Ein Vertreter der Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (BVM) - Referat Rad- und Fußverkehr stellt mit Hilfe einer Präsentation die Weiterentwicklung des Velorouten-Netzes zum neuen Hamburger Radnetz ausführlich vor.
Das Konzept des Veloroutennetzes existierte seit 1998 und werde seit 2015 verstärkt ausgebaut. Inzwischen seien 83 % der Velorouten fertiggestellt.Gleichzeitig habe im letzten Jahr ein vermehrter Ausbau, auch abseits dieser Routen stattgefunden (Pop-Up-Bikelanes, Erhaltungsmanagement, Busbeschleunigung, Kooperationsmaßnahmen). Insbesondere in den letzten 4 Jahren habe die Ausbauleistung gesteigert werden können. Damit habe die Ausbauleistung der 4 Jahre zuvor verdoppelt werden können.
Weiterhin werde die Radinfrastruktur in Hamburg nunmehr mit einfachen, verständlichen Begriffen und erlebbaren Standards kommuniziert.
Das Ziel sei, ein dichtes Alltagsradnetz auszubauen mit Sicht auf Beispiele wie Amsterdam und Kopenhagen.
Darauf aufbauend sei im letzten Jahr die Radnetzneukonzeption weitergeführt worden. In der Zeit von September 2023 – 2024 seien in Zusammenarbeit mit der BVM, dem LSBG, HPA, VHH, HVV, Hochbahn, ADFC und VCD sowie den Bezirken
durchgeführt worden.
Das Ergebnis für das Radnetz Hamburg inkl. Harburg sei:
Die Finanzierung könne weiterhin durch das Bündnis für Rad- und Fußverkehr erfolgen:
Planungs-, Bau- und Personalmittel
Anschließend zeigt der Vertreter der BVM mit Hilfe von Karten und Fotografien nachfolgende Beispiele für neu aufgenommene Netzabschnitte in Harburg auf:
Das Radroutennetz bestehe aus insgesamt 23 übergeordnete Radrouten. Der Verlauf sei überwiegend entlang der bisherigen Velorouten, die mit einer Nummerierung weiterentwickelt würden. Übergeordnete Radrouten innerhalb Harburgs seien:
Im Weiteren stellt ein Vertreter der BVM die wegweisende Beschilderung und die Bodenmarkierungen zur Sichtbarmachung der Radrouten vor.
Die „Schilderfamilie“ bestehend aus:
Das weitere Vorgehen bei der Umsetzung.
Umsetzung BVM: analog Vereinbarung Bündnis für den Rad- und Fußverkehr sowie Drs. 21/16693 (Projekte „Fahrradwegweisung“ und „Velorouten-Branding“)
Zentrale Finanzierung, Organisation und Umsetzung durch den BVM im ersten Fünfjahreszeitraum (inkl. Evaluation)
Der Ausrollplan für die Beschilderung sehe vor, sie bis Ende 2025 in allen Bezirken sichtbar zu machen. (Phase 1 ab Anfang 2025; Phase 2 bis Anfang 2026). Harburg sei bereits dabei. Zur Phase 3 könne er keine verbindlichen Aussagen treffen.
Das Ausrollen der Bodenmarkierung werde ab 2026 durchgeführt.
Im Anschluss werden Fragen der Ausschussmitglieder beantwortet:
Zum Radverkehr gebe es regelmäßige Erhebungen zum Verkehrsverhalten. Zum einen bundesweit alle 4 Jahre. Außerdem alle zwei Jahre in der Stadt Hamburg. Sämtliche Umfragen hätten gezeigt, dass der Radverkehr zuletzt um 22 % angestiegen sei. Auch anhand von Messstellen mit Infrarotkameras sei ein Zuwachs an Radfahrern erkennbar.
Herr Bier teilt auf Nachfrage mit, dass eine Wärmebildkamera als Zählstelle an der Alten Süderelbebrücke installiert sei. Erfasst werde der gesamte Radverkehr von Harburg nach Wilhelmsburg. Die dort erfassten Daten würden im FHH-Atlas bzw. im Geoportal veröffentlicht.
(Der Zähldaten-Layer findet sich unter dem Suchbegriff „Infrarot“ und muss leider manuell ergänzt werden):
Der Antrag wird mit dem Vortrag zur Drucksache 22-0325 für erledigt erklärt.
Ein Vertreter der Hamburger Hochbahn AG berichtet ausführlich zur Bedarfsermittlung der E-Scooter-Abstellflächen und zur beabsichtigten Umsetzung des Konzeptes „Abstellflächen für Mikromobilität“.
Siehe dazu die als Anlagen zur Drucksache hinzugefügten Präsentationen
Anschließend werden Fragen der Ausschussmitglieder wie folgt beantwortet:
Sind die Anbieter verpflichtet die Abstellflächen zu nutzen?
In der seit 2019 geltenden Vereinbarung der FHH mit allen in Hamburg aktiven E-Scooter-Sharing-Anbietern wurde auch die Festlegung und Übernahme von Parkverbotszonen – teilweise in Kombination mit extra eingerichteten Abstellflächen – mit den Sharing-Anbietern vereinbart. Die Behörde für Verkehr und Mobilitätswende prüft in enger Abstimmung mit beteiligten Dienststellen sowie den Bezirken oder der Polizei die Einrichtung weiterer Abstellflächen und No-Parking-Zones für E-Scooter. Wesentliche Kriterien sind die Nachfrage nach E-Scootern, das Konfliktpotenzial mit anderen Verkehrsteilnehmenden und Flächennutzungen sowie die Platzverfügbarkeit. Die E-Scooter Anbieter würden die Einrichtung von Abstellflächen in Hamburg befürworten.
Gelten die Abstellflächen/Sperrzonen auch für private E-Scooter?
Die aktuellen Abstellflächen seien in der Regel nach der geltenden Straßenverkehrsordnung (StVO) mit dem Schild „Parken für Elektrokleinstfahrzeugen (eKF) abmarkiert. Hier könnten alle eKF – private wie auch Sharing-Fahrzeuge - abgestellt werden. Sofern (zukünftig) eine Einrichtung und Abmarkierung durch Sondernutzung erfolge, beschränke sich die Nutzung auf Sharing-Fahrzeuge. Die Parkverbotszonen entfalteten keine Wirkung für private eKF.
Wie groß sind die Abstellflächen?
Die Größe der Abstellflächen sowie deren Abstände zueinander könne individuell festgelegt werden. Ein Regelmaß gebe es nicht. Jeweils vor Ort werde sich an den Gegebenheiten orientiert.
Sperrung von Grünflächen und engen Straßenräumen
Der Großteil von Grünflächen sei bereits heute schon gesperrt.
Die Anregung, ebenfalls Abstellflächen an Schulen einzurichten wird aufgenommen.
Weiterhin wird der Vorschlag mitgenommen, Grünflächen und enge Straßenräume für das Parken von E-Scootern zu sperren. Wobei ein Großteil der Grünflächen bereits gesperrt sei.
Der Ausschuss nimmt Kenntnis.
Der Antrag wird für erledigt erklärt.
Der Ausschuss bittet die Behörde für Verkehr und Mobilitätswende, sie möge den Standort des geplanten Wartehäuschens von der Haltestelle West im Fischbeker Heidbrook (Linie 240 vor REWE an die Haltestelle Ost verlegen. Im Bereich der Haltestelle West gebe es Unterstellmöglichkeiten während im Bereich Ost keine Unterstellmöglichkeiten bestünden und sich dort auch ein Altenheim und Arztpraxen befänden.
Der Ausschuss erklärt den Antrag mit der Stellungnahme für erledigt.
Ein Vertreter der Polizei berichtet, dass die im November erhobenen Verkehrszahlen nunmehr vollständig ausgewertet seien. Mit diesem Ergebnis sei ein Fußgängerüberweg (FGÜ) nicht erforderlich jedoch eventuell möglich. Zeitgleich habe das Bezirksamt eine Planung vorgenommen, die das Überqueren des Eißendorfer Pferdeweges erleichtern würde. Hervorzuheben sei, dass die Messung nicht nur über den Einmündungsbereich durchgeführt, sondern auch die Bushaltestelle und der Eingang des Krankenhauses mit einbezogen worden sei. Damit habe mehr Publikumsverkehr abgebildet werden können. Zuletzt teilt er mit, dass eine Unfalllage an der Stelle nicht vorhanden sei.
Herr Swensson ergänzt, dass beabsichtigt sei, eine Querungshilfe im Bereich des Krankenhauses und der Bushaltestelle als Kleinmaßnahme herzustellen, bevor eine umfangreichere Planung zur Einrichtung einer Tempo-30er-Zone für den ganzen Eißendorfer Pferdeweg angegangen wird, die als langfristigeMaßnahme in Aussicht stehe.
Anschließend geht Herr Swensson auf Nachfrage auf die detailliert durchgeführte Berechnung ein, die zu der Entscheidung für mehrere Sprunginseln führte und hebt die Vorteile gegenüber einer einzigen FPÜ heraus.
Herr Schneider bittet um die Vorlage eines Luftbildes zur nächsten Sitzung.
Der Antrag wird für erledigt erklärt.
Der Antrag wird für erledigt erklärt.
Herr Swensson erinnert an die letzte Sitzung und erläutert die aktuelle Lage für den Radverkehr im Kreuzungsbereich Weusthoffstraße – Denickestraße nach dem Umbau. Die
Führung des Radverkehrs auf einem Radfahrstreifen im Bereich der Bushaltestelle vermeidet Konflikte während des Ein- und Ausstiegs der sonst auf dem Radweg wartenden Fahrgäste. Dass einige Radfahrende während des Fahrgastwechsels ggf. einen Bus nicht überholen möchten und dahinter warten, werde für tragbar gehalten.
Herr Dose geht kritisch auf die Veränderungen für die Radfahrer nach dem Umbau ein.
Fragen zur Bauliste werden wie folgt beantwortet:
Nr. 1.2 – Veloroute 10 - Nartenstraße
Der Baubeginn müsse von den angrenzenden Bauaktivitäten abhängig gemacht werden. Sollten diese jedoch ideal umgesetzt werden, könne mit einem früheren Baubeginn als 2027 gerechnet werden.
Nr 14 – Reeseberg
Hierbei handele es sich um eine komplette Neuplanung im Bereich vor dem Spielplatz. Eine Verschickung werde erfolgen.
Nr. 1 (eeH) – Singdrosselweg
Über den Umfang der Maßnahme müsse die Verwaltung Erkundigungen einholen.
Quartalsbericht Baustellenkoordination Harburg
Nr. 30 – Holzhafenklappbrücke
Der LSBG sei gebeten worden, die Sanierung der Holzklappenbrücke vorzuziehen, so dass sie mit der Fertigstellung der Veloroute 10 nutzbar ist. Über die Herkunft des Startdatums 18.08.2025 lägen keine Kenntnisse vor. Sollte dies jedoch mit den Planungen für die stillgelegte Bahntrasse korrespondieren, sei der eingetragene Zeitpunkt sehr erfreulich.
Nr. 47 – Haakestraße / Tiefbeete
Mit der Feuerwehr sei ein Kompromiss erarbeitet worden, so dass die Feuerwehr ihre Einsatzzeiten einhalten könne. Damit sei sehr wahrscheinlich, dass die Haakestraße von Tempo 50 auf Tempo 30 nun doch reduziert werde. Die Planung sei zwar sehr ambitioniert, aber man wolle den Baubeginn noch in diesem Jahr schaffen.
Nr. 59 – Hanhoopsfeld / Umbau Einmündung
Es wird um die Übersendung von Plänen gebeten.
Herr Swensson gibt bekannt, dass der LSBG beabsichtigt, eine Gehweginstandsetzungsmaßnahme in der Cuxhavener Straße (B73) vom Ehestorfer Heuweg bis zur Landesgrenze ab Frühjahr 2026 umzusetzen. Die B73 vom Ehestorfer Heuweg bis hin zur Harburger Innenstadt stünde in der Betrachtung und Vorbereitung für potenzielle Maßnahmen. Diese Maßnahmen würden jedoch bis zur Fertigstellung der Bremer Straße zurückgestellt.
Herr Swensson geht auf den in der Bezirksversammlung vom 30.05.2023 beschlossenen Antrag der SPD (Drs. 21-3026), betr. Veloroute am Radeland Abschnitt H12 Pausieren ein und teilt mit, dass eine Stellungnahme erstellt worden sei. Die Schlussverschickung könne in Kürze erfolgen.
Der Ausschuss nimmt Kenntnis.
Die GRÜNE-Fraktion übt Kritik an der am 21.11.2024 unter dem Tagesordnungspunkt 5.1 (Drs. 22-0255) vereinbarten Vorgehensweise zur Beantwortung von Fragen der Ausschussmitglieder an die Verwaltung.
Der Vorsitzende verdeutlicht, dass nur Fragen von grundsätzlicher Bedeutung gestellt werden sollten.
Nach kurzer Diskussion wird erneut vereinbart, dass kleinteiligere Fragen an die Verwaltung bis zur nächsten Sitzung beantwortet würden. Der Ausschuss nimmt Kenntnis.
Der Antrag wird für erledigt erklärt.
Der Antrag wird für erledigt erklärt.
Der Antrag wird für erledigt erklärt.
Der Antrag wird für erledigt erklärt.
Herr Bliefernicht teilt mit, dass Fraktionsvertreter zu Beginn eines jeden Jahres in einem gesonderten Termin das Straßenbauprogramm besprächen. Der Ausschuss vereinbart, dass in diesem Rahmen regelmäßigder aktuelle Zustand der Bezirksstraßenthematisiert werden soll.
Der Antrag wird für erledigt erklärt.
Der Antrag wird für erledigt erklärt.
Herr Sander teilt mit, dass zu diesem Antrag ein weiterer Prozess innerhalb des RISE-Beirats zur Veränderung der dortigen Situation existiere.
Der Antrag verbleibt im Ausschuss.
Der Antrag wird für erledigt erklärt.
Der Antrag wird für erledigt erklärt.
Herr Sander erklärt, dass in den letzten 5 Jahren 2-3 vertrauliche Sitzungen des Radverkehrsbeirates stattgefunden hätten. Da die GRÜNEN- und die SPD-Fraktion die Meinung vertreten, dass dieses Beteiligungsgremium für die Bezirksversammlung und die Verwaltung sehr sinnvoll sein könnte, bittet er darum, diesen Antrag im Ausschuss zu belassen.
Im Herbst 2024 sei die Bezirksversammlung aufgefordert worden, Vertreter für dieses Gremium zu benennen, was sie auch tun wollte.
Herr Swensson teilt mit, dass während der Corona-Zeit keine Sitzungen stattgefunden hätten. Zukünftig würden 2 Sitzungen ab 2025 jährlich mit einem neuen Format geplant.
Der Antrag verbleibt im Ausschuss.
Der Antrag wird mit der Stellungnahme zu 21-1037.01 für erledigt erklärt.
Der Antrag wird mit der Stellungnahme für erledigt erklärt.
Herr Swensson berichtet, dass mit der neuen Stellenbesetzung die Maßnahme in Kürze umgesetzt werde.
Der Antrag wird für erledigt erklärt.
Der Antrag wird mit den Aussagen zu 21-1261 für erledigt erklärt.
Herr Sander verweist auf eine mündliche Stellungnahme, in der darauf hingewiesen worden sei, dass der Antrag im Fahrradparkraumkonzept übernommen werde. Die Ergebnisse sollen vor Erledigung des Antrages abgewartet werden.
Der Antrag verbleibt im Ausschuss.
Der Antrag wird für erledigt erklärt.
Darüber werde der Ausschuss über die straßenbehördlichen Anordnungen (vertraulich) informiert.
Der Ausschuss erklärt den Antrag für erledigt.
Mit der Aussage zu der Drs. 21-1913 wird der Antrag für erledigt erklärt.
Der Antrag wird für erledigt erklärt.
Der Antrag wird für erledigt erklärt.
Der Antrag verbleibt bis zur Fertigstellung des bezirklichen Mobilitätskonzeptes im Ausschuss.
Bis zur Vorlage einer schriftlichen Stellungnahme durch die Verwaltung verbleibt der Antrag im Ausschuss.
Die Polizei sichert zu, in der nächsten Sitzung des Ausschusses über den Sachstand vor Ort zu informieren.
Der Antrag wird für erledigt erklärt.
Der Antrag wird mit der Maßgabe unter der Drs. 21-2264 für erledigt erklärt.
Der Antrag wird mit der Stellungnahme zu Drs. 21-2264.01 für erledigt erklärt.
Mit der Stellungnahme wird der Antrag für erledigt erklärt.
Der Antrag wird für erledigt erklärt.
Der Antrag wird mit der Stellungnahme zur Drs. 21-2500.01 für erledigt erklärt.
Der Antrag wird mit der Stellungnahme für erledigt erklärt.
Der Antrag wird für erledigt erklärt.
Der Antrag verbleibt im Ausschuss.
Der Antrag wird für erledigt erklärt.
Herr Swensson antwortet auf Nachfrage, dass das Bezirksamt keine eigenen Verkehrszählgeräte habe. Sollte das Bezirksamt selbst Zählungen durchführen müssen, würden diese beauftragt.
Der Ausschuss nimmt Kenntnis.
Es liegt nichts vor.