Bebauungsplan-Entwurf Wilhelmsburg 102 "Spreehafenviertel" Zustimmung zur Einleitung des Bebauungsplanverfahrens
Letzte Beratung: 06.11.2019 Stadtplanungsausschuss Ö 6
Lage des Plangebiets
Das Plangebiet Spreehafenviertel ist Teil der im Rahmenkonzept „Hamburgs Sprung über die Elbe – Zukunftsbild 2013+“ enthaltenen Mittelachse, welche vom Wilhelmsburger Inselpark im Süden bis zum Spreehafen im Norden, vom Veringkanal im Westen bis zur verlegten, neuen Trasse der Wilhelmsburger Reichsstraße im Osten reicht. Damit stellt sie räumlich wie inhaltlich einen wichtigen Entwicklungsbereich auf der Elbinsel dar, mit dem die städtebauliche Entwicklung Wilhelmsburgs maßgeblich gestaltet werden soll.
Das Plangebiet umfasst insgesamt circa 20 ha und wird durch die Harburger Chaussee / Hafenrandstraße im Norden, die Schlenzigstraße im Osten und den Ernst-August-Kanal im Südwesten begrenzt. Es ist von großflächigen Baumbeständen – insbesondere einem rund 3 ha großen Wald westlich der Georg-Wilhelm-Straße und einem rund 5 ha großen Wald zwischen Ernst-August-Kanal und Schlenzigstraße geprägt. Östlich der Georg-Wilhelms-Straße befindet sich eine Sportanlage. Im Nordosten entlang der Schlenzigstraße und in Teilen an der Harburger Chaussee sind gewerbliche und industrielle Nutzungen vorhanden, die an das angrenzende circa 24 ha große Industriegebiet Stenzelring östlich des Plangebiets anknüpfen. Im Süden des Ernst-August-Kanals grenzt das gründerzeitliche Reiherstiegviertel an das Plangebiet an.
Von großer Bedeutung für das Plangebiet ist die unmittelbare Nähe des Hamburger Hafens. Im Norden entlang des Klütjenfelder Hauptdeiches verläuft die Grenze des Hafengebietes. Im Rahmen der Internationalen Bauausstellung Hamburg 2006–2013 zielte das Projekt „Neue Wege zum Spreehafen“ bereits verstärkt auf die Erschließung nutzbarer Freiräume ab. Nach dem Wegfall des Zollzaunes im Jahr 2013 wurde der Zugang zum Wasser für die Bewohnerinnen und Bewohner ermöglicht. Zusammen mit dem Spreehafen soll das geplante Quartier eine neue Stadtkante Wilhelmsburgs ausbilden und ein wichtiges Bindeglied zwischen HafenCity, Kleinem Grasbrook und dem Zentrum der Elbinsel werden.
Bestandssituation
Entlang der Harburger Chaussee befindet sich im Plangebiet eine Sportanlage mit Tennis- und Fußballplätzen, die innerhalb des Plangebiets nach Südosten verlagert und vergrößert werden soll. Auf dem in städtischem Eigentum befindlichen Grundstück in der Schlenzigstraße mit der Flurstücknummer 12071 der Gemarkung Wilhelmsburg wurde im November 2015 eine öffentlich-rechtliche Folgeunterbringung für Flüchtlinge mit bis zu 380 Plätzen eingerichtet. Es handelt sich dabei um sechs dreigeschossige Modulhäuser mit wohnungsähnlichen Grundrissen. Die geplante Laufzeit für die Unterbringung erfolgt nach derzeitigem Planungsstand bis Ende 2019. Danach steht diese Fläche für die Projektentwicklung zur Verfügung.
Workshopverfahren „Spreehafenviertel – Neue urbane Nachbarschaften“ und Inhalte des Funktionsplanentwurfs
Von Mitte Juni bis Mitte Dezember 2017 führte die IBA Hamburg GmbH im Einvernehmen mit der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen und dem Bezirksamt Hamburg-Mitte, Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung, das Workshopverfahren „Spreehafenviertel – Neue urbane Nachbarschaften“ durch. Das Verfahren erfolgte als nicht offenes, einphasiges, städtebaulich-freiraumplanerisches Workshopverfahren, d. h. als kooperatives Verfahren mit zwei öffentlichen Workshopterminen und einer öffentlichen Abschlusspräsentation. Parallel dazu erfolgte eine breit angelegte Bürgerbeteiligung.
Auf Grundlage dieser Planungsergebnisse wurde der Funktionsplanentwurf durch eine interdisziplinäre Arbeitsgemeinschaft von Fachplanern für Städtebau, Landschaftsplanung, Umwelt, Verkehr, Entwässerung und Immissionen erarbeitet und intensiv mit den zuständigen Fachämtern des Bezirksamtes, der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen (BSW), der Behörde für Umwelt und Energie (BUE), der Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation (BWVI) und Hamburg Port Authority HPA) abgestimmt. Zudem wurde die Planung im Rahmen einer öffentlichen Veranstaltung im Juni 2018 in der Ganztagsschule Fährstraße den Bürgerinnen und Bürgern vorgestellt und mit ihnen diskutiert.
Das geplante Quartier Spreehafenviertel soll den nördlichen Abschluss im Rahmen der Entwicklung der sogenannten Nord-Südachse Wilhelmsburgs nach Verlegung der Wilhelmsburger Reichsstraße bilden. Es knüpft im Süden an das Reiherstiegviertel und im Südosten an das geplante Elbinselquartier an. Mit dem Grünzug entlang des Ernst-August-Kanals wird die Wilhelmsburger Dove-Elbe-Landschaftsachse fortgeführt und als zusammenhängender erlebbarer Grünzug gesichert. Östlich der Georg-Wilhelm-Straße soll mit Ausrichtung zum Ernst-August-Kanal ein neuer Quartiersplatz entstehen.
Neben den bestehenden Brückenverbindungen über den Ernst-August-Kanal ist im westlichen Plangebiet eine neue Brückenverbindung am Schipperort für Fußgänger mit Anbindung an das Reiherstiegviertel vorgesehen. Diese mündet im neuen Quartier an zentraler Stelle, von der aus ein Wegenetz durch die Innenhöfe der geplanten Baublöcke führt. Es entstehen so neue Fußwegeverbindungen, die die jeweiligen Baublöcke / Innenhöfe, öffentlichen Nutzungen und zentralen Orte miteinander verbinden. Zusätzlich wird zur Anbindung an das im Süden entstehende neue Elbinselquartier in Verlängerung des Aßmannkanals eine weitere Brückenverbindung für Fußgänger geschaffen. Zur verbesserten Anbindung an das Radwegenetz ist im Bereich der Brücke Hafenrandstraße außerdem eine Unterquerung der Hafenrandstraße vorgesehen.
Die städtebauliche Struktur lehnt sich an die Bebauung des gründerzeitlichen Reiherstiegviertels an, die in ihrer Ausprägung Blockrandstrukturen mit vereinzelten Hinterhofbebauungen und zum Teil großzügigen Innenhöfen aufweist. Diese ortstypische Bebauungsstruktur bietet einen klaren, gut erschlossenen Rahmen für eine Vielzahl von Gebäudetypologien und trägt zur Minderung der Lärmeinwirkung auf die Aufenthalts- und Schlafräume bei. Innerhalb der drei unterschiedlich großen Baublöcke südlich Hafenrandstraße / Harburger Chaussee sind neben Miet- und Eigentumswohnungen auch Gebäude für Baugemeinschaften vorgesehen. Die typologische Vielfalt des Quartiers soll u.a. durch gereihte Stadthäuser im Blockinneren, hybride Gebäude mit kombinierten Wohn- und Gewerbenutzungen und ein Solitärgebäude am Quartiersplatz ergänzt werden. In Maßstab und Höhe ist eine graduell abgestufte Höhenentwicklung der Bebauung von Norden nach Süden geplant. Zum nördlichen Spreehafen hin soll eine siebengeschossige Bebauungskante entstehen, die Bezüge zu der im Maßstab ähnlichen Bebauungsstruktur der östlichen Harburger Chaussee herstellt. Gemeinsam wird so der Verlauf der Hafenrandstraße und Harburger Chaussee gefasst und eine klare städtebauliche Kante zum Spreehafen gebildet. Nach Süden stuft sich die Bebauung mit fünf Geschossen auf die Höhen des Reiherstiegviertels ab und wird in ihrer Körnung kleinteiliger. Im Inneren der Baublöcke werden die Freiräume durch einzelne Kopfbauten zoniert.
Die Stellplätze sollen überwiegend in Tiefgaragen untergebracht werden, die durch Ausbildung eines Hochparterre nur gering in das Erdreich einbinden und über die angrenzenden Planstraßen und die Georg-Wilhelm-Straße erschlossen werden. Aufgrund der hohen Lärmbelastung an den zur Hafenrandstraße, Harburger Chaussee und Georg-Wilhelm-Straße orientierten Fassadenseiten werden Wohnungstypologien notwendig, bei denen die Schlaf- und Aufenthaltsräume vorzugsweise auf der lärmabgewandten Seite anzuordnen sind. Durch die nach Süden geöffneten Baublöcke sind gute Ausblicke zum Grünzug am Ernst-August-Kanal gegeben. Eine Kita an der Westspitze des Plangebietes arrondiert das Angebot an wohnungsnahen Kindertagesstätten und Spielflächen.
Der an der Westspitze des Plangebietes gelegene Baublock bildet zur Hafenrandstraße eine geschlossene Bebauung aus Mehrfamilienhäusern. Der Baublock verfügt über einen großzügigen Gemeinschaftshof, in dem sich u. a. die Freifläche der erdgeschossigen Kindertagesstätte befindet. Zwischen der neu geschaffenen Mischverkehrsfläche Planstraße B und der Georg-Wilhelm-Straße ist ebenfalls ein Baublock bestehend aus Mehrfamilienhäusern in geschlossener Bauweise geplant. Nach Süden öffnet sich dieser zum Park am Ernst-August-Kanal. In den nördlichen Ecken werden Gewerbeflächen im Erdgeschoss vorgesehen und auch entlang der Planstraße A Flächen für Mobilitätsangebote.
Östlich der Georg-Wilhelm-Straße soll ein größerer Baublock entstehen, bei dem im Innenhof bis zu viergeschossige Stadthäuser eingefügt sind. Zum Quartiersplatz und Teilen der Georg-Wilhelm-Straße hin sollen erdgeschossige Laden- und Gastronomieflächen in kleinteiligem Zuschnitt entwickelt werden. Darüber hinaus sind an der Ecke zum Quartiersplatz weitere Einzelhandelsflächen mit einer Verkaufsfläche von bis zu 799 m² (z.B. Bioladen u.a.) vorgesehen. Die zentrale Gemeinschaftstiefgarage des Baufeldes liegt im Nordosten mit Zufahrt von der Planstraße D. Nach Süden öffnet sich die Blockbebauung zum zentralen Quartiersspielplatz und zum Grünzug am Ernst-August-Kanal. Zusammen mit der südlichen Bebauung und einem siebengeschossigen Solitärgebäude im Osten wird der Quartiersplatz gefasst und öffnet sich zum Ernst-August-Kanal. Es beherbergt im Sockel einen zweigeschossigen Kindergarten mit Atrium und darüber Wohnnutzungen. Die Kindertagesstätte verfügt im unmittelbaren Umfeld über zugeordnete Außenspielflächen.
Den Übergang der Wohnbebauung zum Gewerbegebiet an der Schlenzigstraße bildet ein hybrides Gebäude aus Wohnen und Gewerbe. Der in Nord-Süd-Richtung verlaufende Gebäuderiegel mit gestaffeltem Höhenverlauf von sieben bis fünf Geschossen wird über die Planstraße D erschlossen. Im zweigeschossigen Sockel des Gebäudes ist wohnverträgliches Gewerbe geplant und darüber liegend eine kleinteilige, einseitig ausgerichtete Wohnnutzung mit Laubengangerschließung und einer gestalteten Dachlandschaft aus Spielflächen und Dachgärten. Im Osten ist eine Erweiterung des bestehenden Gewerbegebiets an der Schlenzigstraße und dem Stenzelring geplant. Die Struktur aus zwei- und dreigeschossigen Gebäuderiegeln mit dazwischengeschalteten Hallen- und Hofflächen orientiert sich an der Typologie von Handwerkerhöfen.
Für die zukünftige Entwicklung der Sportflächen in Wilhelmsburg und auf der Veddel liegt ein Sportflächenkonzept aus dem Jahr 2014 vor. Dieses wurde durch das Fachamt Sozialraummanagement und das Fachamt Bezirklicher Sportstättenbau des Bezirksamtes Hamburg-Mitte erstellt. Die Maßnahmen an der Sportanlage „Landesgrenze“ im Spreehafenviertel umfassen eine Verlegung und einen Ausbau der derzeitigen Anlage. Der Neubau der Fußballanlage beinhaltet insgesamt drei Großspielfelder. Das Vereinsheim mit Terrassenflächen und privaten Stellplätzen liegt verkehrsgünstig an der Planstraße E. Zusätzlich wurden Sporteinrichtungen wie Weitsprunganlagen und Laufbahnen zur Nutzung durch die Stadtteilschule auf der Sportanlage berücksichtigt. Neben der Fußballanlage wird auch die Tennisanlage des Vereines TSC Viktoria-Wilhelmsburg in diesem Zuge an die Schlenzigstraße verlegt. Die fünf Tennisplätze, das Vereinsheim und die geforderte Stellplatzanlage werden von der Schlenzigstraße über einen Privatweg erschlossen. Die Nutzungen und die Erschließung der beiden Sportanlagen sind somit baulich voneinander getrennt.
Der Bebauungsplan-Entwurf Wilhelmsburg 102 „Spreehafenviertel“
Die vorgesehenen Baugebietsfestsetzungen sollen eine Mischung verschiedener Nutzungen ermöglichen und gleichzeitig auf die Ergebnisse der schalltechnischen Untersuchung reagieren. Daraus resultiert ein Übergang vom Gewerbegebiet (GE) westlich der Schlenzigstraße zu einem Urbanen Gebiet (MU) östlich der Planstraße D hin zu einem Allgemeinen Wohngebiet (WA) östlich der Georg-Wilhelm-Straße. Zwischen dem Ernst-August-Kanal und dem Gewerbegebiet entsteht eine Fläche für Sportanlagen. Entlang der Harburger Chaussee und Hafenrandstraße soll ein Allgemeines Wohngebiet festgesetzt werden. Aufgrund der bestehenden Gesamtlärmsituation aus Gewerbelärm, Verkehrslärm und Sportlärm sind zur Gewährleistung gesunder Wohn- und Arbeitsverhältnisse konkrete Festsetzungen, wie zum Beispiel die Blockrandklausel, die HafenCity Klausel und die Außenbereichsklausel vorzunehmen. Entlang des Ernst-August-Kanals befinden sich die als Parkanlagen festgesetzten Flächen der Freien und Hansestadt Hamburg (FHH). Nördlich und östlich des Quartiersplatzes, der als Fußgängerbereich festgesetzt wird, soll ein Urbanes Gebiet entstehen. Die Gebäudekubaturen werden durch baukörperbezogene Baugrenzen definiert, wobei ein gewisser Spielraum für die hochbauliche Qualifizierung verfolgt wird. Zur Sicherstellung der hochbaulichen Entwicklung werden zudem Mindest- und Maximalzahlen der Vollgeschosse – zwischen I und VII Vollgeschossen – sowie zwingende Zahlen der Vollgeschosse festgesetzt.
Geltendes Planungsrecht
Westlich Georg-Wilhelm-Straße gilt der Baustufenplan Wilhelmsburg vom 06.01.1956 mit der Darstellung Fläche für besondere Nutzung „Hafen“, die keine rechtsverbindliche Festsetzung ist. Nördlich angrenzend an die Hafenrandstraße gilt der Bebauungsplan Wilhelmsburg 25 vom 10.08.1976. Der Plan setzt Verkehrsflächen als Grundlage für den Bau der Hafenrandstraße fest. Östlich der Georg-Wilhelm-Straße gilt der Bebauungsplan Wilhelmsburg 28 - Kleiner Grasbrook 1 vom 11.12.1968 mit der Festsetzung Grünflächen „Sportanlage“ im nördlichen Teil und einer Industriegebietsausweisung „GI“ für den südlichen Teil. Nördlich angrenzend an der Harburger Chaussee gilt der Bebauungsplan Wilhelmsburg 67 vom 24.02.1984. Er weist ebenfalls eine kleine Grünfläche „Sportanlage“ an der Harburger Chaussee aus und ansonsten Gewerbegebiet „GE“.
Zur Umsetzung der Gesamtplanung ist neues Planungsrecht erforderlich. Hierfür wird seitens des Fachamtes Stadt- und Landschaftsplanung die Aufstellung eines Bebauungsplans mit der Bezeichnung Wilhelmsburg 102 „Spreehafenviertel“ verfolgt.
Flächennutzungsplan und Landschaftsprogramm
Im Flächennutzungsplan sind überwiegend „Gewerbliche Bauflächen“ sowie eine „Grünfläche“ für den vorhandenen Sportplatz dargestellt. Im Landschaftsprogramm sind die Darstellungen „Gewerbe/Industrie und Hafen“, „Grünfläche eingeschränkt nutzbar“, „Parkanlage“ und eine „Landschaftsachse“ südlich und nördlich des Ernst-August-Kanals dargestellt. Das gesamte Plangebiet gehört zur milieuübergreifenden Funktion „Entwicklungsbereich Naturhaushalt“. Sowohl der Flächennutzungsplan wie auch das Landschaftsprogramm müssen parallel geändert werden.
Gutachten / Untersuchungen
Die städtebauliche Neuordnung des gesamten Plangebietes stellt angesichts der komplexen Rahmenbedingungen und erheblichen Restriktionen - insbesondere der heute durch Gewerbe, Industrie und Verkehrsflächen und deren Emissionen dominierten Prägung - eine besondere Herausforderung dar. Vor diesem Hintergrund sind im Vorlauf der bisherigen Planungen bereits folgende Fachgutachten erstellt worden:
Der Umgang mit den im Plangebiet vorhandenen und gutachterlich ermittelten Geruchsimmissionen wird aktuell mit hoher Priorität behandelt. Dazu hat die Senatskommission für Stadtentwicklung und Wohnungsbau am 31.05.2018 den Beschluss gefasst, in Beauftragung der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen (BSW), der Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation (BWVI) und dem Bezirksamt Hamburg-Mitte, behördenübergreifend belastbare Maßnahmen und Zeithorizonte zur Minderung der Geruchsbelastung im Stadtteil Wilhelmsburg in enger Abstimmung mit den Betrieben, den relevanten Unternehmensverbänden und der Handelskammer zu konzipieren sowie die IBA Hamburg GmbH (IBA) dabei zu beteiligen.
Von hoher Priorität ist zudem der Umgang mit den naturschutzfachlichen Ausgleichsbedarfen (Artenschutzrecht, Eingriffsregelung, Baumschutzverordnung und Landeswaldrecht). Mit der Planung werden Eingriffe in Natur und Landschaft nach § 14 Absatz 1 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) vorbereitet. Durch die Maßnahmen sind Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft zu erwarten, wodurch ein Ausgleich erforderlich wird. Entsprechend der aktuellen Vorgaben der BWVI ist für die Waldflächen im Plangebiet ein Ausgleich im Verhältnis 1:2 herzustellen. Der Ausgleichsbedarf nach Landeswaldrecht bezieht sich nur auf den Waldabschnitt westlich der Georg-Wilhelm-Straße, für den planungsrechtlich keine andere Nutzungsart festgesetzt ist. Der Baustufenplan aus dem Jahr 1956 mit der Ausweisung „Hafen“ ist unwirksam, da diese Nutzungsart an diesem Standort nicht mehr umsetzbar. Damit ist für den westlichen Waldabschnitt der Realbestand „Wald“ anzusetzen. Der Waldabschnitt östlich der Georg-Wilhelm-Straße wird planungsrechtlich mit der Festsetzung des Bebauungsplans Wilhelmsburg 28 - Kleiner Grasbrook 1 aus dem Jahr 1968, als „Industriegebiet“ eingestuft. Damit wäre auf Basis des geltenden Planungsrechts eine Überbauung des östlichen Waldabschnitts möglich, ohne einen Ausgleich nach Landeswaldrecht auszulösen.
Dennoch sollte, unabhängig von den geschilderten rechtlichen Rahmenbedingungen, auch für die östlich der Georg-Wilhelm-Straße gelegene etwa 5 ha große Waldfläche ein Ausgleich im Verhältnis 1:2 verfolgt werden, um für die vorzunehmende Abholzung von etwa insgesamt etwa 8 ha Waldfläche einen angemessenen Ausgleich zu schaffen. Dazu müssen geeignete Flächen in Abstimmung mit der BUE gesichert werden. Ausgleichspflichtig nach Landeswaldgesetz sind gemäß Vorabbilanzierungen der IBA aus dem Jahr 2016 nur die 3,24 ha Waldfläche westlich der Georg-Wilhelm-Straße. Damit würde der Ersatzbedarf bei 6,48 ha liegen. Entsprechende Ausgleichsflächen innerhalb des Stadtgebiets der FHH können nach aktuellem Stand nicht in Aussicht gestellt werden. Die BWVI hat zuletzt Waldersatzflächen (6,03 ha) bei Horneburg in Niedersachsen vorgeschlagen. Gleichwohl wären weitere 0,5 ha für den Ausgleich der westlichen Waldfläche erforderlich. Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens ist zu prüfen, ob das Landeswaldgesetz Waldausgleichsflächen auch außerhalb des Stadtgebiets der FHH rechtlich zulässt. Es ist weiterhin zu prüfen, ob eine circa 6 ha große Fläche bei Horneburg Teilausgleiche sowohl für die Eingriffe nach naturschutzrechtlicher Eingriffsregelung als auch für die Eingriffe nach Artenschutzrecht leisten kann. Die Größe des Teilausgleichs im Rahmen des Artenschutzes ist im Bebauungsplanverfahren im Rahmen eines Artenschutzkonzepts und die Größe des Teilausgleichs für die naturschutzrechtliche Eingriffsregelung im Rahmen einer detaillierten Eingriffsbilanzierung zu ermitteln.
Der Nachweis der Ausgleichsflächen ist frühzeitig im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens und im Vorfeld der Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange zu führen. Aktuell liegt hierzu noch keine belastbare Lösung vor.
Petitum/ Beschluss:
Auf Basis der Vorlage und des Bebauungsplan-Entwurfs des Fachamtes Stadt- und Landschaftsplanung wird um Zustimmung zur Einleitung des Bebauungsplanverfahrens Wilhelmsburg 102 (Spreehafenviertel) gebeten.
Anlagen:
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