Gemeinsamer Antrag SPD - GRÜNE betr. Radverkehr in Seehafenstraße besser führen
Letzte Beratung: 14.06.2022 Hauptausschuss Ö 2.4
Der Radverkehr auf der Seehafenstraße wird in Richtung Osten auf einem benutzungspflichtigen Fuß-/ Radweg geführt. Er endet etwa 200 m vor der Seehafenbrücke, ohne Ableitung auf die Fahrbahn. Sowohl auf der Seehafenbrücke als auch auf der Fahrbahn der Seehafenstraße ist eine Weiterfahrt mit dem Fahrrad nicht gestattet. Diese Gefahrensituation könnte entschärft werden, wenn rechtzeitig eine Überleitung auf den nördlichen Fußweg mit entsprechender Freigabe für den Radverkehr erfolgt. Alternativ könnte geprüft werden, ob eine Freigabe der Seehafenbrücke für den Radverkehr möglich ist. Gegebenenfalls ist eine bauliche Anpassung notwendig, um halbwegs sicher vom südlichen Fuß-/ Radweg auf die Fahrbahn bzw. den nördlichen Fuß-/ Radweg zu gelangen. Der Radverkehr könnte auf der Seehafenstraße zunehmen, weil die neue Veloroute 11 ab der Blohmstraße eine sehr attraktive Wegeverbindung Richtung Hamburg darstellt. Alternative Strecken sind entweder gesperrt (Holzhafenbrücke) oder relativ umwegig (Lauenbrucher Deich).
Die Bezirksverwaltung wird gebeten zusammen mit BVM und BIS eine Lösung zu entwickeln, wie die Verbindung für den Radverkehr von der Seehafenstraße in Richtung Binnenhafen ggf. auch kurzfristig attraktiver gestaltet werden kann. Über die Ergebnisse ist im Ausschuss für Mobilität und Inneres zu berichten.
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