21-3713.01

Stellungnahme Antrag CDU (Drs. 21-3713) betr. Zebrastreifen in Einmündung Eißendorfer Pferdeweg fehlt

Antwort/Stellungnahme gem. § 27 BezVG

Letzte Beratung: 16.01.2025 Ausschuss für Mobilität und Inneres Ö 5

Sachverhalt

In der Einmündung Eißendorfer Pferdeweg in die Denickestraße unweit des Asklepios Klinikums Harburg (AKH) befand sind seit Jahrzehnten ein viel genutzter Zebrastreifen.  Er ist im Zuge der Umbaumaßnahmen zur Veloroute 11 entfernt worden, da es sich dort um eine Tempo-30-Zone handelt.

 

Dieser Überweg war eine sichere Querung zu einer Schule, zu Bushaltestellen und dem in unmittelbarer Nähe liegenden Krankenhaus. Insbesondere für Kinder auf dem Schulweg, mobilitätseingeschränkte Anwohner  sowie Patienten und Besucher bot der Zebrastreifen an dieser Stelle eine zusätzliche Schutzmaßnahme und sinnvolle Querungshilfe.

 

Die Bevorzugung des Fahrradverkehrs führt an dieser Stelle zu einer Benachteiligung von Fußngern. Auch wenn in Tempo 30-Zonen Fußngerüberwege in der Regel nicht mehr angeordnet werden mit der Begründung, dass dort Verkehrsteilnehmer jederzeit damit rechnen müssen, dass die Straße gequert wird, handelt es sichhier doch um eine Querung in Schulnähe.

Petitum/Beschluss

Die Bezirksversammlung beschließt:

Der Vorsitzende der Bezirksversammlung wird gebeten, bei den zuständigen Behörden und dem Polizeikommissariat 46 prüfen zu lassen, ob die Einrichtung des Zebrastreifens an bisheriger Stelle aufgrund der unmittelbarer Nähe zur Schule und dem Krankenhaus und dem damit begründeten besonders schutzbedürftigen Fußngerklientels im Rahmen einer Ausnahmeregelung wieder angeordnet werden kann.

Das Ergebnis der Prüfung soll dem Ausschuss für Mobilität und Inneres mitgeteilt werden. 

 

Hamburg, am 08.03.2024

 

 

Bezirksversammlung Harburg

Der Vorsitzende        23.07.2024

 

Das Polizeikommissariat 46 (PK 46) nimmt zum Antrag der CDU-Fraktion (Drs. 21-3713) wie folgt Stellung:

 

Der genannte Einmündungsbereich wurde im Rahmen des Veloroutenausbaus überplant. Die anliegende Planung wurde im Jahr 2019 schlussverschickt. Die schlussverschickten Pläne beinhalteten Veränderungen des Einmündungsbereichs Eißendorfer Pferdeweg/Denickestraße, den damit verbundenen Wegfall der vorhandenen baulichen Querungshilfe und des dortigen Fußngerüberweges (FGÜ). In den Stellungnahmen der Schlussverschickung wurde bereits seitens des PK 46 und der VD 5 empfohlen, den Einmündungsbereich zugunsten der Verkehrssicherheit für querende Verkehrsteilnehmer auf maximal 6 Meter einzuschränken. Diesem Einwand wurde seitens des Bezirksamts nicht gefolgt. Ausreichende Einwände bezüglich der gegebenen Verkehrssicherheit wurden am PK 46 trotz dieser Entscheidung des Bezirksamtes jedoch nicht gesehen, so dass die Markierungen und Verkehrszeichen der schlussverschickten Pläne angeordnet wurden. Der Einmündungsbereich wurde auf ca. 14 Meter hergestellt und die bauliche Querungshilfe sowie der FGÜ sind durch die Überplanung entfallen.

 

Nach Prüfung und Einschätzung der Straßenverkehrsbehörde war die Verkehrssicherheit auch mit Wegfall des FGÜ hinreichend gegeben. Die Prüfung von alternativen Örtlichkeiten für die Neuanordnung eines FGÜ ist daher nicht erfolgt. Aufgrund der aktuell vorliegenden Beschwerdelage und der daraus entstandenen erneuten Überprüfungen der Verkehrssituation wurde die Möglichkeit eines FGÜ an anderer Stelle mit negativem Ergebnis geprüft.

Die Möglichkeit einer zeitnahen baulichen Umsetzung einer Verkehrsinsel (Querungshilfe) etwa 80 Meter nördlich der Einmündung wurde mit dem BA Harburg thematisiert und durch das PK 46 befürwortet. Die Zuständigkeit bei baulichen Veränderungen im Straßenraum, wie dem Bau einer Verkehrsinsel, liegt beim Bezirksamt.

 

Grundsätzlich wäre auch eine nachträgliche Veränderung des Einmündungsbereichs durch den Einbau seitlicher Einengungen oder einer Mittelinsel denkbar. Diese Maßnahmen wären ebenfalls durch das Bezirksamt zu planen und durchzuführen. Derartige Maßnahme würden seitens des PK 46, StVB, dem Bezirksamt empfohlen, wenn eine konkrete Gefahrenlage im Eißendorfer Pferdeweg begründet festgestellt würde. Dies ist, wie oben bereits beschrieben, aktuell nicht der Fall.

 

Gemäß der Hamburger Richtlinie zur Anordnung von Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen (HRVV) soll innerhalb von Tempo 30 Zonen auf besondere Regeln möglichst verzichtet werden, um das Prinzip der gegenseitigen Rücksichtnahme zu fördern. Nur wenn nach Einzelfallprüfung die Erforderlichkeit besonderer Maßnahmen erkannt wird, wären beispielsweise Fußngerüberwege (FGÜ) zulässig. In diesem Zusammenhang verweist die HRVV auf die Richtlinie für die Anlage und Ausstattung von Fußngerüberwegen (R-FGÜ 2001). Auch hier wird bei Straßenbaumaßnahmen im Bereich vorhandener FGÜ in bestehenden Tempo 30-Zonen eine Prüfung der Erforderlichkeit gefordert. Hier ist keine automatisierte Übernahme des Bestands vorgesehen.

 

Im Rahmen des bereits genannten Planungsverfahrens wurde den Plänen des Bezirksamts gefolgt. Aus hiesiger Sicht liegen weder die verkehrlichen noch die örtlichen Voraussetzungen und auch nicht die Erforderlichkeit für die Anordnung eines FGÜ vor. 

 

Dies hat sich bei bereits durchgeführten Verkehrsschauen nach Abschluss der Maßnahme bestätigt. Selbstverständlich werden zukünftig, gerade auch nach Abschluss der derzeit in den angrenzenden Bereichen stattfindenden Baumaßnahmen, weitere Verkehrsschauen durchgeführt, um ein aussagefähiges Bild des Verkehrsraums zu erlangen.

Abhängig von den daraus resultierenden Erkenntnissen, werden mögliche Maßnahmen für die Gewährleistung eines sicheren Verkehrsraums in Abstimmung mit dem Bezirksamt getroffen.

 

Gez. Böhm

F.d.R. Martens

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