21-2660

Antrag der FDP-Fraktion betr.: Rechtssichere Verkehrsführung am Knoten Cuxhavener Straße / Waltershofer Straße

Antrag

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31.01.2023
Sachverhalt

Die Behörde für Inneres (BIS) hat am 13.12.2022 erfreulich schnell Stellung genommen zum Antrag der FDP, die etwas verwirrende Verkehrsregelung an der Einmündung der Waltershofer Straße in die Cuxhavener Straße zu entwirren (Drucksache 21-2467.01).

Darin wird ausgeführt: „Radfahrende können, wenn sie bei Grün zeigendem Signal auf der Mittelinsel am Fahrbahnrand starten, gefahrlos ihren Weg über die gesamte Furt fortsetzen.“

Das ist für den Radverkehr erfreulich, allerdings entspricht dies nicht den Verkehrsregeln. Wenn eine Streuscheibe ein Fahrrad aufweist, ist dieses Lichtzeichen vom Radverkehr zu beachten. Entfällt das Fahrrad auf einer Streuscheibe, gilt das Lichtzeichen nicht mehr für den Radverkehr, außer ein Schild besagt eindeutig etwas anderes. Das bedeutet an der Querung der Waltershofer Straße, dass ein Radverkehr auf der zweiten Hälfte der Querung nicht mehr zulässig ist. 

Sollte es in diesem Bereich zu einem Unfall kommen, geben die Versicherungen, wie solche Fälle gezeigt haben, dem Radfahrer oder der Radfahrerin mindestens 50 % Mitschuld, wenn nicht sogar die gesamte Schuld.

Die Ansicht der Behörde, „die gegebenenfalls Rot zeigende LZA an den äußeren Signalgebern müssen Radfahrende seit dem 01.01.2017 gemäß § 37 (2) Nr. 6 Straßenverkehrsordnung (StVO) nicht mehr beachten,“ erscheint nicht schlüssig, da sich diese Bestimmung auf Radwege und Radfahrstreifen bezieht, die mit dem Straßenverkehr gelenkt werden. Dies ist hier aber nicht der Fall und auch nicht möglich, da es sich um eine in beide Richtungen befahrbare Furt handelt. Es erscheint auch eine Überforderung des Radverkehrs zu sein, während der Querung zu entscheiden, welche der Lichtzeichen von ihm zu beachten sind und welche nicht. 

Warum es für den Einbau einer Streuscheibe auch für den Radverkehr an den äußeren Signalgebern einer Aufstellfläche in Höhe der Mittelinsel bedarf, bleibt unverständlich, da ja genügend Zeit vorhanden ist, denn „Radfahrende können, wenn sie bei Grün zeigendem Signal auf der Mittelinsel am Fahrbahnrand starten, gefahrlos ihren Weg über die gesamte Furt fortsetzen.“

Hier ist dringend eine der Verkehrsordnung gemäße und eindeutige Beschilderung bzw. Ausstattung mit Lichtzeichen und Streuscheiben notwendig.

Außerdem schreibt die Behörde: „Im endgültigen Zustand wird der Radverkehr auf der Fahrbahn geführt und die Querung über die Furt wird den zu Fuß Gehenden vorbehalten sein.“ Diese Verkehrsführung möge im zuständigen Ausschuss einmal vorgestellt werden, da ein Radverkehr in beide Richtungen auf der Fahrbahn geführt als doch etwas merkwürdig erscheint.

Petitum/Beschluss

1. Die Verwaltung wird aufgefordert, eine der Verkehrsordnung gemäße und eindeutige Beschilderung bzw. Ausstattung mit Lichtzeichen und Streuscheiben am Knoten Cuxhavener Straße / Waltershofer Straße vorzunehmen.

 

2.  Die Verwaltung möge die künftige Verkehrsführung am Knoten Cuxhavener Straße / Waltershofer Straße im zuständigen Ausschuss erläutern.