Stellungnahme Antrag der GRÜNE-Fraktion betr. Wartehäuschen an Bushaltestellen nicht nur nach Werbewirksamkeit aufstellen
Letzte Beratung: 16.01.2025 Ausschuss für Mobilität und Inneres Ö 3
In Hamburg werden Fahrgastunterstände an Bushaltestellen von einer privaten Firma aufgestellt und unterhalten. Diese finanziert sich u.a. über die Werbung. Zwischen der Firma und der Freien und Hansestadt Hamburg bestehen vertragliche Regelungen über die Zahl der aufzustellenden Unterstände. Es entsteht der Eindruck, dass Wartehäuschen eher an gut frequentieren Haltestellen mit mehreren Linien, guter Taktfrequenz und hohen Zahlen einsteigender (also wartender) Fahrgäste aufgestellt werden.
Besonders notwendig sind Wartehäuschen jedoch gerade an Haltestellen mit schlechtem Takt, da die Wartezeiten hier in der Regel länger sind. Zudem sind die Fahrgäste gerade im dörflicheren Bereich verstärkt Wind und Regen ausgesetzt, was den Schutz durch ein Wartehäuschen dringlicher macht.
Es sollten daher die Bezirke bei der Formulierung der Kriterien zur Aufstellung von Wartehäuschen einbezogen werden. Dazu können neben der Zahl der wartenden Personen auch ein schlechter Takt, ein hoher Anteil an eher schutzbedürftigen Fahrgästen wie Kindern und alten Menschen und die Windanfälligkeit gehören.
Die Bezirksverwaltung wird gebeten, Vertreter:innen der Hochbahn in den Ausschuss für Mobilität und Inneres einzuladen, um die bestehenden Kriterien für die Aufstellung von Wartehäuschen vorzustellen und mit dem Ausschuss darüber zu diskutieren, wie Wartehäuschen auch an wirtschaftlich weniger lukrativen Standorten aufgestellt werden können, an denen die Einrichtung aus anderen Gründen sinnvoll ist. Dabei soll auch berichtet werden, an welchen Haltestellen im Bezirk weitere Wartehäuschen geplant sind und nach welchen Kriterien bei der Auswahl bislang vorgegangen wird.
Bezirksversammlung Harburg
Der Vorsitzende 07.01.2025
Die Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (BVM) nimmt auf die Referent:innenanfrage zum Antrag der GRÜNE-Fraktion (Drs. 21-3553) betr.: „Wartehäuschen an Bushaltestellen nicht nur nach Werbewirksamkeit aufstellen“ wie folgt Stellung:
Bei einer Anzahl von über 2.000 Bushaltestellen auf dem Staatsgrund der Freien und Hansestadt Hamburg muss bei der Aufstellung neuer, zusätzlicher Fahrgastunterstände (FGU) eine Auswahl geeigneter Standorte mittels Kriterien, die eine nachvollziehbare und gerechte Verteilung auf die Haltestellen der gesamten Stadt ermöglichen, getroffen werden.
Grundsätzlich erhält und prüft die Hamburger Hochbahn AG, als koordinierende Stelle, Vorschläge für neue FGU-Standorte, die u.a. über bürgerschaftliche Eingaben, Anfragen der Bezirke, von Fahrgästen, dem Hamburger Verkehrsverbund sowie den Verkehrsbetrieben Hamburg-Holstein GmbH eingehen.
Bei der Entscheidung spielen neben der Anzahl an Einsteiger:innen auch soziale Kriterien, z. B. die Nähe zu Krankenhäusern, Schulen oder Altenheimen bereits eine maßgebliche Rolle. Gleichzeitig wird versucht, auf das aktuelle Bauprogramm der Stadt bzw. der Bezirke einzugehen und neu ausgebaute Haltestellen, wenn zutreffend, mit einem FGU auszustatten.
In der Regel werden nach einer Standortprüfung vor Ort bei den Bezirken Sondernutzungsanträge gestellt. Im Zuge dessen werden die Standorte nach Platz- und Sichtverhältnissen durch die Fachbehörden geprüft und eine entsprechende Stellungnahme an das Fachamt Management des öffentlichen Raumes des jeweiligen Bezirksamts gespiegelt. Durch diese Stelle erfolgt dann final die Ausstellung einer Sondernutzungserlaubnis, die die jeweilige Typenspezifikation für einen neuen FGU benennt.
Das gesamte Stadtgebiet wird dabei stets im Blick behalten und alle potenziellen Standorte werden auf das beste Ergebnis für die Stadt Hamburg hin geprüft und abgewogen.
Folgende Standorte sind im Bezirk Harburg für eine Ausstattung mit FGU in 2024 vorgesehen:
Des Weiteren nach Abschluss der jeweiligen Baumaßnahme:
Weitere Standorte werden im direkten Gespräch mit dem Bezirksamt Harburg eruiert.
Gez. Holger Böhm
F.d.R. Martens
Keine Orte erkannt.
Die Erkennung von Orten anhand des Textes der Drucksache kann ungenau sein. Es ist daher möglich, das Orte gar nicht oder falsch erkannt werden.