21-1913.01

Stellungnahme zum Antrag SPD betr. Veränderungen von Parkplätzen vorab informieren

Antwort / Stellungnahme des Bezirksamtes

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10.03.2022
Sachverhalt


 

In den letzten Monaten gab es mehrere Veränderungen des Parkraums im Bezirk Harburg. In mindestens 3 Fällen (Denickestraße, Radbrucher Stieg und Zimmermannstraße) wurden dabei viele Parkmöglichkeiten aufgehoben, auch mit baulichen Maßnahmen. Davon wurden die unmittelbaren Anwohnerinnen und Anwohner genauso überrascht wie die Bezirkspolitik, die den aufkommenden Ärger abgekommen hat. Ohne Kenntnis der polizeilichen Anordnung und der baulichen Umsetzung des Bezirksamts hat die Politik aber keine Möglichkeit vorab ggf. vermittelnd einzugreifen oder aber zu informieren. Um diesen Missstand zu beseitigen, wird eingefordert, den zuständigen Fachausschuss (zurzeit Ausschuss für Mobilität und Inneres) rechtzeitig vor Beginn der Maßnahme zu informieren. Im Idealfall geschieht dies so rechtzeitig, dass Polizei, Verwaltung und Politik zusammen mit den Anwohnerinnen und Anwohnern eine gute Lösung finden, die viele Interessen unter einen Hut bringt.

Petitum/Beschluss


 

Die Bezirksverwaltung werden gebeten, bei Veränderungsplänen von Parkmöglichkeiten im öffentlichen Raum rechtzeitig vorab den Ausschuss für Mobilität und Inneres zu informieren. Dies betrifft alle Veränderungen des Parkraumes, wie Neueinrichtungen, Beseitigung, Neuanordnung oder neuer Bewirtschaftung.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

FREIE UND HANSESTADT HAMBURG

Bezirksamt Harburg

 

 

        18.02.2022

 

 

Das Bezirksamt Harburg nimmt zu dem Antrag der SPD Fraktion (Drs. 21-1913) wie folgt Stellung:

 

 

Die meisten Veränderungen von Parkmöglichkeiten im öffentlichen Raum finden auf Anordnung der örtlichen Straßenverkehrsbehörde statt, die hiermit auf eine Gefährdungs- oder begründete Beschwerdelage reagiert. Die Tiefbauabteilung im Bezirksamt setzt diese Anordnungen nur baulich oder per Aufstellung von Verkehrszeichen um und ist daher nicht der richtige Ansprechpartner für inhaltliche Fragen diesbezüglich. Wir regen daher an, das ohnehin im Ausschuss für Mobilität und Inneres regelmäßig vertretende PK46 um Vorabinformation bei bestimmten Anordnungen zu bitten, bevor sie uns zur Umsetzung übermittelt werden.

Darüber hinaus finden Veränderungen im öffentlichen Parkraum durch Umbaumaßnahmen an Straßen statt. Fast immer liegt auch diesen eine entprechende Anordnung zu Grunde.

 

Da hierfür jedoch grundsätzlich Planungsverschickungen vorausgehen, die dem Ausschuss zur Stellungnahme zugehen, sehen wir hier kein Erfordernis einer zusätzlichen Information.

Bei den verbleibenden, eher seltenen Fällen kleiner, baulicher Veränderungen, für die keine Verschickung durchgeführt und auch keine straßenverkehrsbehördliche Anordnung erlassen wird, können wir eine Vorabinformation im Ausschuss zusagen. Hiervon ausgenommen wären Sofortmaßnahmen, die zur Abwendung akuter Gefahr unverzüglich erfolgen müssen. Über diese würden wir dann nachträglich informieren.

Wir sehen weiterhin von einer Information des Ausschusses ab, wenn ausschließlich Flächen betroffen sind, auf denen vorher wie nachher das Parken von Kfz grundsätzlich nicht zulässig ist.

 

Das Abpollern von Gehwegen (ohne Anordnung zum Parken auf Gehwegen), Radwegen, Feuerwehrzufahrten, Straßenbegleitgrün, usw. bedarf im Sinne des Antrags daher weiterhin keiner Information.

 

Die Belange von Kindern und Jugendlichen wurden geprüft und sind berücksichtigt.

 

 

gez. Fredenhagen