21-2264.01

Stellungnahmen zum Gemeinsamen Antrag SPD - GRÜNE betr. Radverkehr vom Schwarzenberg zur Neuen Straße besser führen

Antwort/Stellungnahme gem. § 27 BezVG

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
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15.09.2022
Sachverhalt


 

Der Radverkehr von der Schwarzenbergstraße in die Neue Straße hat mit der Kreuzung am Harburger Ring ein Problem. Radfahrinnen und -fahrer müssen auf der Schwarzenbergstraße den Radweg benutzen. Um in Richtung Harburger Ring/ Neue Straße zu kommen, müssen sie 4 Fahrbahnen überqueren. Anschließend können sie etwa 50 m auf der Südseite des Harburger Ringes fahren, um dann in Richtung Neue Straße nochmals den Harburger Ring zu queren. Viele sparen sich allerdings das zweimalige Überqueren und fahren - verbotenerweise - auf der Nordseite des Ringes zur Neuen Straße. Mittlerweile kontrolliert dort die Polizei und ahndet auch Verstöße. Dies führt zu Frust. Eine zumindest provisorische Verbesserung der Situation könnte die Freigabe des untermaßigen Radwegs auf der Nordseite des Harburger Ringes zwischen dem Überweg (vor Schwarzenbergstraße 13) und der Neuen Straße sein. Sinnvoll können dabei Verbreiterungen des Radweges zu Lasten des Fußwegs und weiterer Nebenflächen sein. Um die Leichtigkeit des Fuß- und Radverkehrs zu erhöhen, sollten die Wege auch möglichst von Werbesäulen oder Tischen und -stühle freigehalten werden. Für die Situation an der engsten Stelle (Harburger Ring 32) sollte geprüft werden, ob Flächen der Fahrbahn z. B. durch eine Verschiebung oder Einkürzung der Abbiegespuren für den Fuß- und Radverkehr gewonnen werden können.

 

Um die Situation zu verbessern, könnte eine weitere Möglichkeit geprüft werden:

 

- Aufhebung der Radwegenutzungspflicht in der Schwarzenbergstraße,

- Einrichtung einer Fahrradaufstellfläche an der zweiten Kfz-Ampel für den Linksabbiege- (Harburger Ring) und Geradeausverkehr (Knoopstraße),

- Im Harburger Ring Auffahrt auf den (benutzungspflichtigen) Radweg an der Fuß- und Radwegefurt, dann über die Fußgängerampel wie bisher.

- In Richtung Knoopstraße Freigabe der Busspur für Fahrräder, dann Auffahrt auf den (benutzungspflichtigen) Radweg.

 

Mit diesem Vorschlag würde als weitere Option zum Bestand sowohl das Linksabbiegen von der Schwarzenbergstraße in den Harburger Ring als auch die Relation Richtung Knoopstraße für den Radverkehr verbessert. Der Busverkehr hat keinen Nachteil, weil die Busspur in Richtung Knoopstraße mit einer anderen Ampelphase genutzt wird.

Petitum/Beschluss


 

Die Bezirksverwaltung wird gebeten zusammen mit BVM und BIS eine Lösung zu entwickeln, wie die Verbindung Schwarzenbergstraße in die Neue Straße für den Radverkehr ggf. auch kurzfristig attraktiver gestaltet werden kann. Über die Ergebnisse ist im Ausschuss für Mobilität und Inneres zu berichten.

 

 

 

 

Bezirksversammlung Harburg   04.08.2022

Der Vorsitzende

 

 

Die Behörde für Verkehr und Mobilitätswende sowie die Verkehrsdirektion (VD 52) nehmen zu dem gemeinsamen Antrag SPD/GRÜNE Drs. 21-2264 wie folgt Stellung:

 

 

Behörde für Verkehr und Mobilitätswende:

 

Die Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (BVM) begrüßt die Initiative der Bezirksversammlung für Verbesserungen im Radverkehrsnetz. Zurzeit liegt der Schwerpunkt auf dem Ausbau des Veloroutennetzes und den weiteren Maßnahmen des Bündnisses für den Rad- und Fußverkehr. Für den genannten Knoten gibt es derzeit kein Projekt. Die Anregungen werden jedoch in den weiteren Meinungsbildungsprozess für künftige Maßnahmen einfließen.

 

 

Verkehrsdirektion unter Beteiligung des Polizeikommissariats PK 46:

 

Im Anordnungsverfahren ist Aufgabe der Polizei und ihrer Straßenverkehrsbehörden die Ge-währleistung der Verkehrssicherheit im Verkehrsraum für alle Verkehrsarten. Die Straßenver-verkehrsbehörden überprüfen in diesem Zusammenhang Planungsunterlagen auf die Einhal-tung von Gesetzen und Verordnungen sowie die Konformität mit einschlägigen Regelwerken.

Zunächst sind daher durch den LSBG prüfungsfähige Planungsunterlagen zu erstellen.

 

Bereits 2008 wurde seitens des PK 46 angeregt, die straßenverkehrsbehördliche Anordnung vom 07.05.1998 zur Radwegebenutzungspflicht für den Straßenzug Schwarzenbergstraße aufzuheben. Der Landesbetrieb Straßen Brücken Gewässer (LSBG) wurde von der VD 52 um Änderung der Räumzeiten an den entsprechenden Knoten gebeten. Nach erfolgter Umstellung wurde die Radwegebenutzungspflicht streckenweise aufgehoben.

Da bisher eine Umstellung der Knoten Schwarzenbergstraße / Zur Seehafenbrücke / Harburger Ring nicht erfolgt ist, besteht für den Abschnitt von der Friedrich-Ludwig-Jahn-Straße bis zur Seehafenbrücke weiterhin die Radwegebenutzungspflicht.

Der LSBG wurde seitens VD 52 bereits 2008, zuletzt 2021, über die Erforderlichkeit einer Umstellung der LSA informiert.

 

Detaillierte Auskünfte können derzeit nicht erteilt werden, da ein Widerspruchsverfahren bei der Rechtsabteilung der Polizei Hamburg in Bearbeitung ist.

 

 

gez. Heimath

 

f.d.R.

Wyzinski