21-2278.02

Stellungnahme zum Gem. Antrag der GRÜNE- und SPD-Fraktion betr. Tempo 30-Strecke im Vahrenwinkelweg

Antwort/Stellungnahme gem. § 27 BezVG

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
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05.12.2023
23.11.2023
14.09.2023
Ö 1
Sachverhalt

Der Vahrenwinkelweg im Grenzgebiet zwischen Heimfeld und Eißendorf bietet vielen Menschen jeden Alters Möglichkeiten zur Gestaltung ihres Lebens. Östlich der Straße befinden sich die Tennisanlage des Harburger Tennis- und Hockeyclubs sowie die Vereinssportanlage der Turnerschaft Harburg, westlich der Straße die Vereinssportanlage des Harburger Turnerbundes. Dort betreibt der Harburger Turnerbund eine Kindertagesstätte für 60 Kinder. Außerdem befindet sich westlich der Straße noch ein attraktiver Waldspielplatz für die Kinder der Umgebung. Des weiteren befinden sich in dieser Straße Wohnhäuser und ein Zugang zum Naturschutzgebiet Heimfelder Holz mit Parkplatz.

 

Die Straße wird von HVV-Bussen der Linie 543 einmal stündlich befahren. Durch erlaubtes Parken am Fahrbahnrand für Anwohnende wird über weite Strecken die Geschwindigkeit von 30 Km/h von den Bussen kaum überschritten.

 

Im Vahrenwinkelweg gilt derzeit Tempo 50. Die Gehwege sind auf beiden Seiten in schlechtem Zustand und maximal 1,50m breit, durch Bewuchs und Unebenheiten jedoch nicht ohne Einschränkungen zu nutzen. Radverkehrsanlagen sind in der Straße nicht vorhanden, sodass nur Kinder bis 10 Jahren und ggf. ihre begleitenden Eltern den Gehweg mit dem Rad befahren dürfen. Aufgrund der geringen nutzbaren Breite der Wege treten sie aber in Konkurrenz mit den FußgängerInnen.

 

Um die Verkehrssicherheit im Umfeld der Kita Haakefüchse bis über den Parkplatz des Waldspielplatzes hinaus zu gewährleisten, ist hier die Anordnung einer Tempo-30-Strecke vom Ehestorfer Weg aus in Richtung Norden auf einer Länge von mindestens 300m erforderlich

 

Insbesondere zu Stoßzeiten des Sportbetriebs und bei Veranstaltungen der Sportvereine kommt es zu Nutzungskonflikten der Straße und insbesondere die RadfahrerInnen sind auf der Straße gefährdet. Die Einrichtung einer Tempo-30-Strecke erhöht die Sicherheit aller VerkehrsteilnehmerInnen. Eine Freigabe des Gehweges für den Radverkehr allein wäre keine Lösung, da er sich nicht in verkehrsgerechtem Zustand befindet und zu schmal ist, so dass es zu Raumkonflikten mit den FußgängerInnen kommen kann.

Petitum/Beschluss


 

Die Bezirksamtsleiterin wird gebeten, sich bei der zuständigen Straßenverkehrsbehörde für die Anordnung einer Tempo-30-Strecke im Vahrenwinkelweg einzusetzen.

Über das Ergebnis ist im Ausschuss für Mobilität und Inneres zu berichten

BEZIRKSVERSAMMLUNG HARBURG      26.06.2023

Der Vorsitzende

 

Die Polizei Hamburg Verkehrsdirektion 51 beantwortet die Nachfragen des Ausschusses zur Drucksache (21-2278.01), betr. Tempo 30 Strecke im Vahrenwinkelweg wie folgt:

 

 

1.Vorbemerkung

In der Drs. 21-2278 vom 13.06.2022 wird seitens der BV Harburg die Anordnung einer Tempo 30-Strecke im Bereich des Vahrenwinkelweg 28 in einer Länge von mindestens 300m angeregt. Die dargestellte Möglichkeit der Anordnung wurde geprüft und mit Blick auf die gültigen HRVV aufgrund des fehlenden direkten Zugangs der Kita zur Straße abgelehnt. Bezugnehmend auf die Ablehnung wurde der VD 51 am 09.06.2023 eine Stellungnahme der der BV Harburg per E-Mail übersandt. Hier erfolgt die Bitte um erneute Prüfung der Ablehnung.

 

2.Stellungnahme

In der Stellungnahme der BV Harburg wird dargestellt, dass die Mitglieder einvernehmlich der negativen Beurteilung der VD 51 in Bezug auf die Einrichtung einer Tempo 30- Strecke nicht folgen. Weiterhin wird konstatiert, dass bei der Kita Haakefüchse ein direkter Zugang zur Straße bestünde, da das Grundstück der Kita direkt am Vahrenwinkelweg liegt. So zitiert die BV Harburg auszugsweise aus der HRVV:

 

Insbesondere an Kitas und Schulen besteht das Ziel, dass die Kinder die Einrichtungen zu Fuß, mit

dem Fahrrad oder dem Öffentlichen Personennahverkehr erreichen sollen……Insofern muss im Zweifelsfall die Abwägung zu Gunsten einer besseren Erreichbarkeit der Einrichtung zu Fuß oder mit dem Rad ausfallen.“

 

Der zitierte Passus aus den HRVV stammt aus Punkt „II. Umsetzung in Hamburg“.

So heißt es in Abs. 2:

 

Die Einrichtung einer Tempo 30-Strecke soll nicht den Ziel- oder Quellverkehr an den genannten Einrichtungen fördern. Insbesondere an Kitas und Schulen besteht das Ziel, dass die Kinder die Einrichtungen zu Fuß, mit dem Fahrrad oder dem Öffentlichen Personennahverkehr erreichen sollen. Kinder können den Schulweg erst dann sicher zurücklegen, wenn sie alle Gefahrenquellen kennen und wissen, wie sie sich verhalten müssen. Das lernen sie nicht durch das Bringen der Eltern im Kraftfahrzeug, sondern zu Fuß oder mit dem Fahrrad und in Begleitung. Der Schulweg ist wichtiges Element der Verkehrserziehung. Hol- und Bring Verkehre sind daher zu vermeiden.“

 

Inhaltlich stellt dieser Absatz somit das vorrangige Ziel dar, keine Ziel- oder Quellverkehre zu fördern. Vorrangig soll daher, wie in Abs. S. 2 beschrieben, der Individualverkehr der Kinder im Zweifel gefördert werden.  Es wird jedoch nicht, wie von der BV Harburg herausgestellt, eine grundsätzliche Einrichtung gefordert.

 

Darüber hinaus kann der weiteren Argumentation der BV Harburg hinsichtlich der Lage des Grundstücks und des direkten Zugangs nach hiesiger Einschätzung anhand der Rechtsauslegung nicht gefolgt werden. Hintergründig hierfür ist, dass im vorliegenden Fall die Kita über eine ca. 6,80 m breite und sich anschließend verjüngende Zufahrt (abgesenkter Bordstein eines anderen Straßenteils) im Vahrenwinkelweg erreicht. In ca. 60 Meter wird die Zufahrt zur Kita durch eine Schranke zufahrtsbegrenzt. Nach der Schranke setzt sich die Zuwegung auf ca. 300 m fort, bis der Zugang zur Kita erreicht wird. Ein „direkter“ Zugang i.S. der Rechtsanforderung ist somit nicht gegeben.

 

3. Fazit

Die erbetene erneute Prüfung ergibt, dass ein direkter Zugang, wie in den HRVV gefordert im Fall der Kita Haakefüchse, Vahrenwinkelweg 28, weiterhin nicht vorliegt. Eine Streckenanordnung ist rechtlich nicht möglich. Andere Möglichkeiten liegen im Zuständigkeitsbereich des Bezirks.

 

Gez. Heimath

F.d.R. Martens