen. Einige Argumente seien in der Fragestunde dazu genannt worden. Zum Teil würden diese von seiner Fraktion unterstützt werden. Was heute nach seinem Dafürhalten etwas zu kurz gekommen sei, seien die Verkehrsthemen. Seine Fraktion werde der Vorlage nicht zustimmen.

 

Auch Herr Dr. Böttcher dankt dem Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung für die nach seiner Auffassung sehr erhellenden Darstellung. Er erinnert daran, dass die Größe des Plangebietes mit etwa 1.000 WE in der Vergangenheit durchaus als kritisch angesehen worden sei. Das Thema verkehrliche Erschließung sehe auch er als große Herausforderung an. Die Koalition habe sich zudem klar für den Ausbau des ÖPNV ausgesprochen (z.B. Weiterführung der U-Bahn über die Elbe nach Wilhelmsburg). Um auch diese Themen weiterentwickeln zu können, sei das Bebauungsplanverfahren ein gutes und geeignetes Instrument. Es sei klar geworden, dass das Thema Grün sehr wichtig sei. Er weist in diesem Zusammenhang auf den vom Senat und dem NABU geschlossenen Vertrag „Hamburgs Grün erhalten“ hin, in dem das Spreehafenviertel nicht enthalten sei. Ein sinnvoller und ortsnaher Ausgleich sei unumgänglich. Dies sei im Vortrag von Herrn Mathe auch deutlich geworden. Evtl. sei zukünftig ein Ausgleich auf einer geeigneten Fläche in Billstedt möglich, zumal es in Wilhelmsburg selbst keine geeigneten Flächen dafür gebe. Abschließend weist Herr Dr. Böttcher auf den ursprünglich geplanten und nun weggefallenen Hochpunkt hin, was als sehr positiv anzusehen sei.

 

Herr Olschok schließt sich dem Dank seiner Vorredner an. Ausdrücklich bedankt er sich auch bei den Fragestellerinnen aus der Fragestunde. Anschließend erklärt er, dass es für ihn eine neue Information sei, dass es sich bei dem betreffenden Wald um den einzigen im Bezirk Hamburg-Mitte handeln solle. Er hoffe, dass dieser erhalten bleibe und von den aktuellen Planungen Abstand genommen werde. Aus diesem Grund werde seine Fraktion der Vorlage heute nicht zustimmen.

 

Herr Mennerich äußert sein Verständnis für die geäußerten Bedenken der Fragestellerinnen aus der Fragestunde. Dennoch sei bei der vorliegenden Planung das Hauptkriterium, dass günstiger Wohnraum in Hamburg dringend gebraucht werde. Während des weiteren Verfahrens sei es aber sichergestellt, dass die Planungen an der einen oder anderen Stelle noch angepasst werden.

 

Frau Jakob dankt Herrn Mathe ebenfalls für den Vortrag. Sie erinnert daran, dass bei damaligen Diskussionen das Baufeld 1 (westlicher Baublock) sehr umstritten gewesen sei. Aus Sicht ihrer Fraktion sei es auch nicht zwingend notwendig, dieses Baufeld zu erstellen. Wenn im Spreehafenviertel gebaut werde, sollten keine hochpreisigen Wohnungen entstehen, sondern Wohnraum für Menschen, die ihn dringend benötigen. Sie unterstreicht, dass in der Stadt Hamburg Jahr für Jahr weniger Sozialwohnungen in der Summe vorhanden seien. Abschließend weist sie darauf hin, dass Ersatzpflanzungen nur sinnvoll seien, wenn sie naturschutzrechtlich abgesichert seien.

 

Herr Mathe geht auf Anmerkungen und Nachfragen der Ausschussmitglieder Herrn Olschok und Herrn Roszak folgendermaßen ein:

 

· Er äußert zunächst Verständnis für die Kritik an dem erheblichen Eingriff in den vorhandenen Baumbestand

· Die dargestellte Deichlinie der Hochwasserschutzanlage sei aktuell.

· Die LKW-Verkehre seien in der vorliegenden Verkehrsprognose und der darauf basierenden lärmtechnischen Untersuchung berücksichtigt worden.

· Nach derzeitigem Kenntnistand bestehe für das Plangebiet keine Störfallproblematik.

· Die Geruchsbelastung für das gesamte Plangebiet sei bekannt. Derzeit würden Gespräche mit den betroffenen Betrieben (insbesondere außerhalb des Plangebiets) geführt, um zu Geruchsminderungen zu kommen. Hierzu werde im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens ein Geruchsminderungskonzept erarbeitet.

· Grundsätzlich bestehe das Bestreben und ein breites Einvernehmen, preiswerten Wohnraum zu schaffen. Es gebe aber Schwellenhaushalte, die Eigentum zu Mietzinsbedingungen bilden wollen. Wichtig sei es deshalb, auf gemischte Preissegmente im Wohnungsbau hinzuwirken (öffentlich geförderte Mietwohnungen, frei finanzierte Mietwohnungen und Eigentumsmaßnahmen). Herr Mathe betont das planerische Ziel eines gemischten Quartiers mit starken Nachbarschaften

· Es seien frühzeitige Beteiligungsprozesse der Bürgerinnen und Bürger vorangegangen. Im Bebauungsplanverfahren werde die gesetzlich vorgeschriebene Bürgerbeteiligung durchgeführt werden und es sei zu prüfen, ob weitere Beteiligungen notwendig werden. Das Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung sei dafür offen.

· Das städtebauliche Konzept lasse derzeit nicht zu, die Baufelder 1 und 2 (Baublöcke westlich Georg-Wilhelm-Straße) nicht zu errichten.

 

Anschließend öffnet Frau Bailly erneut die öffentliche Fragestunde (s.o.).

 

Herr Mathe bietet den Fragestellerinnen anschließend an, im Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung weitere rechtliche Hinweise und konkrete Informationen zum Planungskonzept und den Festsetzungen im Bebauungsplan-Entwurf zu erhalten.

Auf Nachfrage von Herrn Mennerich entgegnet Herr Mathe, dass er rechtliche Informationen darüber zu Protokoll geben werde, warum es nicht möglich sei, Ausgleichsflächen am Ernst-August-Kanal auszuweisen.

Im Nachgang zur Sitzung gibt das Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung zur Frage, ob im Geltungsbereich des Bebauungsplanentwurfs selbst naturschutzrechtliche Ausgleichsmaßnahmen möglich seien, Folgendes zu Protokoll:

 

Die Möglichkeiten zum naturschutzrechtlichen Ausgleich sind aus folgenden Gründen hier sehr begrenzt:

1. Die Bestände sind bereits jetzt relativ wertvoll und kaum aufwertbar (gemischte Artenzusammensetzung aus Laubgehölzen und gestuftem Gehölzbestand).

2. Für die Bevölkerung im Umfeld und die zukünftig im Quartier lebenden Menschen werden die Grünräume zur Erholungsnutzung zur Verfügung stehen müssen. Daher werden die geplanten Parkanlagen relativ hohe Nutzungsintensitäten aufweisen, die den Ansprüchen an naturschutzrechtliche Ausgleichsmaßnahmen unter Umständen nicht gerecht werden.

3. Zudem werden auch mit dieser Nutzung verstärkte Verkehrssicherungspflichten verbunden sein (z.B. Bruchgefahr).

 

Ö 7

Gestaltung Vorplatz Rindermarkthalle (Projekt-/Verfahrensstand) (Kurzbericht des Fachamtes Stadt- und Landschaftsplanung)

Herr Mathe trägt den aktuellen Projekt- und Verfahrensstand vor (siehe auch Präsentation als Anlage zur Sitzung unter <https://gateway.hamburg.de> abrufbar). Eingangs geht er auf die Hintergründe und Rahmenbedingungen hinsichtlich der Zuständigkeit und Vertragsbedingungen zum Vorplatz ein. Er hebt hervor, dass sich die Firma EDEKA aufgrund des bestehenden Pachtvertrages als Hauptmieter mit der FHH (LIG, vertreten durch Sprinkenhof GmbH) dazu verpflichtet habe, die nördliche Vorplatzfläche auf ihre Kosten und in enger Abstimmung mit der FHH umzugestalten. Die Abstimmung für die FHH liege in der Federführung des Fachamtes SL, das weitere betroffene Fachämter einbinde. Im Folgenden geht er auch auf die benachbarte JET-Tankstelle ein. Hierzu seien Gespräche mit dem hierfür zuständigen Konzern geführt worden. Im Ergebnis sei erreicht worden, dass die Tankstelle voraussichtlich Ende 2022 ihren Betrieb einstellen werde und das Grundstück dann in die Gesamtgestaltung eingebunden werden könne.

Wichtig sei auch, das nördliche Kopfgebäude der westlich anschließend geplanten Mantelneubebauung freiraumplanerisch mit zu berücksichtigen. Anhand diverser Luftaufnahmen verdeutlicht Herr Mathe die aktuelle Situation. Anschließend erläutert er die von EDEKA beauftragte erste Entwurfsskizze durch das Büro arbos Freiraumplanung. Obwohl die Fachämter Stadt- und Landschaftsplanung und Management des öffentlichen Raumes die Vorschläge - insbesondere den flexiblen und multifunktionalen Ansatz - positiv bewerten und als gute Grundlage für weitere Planungen ansähen, seien zur Optimierung noch stärkere Überarbeitungsbedarfe notwendig.

Anschließend geht er auf die Gestaltungsziele und weitere Prüfaufträge aus Sicht des Fachamtes Stadt- und Landschaftsplanung sowie die überarbeitete Entwurfsstudie unter Einbeziehung der  Tankstellenfläche ein. Danach sei eine stärkere Betonung eines grünen Charakters erforderlich, eine in Phasen umsetzbare Realisierung, eine frühzeitige Abstimmung mit der Freiraumplanung des sog. Paulihauses, eine hochwertige, attraktive und robuste Möblierung, eine Ansprache möglichst breiter Zielgruppen, eine Sicherung der Barrierefreiheit, die Mitnutzung der Außenflächen durch Betriebe der Rindermarkthalle sowie eine frühzeitige Auswahl der Spielgeräte. Abschließend weist er auf einen gesondert geplanten Termin mit den Fraktionen, der Firma EDEKA, dem Büro arbos sowie dem Fachamt Management des öffentlichen Raums hin, zu dem das Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung einladen werde. Hier solle die Erörterung des neuen 

Entwurfs erfolgen und über die Einbindung der lokalen Öffentlichkeit und der Beiräte Wohlwillstraße und Karolinenviertel (Zeitpunkt, Zielsetzung, Umfang, Modus) gesprochen werden. Nachrichtlich: Der Termin findet am 16.12.2019 von 13.30 bis 14.15 Uhr im Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung statt.

 

Der Ausschuss stimmt diesem Verfahrensvorschlag mit breiter Mehrheit zu.

 

Frau Jakob bittet darum, die entsprechenden Unterlagen an die beteiligten Beiräte kurzfristig zu übersenden. Überdies sei die Beteiligung der beiden Beiräte nach ihrer Auffassung nur durch eine qualifizierte Stadtwerkstatt möglich. Zudem erklärt sie, dass dieses Vorhaben nach ihrem Dafürhalten besser im Cityausschuss verortet sei, da es sich hier nicht um ein großes stadtplanerisches Projekt handele.

 

Herr Sträter hält die präsentierten Informationen für den richtigen Ansatz. Bevor eine weitere öffentliche Vorstellung erfolge, sollten sich die Fraktionen zunächst ein Bild von den Grundzügen der Planung machen.

 

Herr Behrschmidt betont, es solle darauf geachtet werden, dass das vorhandene Grün erhalten bleibe.

 

Ö 8 - 22-0261

Kurzinformation Integrierte Stadtteilentwicklung in Hamburg-Mitte (RISE und Soziale Erhaltungsverordnung)

Herr Mathe verweist zu Beginn seiner Ausführungen auf die Informationen in der versandten Drucksache zu diesem Tagesordnungspunkt. Nachfolgend gibt er anhand der Präsentation (als Anlage zur Sitzung unter <https://gateway.hamburg.de> abrufbar) einen Überblick über die rechtlichen Grundlagen, die Programm- und Finanzierungsgrundlage, die Rollenverteilung zwischen der FHH und dem Bezirksamt sowie die Kernaufgaben der Integrierten Stadtteilentwicklung in Hamburg-Mitte. Das Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung ist federführend für die Gebietsentwicklung und operative Umsetzung zuständig sowie verantwortlich für die konkrete Projektförderung. Herr Mathe gibt weiterhin einen Überblick über die aktiven RISE-Fördergebiete und die beiden Gebiete mit Schwerpunkt Stadtteilentwicklung. Es handelt sich dabei um die Gebiete:

 

· Mümmelmannsberg

· Veddel / Kleiner Grasbrook

· Billstedt/Horn (Gesamtraum)

· Billstedt/Horn (Schwerpunktquartier Haferblöcken)

· Gängeviertel

· Billstedt-Zentrum

· Wilhelmsburg-Ost

· Rothenburgsort

· Südliches Hamm / Osterbrookviertel.

 

Ein kontinuierlicher Austausch und eine gezielte Abstimmung mit dem Stadtplanungsausschuss bestimmen die Verfahren der integrierten Stadtteilentwicklung. Die Beiräte in diesen Gebieten werden fachlich vom Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung betreut, einhergehend mit der Behandlung der Fachthemen und Projekte im Stadtplanungsausschuss. Nicht fachbezogene Themen dieser Beiräte stehen in der Befassung der regional zuständigen Ausschüsse.

 

Alle anderen ehemaligen Fördergebiete befänden sich nunmehr in der Zuständigkeit der Regionalbeauftragten.

 

Herr Mathe geht anschließend anhand der Präsentation auf die einzelnen RISE-Fördergebiete mit deren jeweiligen Integrierten Entwicklungskonzepten, Entwicklungszielen, Verfahrens- und Projektständen ein. Er kündigt an, in den kommenden Sitzungen stärker zu den einzelnen Gebieten zu berichten.

 

Abschließend weist er auf die vier Gebiete der sozialen Erhaltungsverordnung in Hamburg-Mitte hin, die seitens der Bezirksversammlung beschlossen wurden. (Südliche Neustadt, St. Georg, St. Pauli, Nördliche Neustadt). Die bezirkliche Verantwortung dieses städtebaulichen Instrumentes (§ 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB) liegt ebenfalls beim Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung, das auch bezirklicher Federführer für die Soziale Erhaltungsverordnung ist.

 

Frau Groß kündigt für die kommende Sitzung die Vorstellung des Entwurfs der Fortschreibung des integrierten Entwicklungskonzeptes für das Gängeviertel an.

 

Auf Nachfrage von Herrn Lübke erklärt Herr Mathe, dass das Bezirksamt im Zuge der Fortschreibug des Integrierten Entwicklungskonzeptes (IEK) Veddel/Kleiner Grasbrook die Entwicklungsperspektiven im Norden thematisieren werde. Ziel sei es, nun zügig eine gemeinsam getragene IEK-Fortschreibung für die gesamte Veddel zu erarbeiten, die weder die Flächen im Norden der Veddel noch im Süden ausklammere, da diese aus gesamtkonzeptioneller Sicht zwingend mit zu betrachten und zu überplanen sind. Für diese beiden Flächenareale ist die Rahmenplanung im Verlauf des Verfahrens dann noch weiter abzustimmen.

 

Herr Sträter dankt dem Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung für die sehr detaillierte Darstellung und spricht sein ausdrückliches Lob an das Fachamt aus.

 

Ö 9

Projektstand Bezirklicher Hotelentwicklungsplanentwurf Innenstadt (Kurzbericht des Fachamtes Stadt- und Landschaftsplanung)

Herr Mathe stellt die zentralen Inhalte, den Hintergrund und den Anlass für die Erstellung des Rahmenplans vor. Anhand einer Präsentation (die Präsentation ist als Anlage zur Sitzung unter <https://gateway.hamburg.de> abrufbar) und zwei ausgehängter Pläne geht er auf die Ziele des Hotelentwicklungsplanentwurfs ein.

Hintergrund für die Erstellung sei die anhaltend hohe Nachfrage durch Projektentwickler und Investoren nach Flächen für neue Hotelstandorte im Bezirk. Die genannten Gruppen verfolgten dabei im Schwerpunkt Standorte in City-Randlagen - insbesondere Hammerbrook und Borgfelde - und Betriebe mittlerer Kategorie (≙ 3-Sterne) und mit (sehr) hoher Bettenkapazität und entsprechendem baulichen Volumen. Diese Entwicklung könne insbesondere zu einer Intensivierung der Flächenkonkurrenz, neuen Schutzbedarfen, (die bestehende gewerbliche und industrielle Nutzungen einschränken) und zu Belastungen für die Wohnbevölkerung führen.

Vor diesem Hintergrund solle der Rahmenplan dazu beitragen, die Hotelentwicklung in einer solchen Weise zu lenken, dass die städtebauliche Entwicklungsfähigkeit der betroffenen Stadtquartiere im Kontext der bezirklichen Planungen und Zielsetzungen und der gesamtstädtischen Parameter gesichert, die Integration der einzelnen Hotelvorhaben hinsichtlich Städtebau, Architektur und Objektkonzeption in das städtebauliche Umfeld unterstützt, bestehende Nutzungen und Nutzer geschützt und die städtebaulichen Potenziale neuer Hotelentwicklungen für die städtebauliche, stadtgestalterische und funktionale Aufwertung des jeweiligen Standorts aktiviert werden.

Der Betrachtungsraum des Rahmenplans konzentriere sich auf die innere Stadt mit den Stadtteilen Hamburg-Altstadt, Neustadt, St. Pauli, St. Georg, Hammerbrook, dem südlichen Borgfelde und dem westlichen Rothenburgsort. Der Zuschnitt sei gewählt worden, um sowohl die bereits als Hotelstandort etablierten Stadtteile als auch jene Gebiete zu erfassen, auf die sich die Nachfrage von Vorhabenträgern gegenwärtig im Schwerpunkt konzentriere.

Der Rahmenplan bestehe auf konzeptioneller Ebene aus drei Teilen; der quantitativen und qualitativen Erfassung aller Hotelbetriebe im Betrachtungsraum (s.u.) in Bestand, Umsetzung und Planung, der Definition von Räumen, auf die sich die Hotelentwicklung künftig im Schwerpunkt konzentrieren solle sowie einheitlicher Qualitätsziele auf Basis der o.g. Schutz- und Gestaltungsziele. 

Herr Mathe betont nachdrücklich, dass der Plan als informelles Instrument nicht die verbindliche Bauleitplanung ersetze und keine Grundlage für den Ausschluss von Hotelvorhaben bilde. Ein verbindlicher Ausschluss neuer Hotelvorhaben sei ausschließlich über die formelle Änderung des Planungsrechts, d.h. die Aufstellung neuer oder die Änderung bestehender Bebauungspläne, möglich. Er erläutert anhand einer Gesamtübersicht für den räumlichen Geltungsbereich die planungsrechtliche Ausgangslage, wo Hotels zulässig oder ausgeschlossen sind.

Nachfolgend erläutert Herr Mathe die Ausgangslage auf dem Hotelmarkt und informiert über die Zahl bestehender, in Umsetzung und in Planung befindlicher Hotels und die jeweilige Bettenkapazität, geht auf die räumliche Verteilung der Betriebe ein und gibt weitere Hinweise zu den Bestandteilen des bezirklichen Rahmenplans. So befinden sich im Betrachtungsraum aktuell 173 Hotels in Betrieb oder Umsetzung mit insgesamt rund 40.000 Betten. Der Schwerpunkt mit 52 resp. 42 Betrieben im 3-Sterne(-Plus)- und 4-Sterne(-Plus)-Segment. In Planung befänden sich weitere 33 Betriebe mit insgesamt knapp 11.000 Betten. Auch hier liege der Schwerpunkt auf den vorgenannten Sternekategorien. Räumlicher Schwerpunkt der bestehenden und in Umsetzung befindlichen Betriebe sei bislang St. Georg mit 36 Prozent und St. Pauli mit 23 Prozent der Hotels, während bei den geplanten Betrieben vor allem Hammerbrook mit einem Drittel aller Hotels und sogar 44 Prozent aller geplanten Betten im Vordergrund stehe.

Abschließend geht Herr Mathe auf die bisherigen sowie die folgenden Arbeitsschritte mit den entsprechenden zeitlichen Planungen ein. Er betont, dass bei den bisherigen Arbeitsschritten zur Erstellung des Plans stets ein Austausch mit relevanten bezirklichen und gesamtstädtischen Fachstellen (Fachamt Wirtschaftsförderung, Hamburg Invest) erfolgt sei und dass die in Aufstellung befindlichen Qualitätsziele des Rahmenplans bereits in laufende Bauberatungen und Qualifizierungsverfahren eingeflossen seien.

Aktuell befasse sich das Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung mit der weiteren Abstimmung der Qualitätsziele und der textlichen Begründung für die Ausweisung der Entwicklungs- und Ergänzungsräume sowie der Erstellung der Stadtteilprofile.

Die Beschlussfassung durch die Bezirksversammlung sei nach Abstimmung des Entwurfs mit den bezirklichen und fachbehördlichen Ressorts und städtischen Unternehmen sowie sonstigen berührten Akteuren für das Jahr 2020 vorgesehen.

 

Herr Dr. Böttcher betont, dass der vorgestellte Projektstand eine sehr gute Basis für weitere, sachliche Diskussionen sei. Er spricht dem Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung dafür seinen ausdrücklichen Dank aus. Skeptisch äußert er sich im Hinblick auf die rechtlichen Rahmenbedingungen zum Thema Entwicklungs- und Ergänzungsräume. Er wünsche sich vor Abstimmung mit den Beteiligten einen Termin im Fachamt SL mit den Fraktionen.

 

Herr Sträter dankt auch im Namen der SPD-Fraktion ausdrücklich für die Weiterentwicklung des Konzeptes.

 

Herr Leipnitz kann es nicht nachvollziehen, dass in Gebieten wie St. Georg und dem Münzviertel Entwicklungs- und Ergänzungsräume ausgewiesen werden sollen. Im Münzviertel bestünden bereits jetzt zu viele Hotels. Aus seiner Sicht sei das der falsche Weg. Dies gelte auch für St. Georg.

 

Auf weitere Anmerkungen und Nachfragen der Ausschussmitglieder Herrn Olschok und Herrn Behrschmidt geht Herr Mathe folgendermaßen ein:

 

· Er halte die informelle Rahmenplanung für ein geeignetes Steuerungsinstrument, da diese die Fachbehörden und Fachämter nach „innen“ binde. Mit der seinerzeitigen Novellierung des Baugesetzbuchs wurde die Rolle und Bedeutung der informellen Planung gestärkt.

· Eine koordinierte Hotelentwicklung an bestimmten Hauptverkehrsstraßen sei wichtig, da dort die Entwicklung von sensiblen Nutzungen, wie z.B. soziale Einrichtungen und Wohnen, sehr eingeschränkt sei.

· Auch im Zuge der Abstimmung von größeren Hotelprojekten mit dem Oberbaudirektor sei dieses Planwerk zukünftig eine wichtige Grundlage.

 

Anschließend bietet er den Fraktionen einen gesonderten Termin außerhalb des Stadtplanungsausschusses im Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung an.

 

Nachrichtlich: Der Termin findet am 12.12.2019 von 18.30 bis 19.30 Uhr im Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung statt.

 

Ö 10 - 22-0184

Haushaltsvoranschlag 2021/2022 - Abstimmung der Schlüssel für die Rahmenzuweisungen gem. § 37 Abs. 3 BezVG, hier: Beratung in den Ausschüssen

Herr Mathe erläutert die Vorlage.

 

Ö 11 - 22-0262

Kein verfrühter Abriss des Aschbergbades - Osterbrookviertel - Beschluss 7/2019

Zu Beginn der Beratungen der nachfolgenden Beiratsthemen entwickelt sich eine kurze Diskussion zum Verfahren. Hierbei melden sich Herr Sträter und Herr Willenbrock zu Wort und führen aus, dass für eine Positionierung der Fraktionen zu Beiratsempfehlungen in der Regel eine Stellungnahme des Fachamtes Stadt- und Landschaftsplanung erforderlich sei.

 

Herr Dr. Böttcher geht kurz auf den Inhalt der Drs. 22-0262 ein. Mit dem Hinweis, dass bekannt sei, dass die Verlagerung der Sportplätze erfolgen solle, bevor der Bebauungsplans Hamm 3 Vorweggenehmigungsreife erlange, schlägt er vor, die Beiratsempfehlung lediglich zur Kenntnis zu nehmen.

 

Herr Willenbrock äußert die Befürchtung, dass der Abriss des Aschbergbades erfolgen könnte, bevor es einen Beschluss zum Bebauungsplan gibt.

 

Herr Götz stellt klar, dass vor Ort die Befürchtung bestehe, dass bereits jetzt Fakten geschaffen werden. Er beantragt deshalb, der Vorlage zuzustimmen.

 

Herr Mathe erläutert die zeitlichen Abhängigkeiten der verschiedenen Planungsschritte zur Entwicklung der Osterbrookhöfe und des Sport- und Freizeitparks Aschberg. Er hält fest, dass die neuen Sportplätze auf dem Gelände des heutigen Aschbergbades gebaut werden sollen. Dafür sei zunächst der Abbruch des Bades erforderlich. Parallel dazu werde der Bebauungsplan Hamm 3, der im Sommer 2019 eingeleitet worden sei, in seinem Fachamt erarbeitet. Er verweist in diesem Zusammenhang auf zwei „Letters of Intent“ (LOI) zwischen dem Bezirksamt und den Vorhabenträgern (Hamburg Team, SAGA und Bäderland Hamburg) resp. mit dem Landesbund der Gartenfreunde, die auf der Basis von intensiven Verhandlungen in Kürze unterzeichnet werden sollen.

 

Auf Nachfrage von Frau Bailly antwortet Herr Mathe, dass der Abriss des Bades und der Neubau der Sportplätze zeitnah erfolgen sollen. Dies sei wichtig, um frühzeitig eine deutlich optimierte Sportinfrastruktur zur Verfügung stellen zu können, bevor der neue Wohnungsbau entstehe. Dabei habe der Bezirk gegenüber der Bäderland GmbH darauf hingewirkt und auch erreicht, dass ein neues Quartiersbad entstehe. In weiteren Verhandlungen mit der Bäderland GmbH werde bezirksseitig noch weiter über die endgültige Größe verhandelt, die noch nicht feststehe.

 

Herr Sträter erklärt, dass der Antrag des Beirates nach seinem Dafürhalten abgelehnt werden müsse, um die weiteren Planungsschritte nicht zu behindern.

 

Ö 12 - 22-0263

Rechtzeitiger Beteiligungsprozess zum Sport-, Spiel- und Frei-zeitzentrum mit Quartiersbad auf dem Aschberg-Gelände - Osterbrookviertel - Beschluss 8/2019

Ö 13 - 22-0264

Anliegen der Bewohnerinnen und Bewohner - Beschluss des Stadtteilrats Rothenburgsort vom 24.09.2019

Ö 14 - 22-0265

Zukunftsbild Horner Geest: Erarbeitungsprozess und begleitende Beteiligung - Beirat Billstedt-Horn - Beiratsempfehlung vom 25.09.2019

Frau Groß erläutert diese und die nachfolgende Vorlage (Drs. 22-0266), die inhaltlich zusammen hängen. Das Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung habe nach der Erörterung im Beirat Billstedt-Horn vom 25.09.2019 das gesamte Verfahren hinsichtlich der Zeitplanung und der Beteiligungsformate zusammen mit der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen weiter entwickelt und konkretisiert. Eine wichtige Änderung im Verfahren sei, dass zukünftig auch alle Vertreterinnen und Vertreter aus den Stadtteilgremien im Beurteilungsgremium stimmberechtigt seien.

 

Die Vorstellung des Projektes in einer Sondersitzung des Quartiersbeirats Horner Geest am 04.11.2019 sei dort mit Interesse und zustimmend verfolgt worden. Beiratsvertreter/innen aus dem Quartiersbeirat Horner Geest und Vertreter/innen aus der Stadtteilkonferenz Horn seien bereits benannt worden. Für den Beirat Billstedt-Horn sei ebenfalls zu einer Sondersitzung am 20.11.2019 eingeladen, um das Verfahren erneut vorzustellen und Vertreter/innen zu bestimmen.

 

Damit sei den Forderungen der Beiratsempfehlungen Drs. 22-0265 und Dr. 22-0266 aus Sicht des Fachamtes Stadt- und Landschaftsplanung inzwischen entsprochen worden.

 

Herr Dr. Böttcher beantragt, diese Vorlage sowie die Vorlage aus den nachfolgenden Tagesordnungspunkt heute lediglich zur Kenntnis zu nehmen.

 

 

Ö 15 - 22-0266

Zukunftsbild Horner Geest: Beurteilungsgremium Zukunftsbild Horner Geest - Beirat Billstedt-Horn - Beiratsempfehlung vom 25.09.2019

Ö 16 - 22-0267

Beleuchtung des Bolzplatzes gegenüber der Immanuelkirche - Stadtteilbeirat Veddel - Kleiner Grasbrook - Beiratsempfehlung vom 24.9.2019

Ö 17

Sach- und Projektstand zur öffentlich-rechtlichen Unterbringung (Mündlicher Bericht des Fachamtes Stadt- und Landschaftsplanung (SL) zum aktuellen Projektstand)

Herr Mathe gibt anhand der Präsentation einen Überblick zur aktuellen Flüchtlingssituation, zu den aktuellen Flüchtlingszahlen, zum Lagebild in Hamburg mit den Verteilungsentscheidungen und zur aktuellen Situation im Bezirk Hamburg-Mitte (die Präsentation ist als Anlage zur Sitzung unter <https://gateway.hamburg.de abrufbar). Er informiert zudem darüber, dass der ZKF (Zentraler Koordinierungsstab Flüchtlinge) im November 2019 in die „Stabstelle Flüchtlinge und übergreifende Aufgaben“(SFA) der Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration (BASFI) überführt wurde Hintergrund hierzu sind die derzeit rückläufigen Zugangszahlen von Flüchtlingen. Im Anschluss erläutert er die nach aktuellem Stand geplanten Verlängerungen der Genehmigungen für die nachfolgend genannten Standorte:

 

· Oskar-Schlemmer-Str. 25

Geplante Verlängerung bis Anfang 2021 (ursprünglich bis 31.12.2018)

· Berzeliusstr. 111

Verlängerung der Genehmigung für 5 Jahre in Prüfung bis 25.10.2024 (ursprünglich bis 25.10.2019 genehmigt)

· Eiffestraße 398

Verlängerung der Genehmigung für 5 Jahre in Prüfung bis 31.01.2027 (ursprünglich bis 01.01.2022 genehmigt)

· Friesenstraße 14a-g

Verlängerung der Genehmigung für 3 Jahre in Prüfung bis 18.03.2024 (ursprünglich bis 18.03.2021 genehmigt)

· Schlenzigstraße10

Verlängerung der Genehmigung für 5 Jahre in Prüfung bis 31.12.2024 (ursprünglich bis 31.12.2019 genehmigt)

· Kirchenpauerstraße 30

Wurde  bereits bis 30.09.2020verlängert (ursprünglich bis 30.06.2018 genehmigt)

· Wendenstraße 282

Verlängerung der Genehmigung für 3 Jahre in Prüfung bis  03.11.2022 (ursprünglich bis 03.11.2019 genehmigt)

· Am Veringhof 25 / Sanitastraße 6

Verlängerung der Genehmigung für 5 Jahre in Prüfung bis 20.04.2025 (ursprünglich bis 20.04.2020 genehmigt)

· Grüner Deich 12

Wurde zum 30.09.2019 geschlossen.

· Georg-Wilhelm-Straße 204 (Container)

Verlängerung (Neubeantragung) auf 3 Jahre in Prüfung bis 31.12.2022 (ursprünglich bis 31.03.2019 genehmigt)

 

Danach geht Herr Mathe kurz auf die Planungsziele des ZKF für das Jahr 2019 sowie die EA-Reserve- und Notfallstandorte im Bezirk Hamburg-Mitte ein (siehe Präsentation).

 

Herr Dr. Böttcher hält die genannten Laufzeitverlängerungen für 5 Jahre bei einigen Standorten für wenig realistisch. Er betrachte hier einen Zeitraum von 3 Jahren als Maximum.

 

Ö 18

Anträge der Politik (Anträge liegen nicht vor)

Anträge lagen nicht vor.

Ö 19

Verschiedenes

Ö 19.1

Kreativ- und Kunstcampus in den Bestandsgebäuden am Hochwasserbassin sichern (Kurzbericht des Fachamtes Stadt- und Landschaftsplanung)

Aufgrund der sehr weit fortgeschrittenen Zeit erklärt Herr Mathe, dass die Informationen zu diesem und den zwei nachfolgenden Tagesordnungspunkten der Präsentation zu entnehmen seien. Die Präsentation werde kurzfristig im Ratsinformationssystem zur Verfügung gestellt.

In der nächsten Sitzung kann zu den TOP 19.1 und 19.3 seitens des Fachamtes Stadt- und Landschaftsplanung gerne kurz berichtet werden.

 

 

Ö 19.2

Drs. 21-4961 ELBDOME am Billehafen (Kurzbericht des Fachamtes Stadt- und Landschaftsplanung)

Siehe TOP 19.1.

 

Ö 19.3

Sachstand Städtebaulich-freiraumplanerisches Werkstattverfahren Stadtraum Horner Geest 2030 (Kurzbericht des Fachamtes Stadt- und Landschaftsplanung)

Siehe TOP 19.1.