22-0261

Kurzinformation Integrierte Stadtteilentwicklung in Hamburg-Mitte (RISE und Soziale Erhaltungsverordnung)

Mitteilung öffentlich

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
TOP
06.11.2019
02.10.2019
Ö 8
Sachverhalt

 

Auf der Rechtsgrundlage des besonderen Städtebaurechtes (zweites Kapitel Baugesetzbuch (BauGB)) mit der programmatischen Grundlage der Bund-Länder-Städtebauförderung und im Kontext Hamburgischer Entwicklungsstrategien werden in Hamburg-Mitte aktuell neun gebietsbezogene Entwicklungsverfahren und zahlreiche Projekte der Integrierten Stadtteilentwicklung gesteuert und umgesetzt. Hamburgisches Landesprogramm ist das Rahmenprogramm Integrierte Stadtteilentwicklung (RISE). Programmverantwortlich für Hamburg ist die Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen. Für die Umsetzung in Hamburg-Mitte zeichnet das Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung verantwortlich. Dazu gehören insbesondere Sanierungs-, Stadtumbau und Soziale-Stadt-Verfahren mit den jeweiligen Integrierten Ent-wicklungskonzepten und den geförderten Projekten auf Basis der RISE-Globalrichtlinie und der RISE-Förderrichtlinie. Qualifizierungs- und Bebauungsplanverfahren werden ebenfalls im Rahmen der Stadtteilentwicklungsverfahren durchgeführt.

 

Der Stadtplanungsausschuss Hamburg-Mitte wird als zuständiger Fachausschuss in die Verfahren der Integrierten Stadtteilentwicklung auf den genannten Grundlagen eingebunden.

 

Ein weiterer Aufgabenschwerpunkt der Integrierten Stadtteilentwicklung ist der Schutz nach-barschaftlicher Milieus in Gebieten der Sozialen Erhaltungsverordnung, ebenfalls auf der Grundlage des besonderen Städtebaurechts BauGB. Die Gebietsfestlegungen erfolgen in Verantwortung des Bezirksamtes. Zu den Aufgaben der Umsetzung im Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung gehören die Beratung von Eigentümern, Architekten, Bauherren und Kaufinteressenten, die Genehmigungsprüfungen nach § 173 BauGB bei baulichen Maßnahmen oder bei Anträgen auf Umwandlungen und die Prüfung der Anwendung von Vorkaufsrechten nach § 24 BauGB einschließlich der Vorbereitung von Abwendungsvereinbarungen nach § 27 BauGB.

 

Der Stadtplanungsausschuss Hamburg-Mitte wird in die gebietsbezogenen Aufgaben der Sozialen Erhaltungsverordnung eingebunden und über die Umsetzung informiert.

 

Petitum/Beschluss

Um Kenntnisnahme wird gebeten.

 

 

Anlage: Kurzinformation Integrierte Stadtteilentwicklung Stand September 2019