Gem. Antrag der GRÜNE- und SPD-Fraktion betr. Verkehr nach der Öffnung der A26-Abfahrt Neu Wulmstorf beobachten und richtig lenken (Ersetzungsantrag zu Ds. Nr. 21-2654)
Letzte Beratung: 16.02.2023 Ausschuss für Mobilität und Inneres Ö 7
Wenn die A26-Anschlussstelle zwischen Neu Wulmstorf und Rübke im Februar eröffnet wird, werden Auf- und Abfahrt nur aus oder in Richtung Süden möglich sein. Dadurch soll eine erhöhte Verkehrsbelastung für Rübke und Neuenfelde verhindert werden, indem der Verkehr nach Süden über die Umgehungsstraße B3n um Neu Wulmstorf auf die B73 und weiter über die Waltershofer Straße oder die A7 geführt wird.
Der lokale Nord-Süd-Verkehr z. B. von Neuenfelde nach Neu Wulmstorf bleibt weiterhin möglich.
Wichtig ist, dass die von den Verkehrsbehörden gegebene Zusagen eingehalten und rechtzeitig vor der Eröffnung umgesetzt werden. Dazu gehört, dass länderübergreifend eine korrekte Beschilderung erfolgt, die den Kfz-Verkehr auf die vorgegebenen Straßen um Neuenfelde lenkt.
Da die Fahrstrecke zwischen der A26-Abfahrt und Finkenwerder aber über Neuenfelde deutlich kürzer ist, steht zu befürchten, dass viele Fahrzeugführer*innen versuchen, durch Wendemanöver doch über Neuenfelde zu fahren, bzw. am nächsten Kreisverkehr in Neu-Wulmstorf drehen und Richtung Norden fahren. Daher sollte die Verkehrssituation im Umfeld der Anschlussstelle und in Neuenfelde nach der Eröffnung der Anschlussstelle verstärkt durch Verkehrszählungen, eine Verkehrsschau und wiederholte Bestreifungen sowohl im niedersächsischen als auch in hamburgischen Raum beobachtet werden, um bei ungewünschtem Ausweichverhalten zügig nachsteuern zu können.
Laut google-maps dauert die ungestörte Pkw-Fahrzeit von der Anschlussstelle bei Rübke zum Elbtunnel über die B73 nur wenige Minuten länger als über Neuenfelde. Ohne eine Wendemöglichkeit zwischen Rübke und Neu Wulmstorf verschwindet der zeitliche Vorteil. Falls es zu unerwünschten Wendemanövern auf der B3n kommen sollte, sollte angeregt werden, dass die niedersächsischen Behörden prüfen, ob eine bauliche Trennung auf dem Mittelstreifen der B3n möglich ist und das Abbiegen auf Feld- und Wirtschaftswege unterbunden werden kann.
Die Bezirksversammlung Harburg hält an dem Ziel fest, die Verkehrsbelastungen für Neuenfelde zu minimieren. Diese wurden in dem gemeinsamen Antrag (21-1683) fast aller Fraktionen zu einer anderen Baumaßnahme dargestellt (hier auszugsweise zitiert):
„1. ein Durchfahrtsverbot für Fahrzeuge über 7,5t im Straßenzug Marschkamper Deich und Nincoper Deich einzurichten,
2. in der Straße Marschkamper Deich und Nincoper Deich ein durchgängiges Tempo 30 für alle Fahrzeuge zumindest für die Zeit der Baumaßnahmen einzurichten, das auch entsprechend überwacht und ggf. auch mit zunächst provisorischen baulichen Maßnahmen flankiert wird,
3. zu prüfen, ob eine sichere Fußgängerquerung an geeigneter Stelle (Beginn des einseitigen Fußweges) eingerichtet werden kann,
4. dass ab sofort eine mobile Geschwindigkeitsüberwachungsanlage installiert wird“.
Diese Ziele werden bereits seit langem nicht nur von der Harburger Politik sondern auch von lokalen Akteuren (z. B. Bürgervertretung Neuenfelde-Francop-Cranz, Gemeinschaft Marschkamper Deich etc.) in einem breiten Konsens eingefordert und bleiben auch nach der Fertigstellung der A26 bis zur A7 bestehen.
Der Vorsitzende der Bezirksversammlung wird gebeten, sich zusammen mit den Fachbehörden in Hamburg und ggf. Niedersachsen dafür einzusetzen, dass
rechtzeitig vor der Eröffnung länderübergreifend eine eine korrekte Beschilderung erfolgt, die den Kfz-Verkehr auf die am besten geeigneten Straßen um Neuenfelde lenkt.
nach der Eröffnung der A26-Anschlussstelle Neu Wulmstorf die Verkehrsverhältnisse in Neuenfelde, die im Zusammenhang mit der Anschlussstelle stehen, verstärkt durch Verkehrszählungen, Bestreifungen und andere geeignete Maßnahmen beobachtet und wenn verkehrsreduzierend geboten, sofort korrigiert werden.
falls es zu unerwünschten Wendemanövern auf der B3n kommen sollte, eine Prüfung durch die die niedersächsischen Behörden angeregt wird, ob eine bauliche Trennung auf dem Mittelstreifen der B3n möglich ist und ein Abbiegen auf Feld- und Wirtschaftswege unterbunden werden kann.
Die Bezirksversammlung Harburg bekräftigt nochmals ihre Ziele zur Verringerung der Verkehrsbelastung in Neuenfelde, insbesondere für den Nincoper Deich und den Marschkamper Deich und erwartet, dass folgende Forderungen schnellstmöglich erfüllt werden:
1. ein Durchfahrtsverbot für den überörtlichen Schwerlastverkehr (ab 7,5t) in den Straßen Marschkamper Deich und Nincoper Deich einzurichten,
2. in der Straße Marschkamper Deich und der Straße Nincoper Deich ein durchgängiges Tempo 30 für alle Kraftfahrzeuge einzurichten, das auch entsprechend überwacht und durch bauliche Maßnahmen flankiert wird,
3. eine sichere Fußgängerquerung im Marschkamper Deich an geeigneter Stelle (Beginn des einseitigen Fußweges) eingerichtet wird,
4. dass ab sofort eine mobile Geschwindigkeitsüberwachungsanlage im Nincoper Deich oder Marschkamper Deich installiert wird.
Über die Erkenntnisse der Beobachtungen soll zeitnah in einer gemeinsamen Sitzung des Regionalausschuss Süderelbe und des Ausschusses für Mobilität und Inneres berichtet werden. Über den Fortgang der darüber hinaus gehenden Forderungen kann in einer weiteren gemeinsamen Sitzung berichtet werden.
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