Stellungnahme Antrag der GRÜNE-Fraktion betr. Wartehäuschen an Bushaltestellen nicht nur nach Werbewirksamkeit aufstellen
Letzte Beratung: 15.05.2025 Ausschuss für Mobilität und Inneres Ö 4
In Hamburg werden Fahrgastunterstände an Bushaltestellen von einer privaten Firma aufgestellt und unterhalten. Diese finanziert sich u.a. über die Werbung. Zwischen der Firma und der Freien und Hansestadt Hamburg bestehen vertragliche Regelungen über die Zahl der aufzustellenden Unterstände. Es entsteht der Eindruck, dass Wartehäuschen eher an gut frequentieren Haltestellen mit mehreren Linien, guter Taktfrequenz und hohen Zahlen einsteigender (also wartender) Fahrgäste aufgestellt werden.
Besonders notwendig sind Wartehäuschen jedoch gerade an Haltestellen mit schlechtem Takt, da die Wartezeiten hier in der Regel länger sind. Zudem sind die Fahrgäste gerade im dörflicheren Bereich verstärkt Wind und Regen ausgesetzt, was den Schutz durch ein Wartehäuschen dringlicher macht.
Es sollten daher die Bezirke bei der Formulierung der Kriterien zur Aufstellung von Wartehäuschen einbezogen werden. Dazu können neben der Zahl der wartenden Personen auch ein schlechter Takt, ein hoher Anteil an eher schutzbedürftigen Fahrgästen wie Kindern und alten Menschen und die Windanfälligkeit gehören.
Die Bezirksverwaltung wird gebeten, Vertreter:innen der Hochbahn in den Ausschuss für Mobilität und Inneres einzuladen, um die bestehenden Kriterien für die Aufstellung von Wartehäuschen vorzustellen und mit dem Ausschuss darüber zu diskutieren, wie Wartehäuschen auch an wirtschaftlich weniger lukrativen Standorten aufgestellt werden können, an denen die Einrichtung aus anderen Gründen sinnvoll ist. Dabei soll auch berichtet werden, an welchen Haltestellen im Bezirk weitere Wartehäuschen geplant sind und nach welchen Kriterien bei der Auswahl bislang vorgegangen wird.
BEZIRKSVERSAMMLUNG HARBURG
Der Vorsitzende 07.05.2025
Der Ausschuss hatte die Behörde für Verkehr und Mobilität (BVM) gebeten, sie möge den Standort des geplanten Wartehäuschens von der Haltestelle Fischbeker Heidbrook West (Linie 240 vor REWE) an die Haltestelle Fischbeker Heidbrook Ost verlegen. Im Bereich der Haltestelle West gebe es Unterstellmöglichkeiten während im Bereich Ost keine wären und sich dort auch ein Altenheim und Arztpraxen befänden.
Die BVM nimmt zu der Nachfrage zum Antrag der GRÜNE-Fraktion (Drs. 21-3553) wie folgt Stellung:
Nach Rücksprache mit der Firma Wall GmbH kann dem Wunsch der Bezirksversammlung Harburg entsprochen werden. Der Aufbau eines Fahrgastunterstandes (FGU) am Standort Fischbeker Heidbrook (West) wird mit der noch ausstehenden Erteilung der entsprechenden Sondernutzungserlaubnis in die Folgejahre verschoben.
Sobald ein Ortstermin zur Klärung der Situation vor Ort durchgeführt wurde, wird die Hamburger Hochbahn AG zeitnah eine Sondernutzungserlaubnis für den Aufbau eines FGU am Standort Fischbeker Heidbrook (Ost) beantragen. Nach Erlaubniserteilung wird der FGU-Standort Heidbrook (Ost) in die Bauablaufplanung bei der Firma Wall GmbH aufgenommen.
Holger Böhm
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