21-2267.02

Stellungnahmen zum Gemeinsamen Antrag SPD - GRÜNE betr. Radverkehr in Seehafenstraße besser führen

Antwort/Stellungnahme gem. § 27 BezVG

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
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15.09.2022
Sachverhalt


 

Der Radverkehr auf der Seehafenstraße wird in Richtung Osten auf einem benutzungspflichtigen Fuß-/ Radweg geführt. Er endet etwa 200 m vor der Seehafenbrücke, ohne Ableitung auf die Fahrbahn. Sowohl auf der Seehafenbrücke als auch auf der Fahrbahn der Seehafenstraße ist eine Weiterfahrt mit dem Fahrrad nicht gestattet. Diese Gefahrensituation könnte entschärft werden, wenn rechtzeitig eine Überleitung auf den nördlichen Fußweg mit entsprechender Freigabe für den Radverkehr erfolgt. Alternativ könnte geprüft werden, ob eine Freigabe der Seehafenbrücke für den Radverkehr möglich ist. Gegebenenfalls ist eine bauliche Anpassung notwendig, um halbwegs sicher vom südlichen Fuß-/ Radweg auf die Fahrbahn bzw. den nördlichen Fuß-/ Radweg zu gelangen. Der Radverkehr könnte auf der Seehafenstraße zunehmen, weil die neue Veloroute 11 ab der Blohmstraße eine sehr attraktive Wegeverbindung Richtung Hamburg darstellt. Alternative Strecken sind entweder gesperrt (Holzhafenbrücke) oder relativ umwegig (Lauenbrucher Deich). 

Petitum/Beschluss


 

Die Bezirksverwaltung wird gebeten zusammen mit BVM und BIS eine Lösung zu entwickeln, wie die Verbindung für den Radverkehr von der Seehafenstraße in Richtung Binnenhafen ggf. auch kurzfristig attraktiver gestaltet werden kann. Über die Ergebnisse ist im Ausschuss für Mobilität und Inneres zu berichten

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Bezirksversammlung Harburg   04.08.2022

Der Vorsitzende

 

 

 

Die Verkehrsdirektion (VD 52) der Polizei Hamburg sowie die Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (BVM) nehmen zu dem gemeinsamen Antrag SPD / GRÜNE  Drs. 21-2267 wie folgt Stellung:

 

 

Verkehrsdirektion:

 

Die Planung zur Verbesserung der Radverkehrsführung in der Seehafenstraße und im Bereich der Seehafenbrücke obliegt dem Straßenbaulastträger. Die Polizei bzw. ihre Straßenverkehrsbehörden planen nicht, sondern begleiten ggf. die durch die verantwortlichen Straßenbaulastträger vorgenommenen Planungen konstruktiv.

 

Bei der Seehafenstraße handelt es sich um eine Hauptverkehrsstraße. Straßenbaulastträger ist der LSBG.

Im Anordnungsverfahren ist Aufgabe der Polizei und ihrer Straßenverkehrsbehörden die Gewährleistung der Verkehrssicherheit im Verkehrsraum für alle Verkehrsarten. Die Straßenverkehrsbehörden überprüfen in diesem Zusammenhang Planungsunterlagen auf die Einhaltung von Gesetzen und Verordnungen sowie die Konformität mit einschlägigen Regelwerken.

 

Zunächst sind daher durch den LSBG prüfungsfähige Planungsunterlagen zu erstellen.

 

 

Behörde für Verkehr und Mobilitätswende:

 

Die BVM begrüßt die Initiative der Bezirksversammlung für Verbesserungen im Radverkehrsnetz. Zurzeit liegt der Schwerpunkt auf dem Ausbau des Veloroutennetzes und den weiteren Maßnahmen des Bündnisses für den Rad- und Fußverkehr. Für die genannte Straße gibt es derzeit kein Projekt. Die Anregungen werden jedoch in den weiteren Meinungsprozess für künftige Maßnahmen einfließen.

 

 

gez. Heimath

 

f.d.R.

Wyzinski

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