Antrag der GRÜNE-Fraktion betr. Wartehäuschen an Bushaltestellen nicht nur nach Werbewirksamkeit aufstellen
Letzte Beratung: 30.01.2024 Bezirksversammlung Harburg Ö 22
In Hamburg werden Fahrgastunterstände an Bushaltestellen von einer privaten Firma aufgestellt und unterhalten. Diese finanziert sich u.a. über die Werbung. Zwischen der Firma und der Freien und Hansestadt Hamburg bestehen vertragliche Regelungen über die Zahl der aufzustellenden Unterstände. Es entsteht der Eindruck, dass Wartehäuschen eher an gut frequentieren Haltestellen mit mehreren Linien, guter Taktfrequenz und hohen Zahlen einsteigender (also wartender) Fahrgäste aufgestellt werden.
Besonders notwendig sind Wartehäuschen jedoch gerade an Haltestellen mit schlechtem Takt, da die Wartezeiten hier in der Regel länger sind. Zudem sind die Fahrgäste gerade im dörflicheren Bereich verstärkt Wind und Regen ausgesetzt, was den Schutz durch ein Wartehäuschen dringlicher macht.
Es sollten daher die Bezirke bei der Formulierung der Kriterien zur Aufstellung von Wartehäuschen einbezogen werden. Dazu können neben der Zahl der wartenden Personen auch ein schlechter Takt, ein hoher Anteil an eher schutzbedürftigen Fahrgästen wie Kindern und alten Menschen und die Windanfälligkeit gehören.
Die Bezirksverwaltung wird gebeten, Vertreter:innen der Hochbahn in den Ausschuss für Mobilität und Inneres einzuladen, um die bestehenden Kriterien für die Aufstellung von Wartehäuschen vorzustellen und mit dem Ausschuss darüber zu diskutieren, wie Wartehäuschen auch an wirtschaftlich weniger lukrativen Standorten aufgestellt werden können, an denen die Einrichtung aus anderen Gründen sinnvoll ist. Dabei soll auch berichtet werden, an welchen Haltestellen im Bezirk weitere Wartehäuschen geplant sind und nach welchen Kriterien bei der Auswahl bislang vorgegangen wird.
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