21-1918.01

Antwort zum Antrag SPD betr. Umbau Harburger ZOB und angrenzende Kreuzungen vorstellen

Antwort/Stellungnahme gem. § 27 BezVG

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
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16.06.2022
Sachverhalt


 

Der Harburger zentrale Busbahnhof (ZOB) und die angrenzenden Kreuzungen B73/ Hannoversche Straße bis hin zu Schlachthofbrücke sollen ab Frühjahr 2022 umgebaut werden. Die Bauzeit wird bislang mit 3 Jahren angegeben und dürfte erhebliche Auswirkungen auf den Verkehr in Harburg haben. Drei Monate vor dem Start ist noch nicht klar, was genau wann auf wen zukommt. Dies betrifft den Busverkehr genauso wie den übrigen Kfz- oder Rad-Verkehr. Ein Bericht der zuständigen Planerinnen und Planer im Ausschuss für Mobilität könnte für Aufklärung sorgen.

Petitum/Beschluss

 

Die Verwaltung wird beauftragt, sachkundige Referentinnen und Referenten in die Sitzung des Ausschuss für Mobilität und Inneres im Februar 2022 einzuladen, die über die konkreten Umbaumaßnahmen rund um den Harburger Bahnhof während der Bauphase und nach Fertigstellung berichten können.

Folgende Aspekte stehen dabei besonders im Vordergrund:

· Linienführung der Buslinien am Harburger Bahnhof,

· Durchgangsverkehr B73 für Kfz-Verkehr,

· Erreichbarkeit der Harburger Innenstadt (Moorstraße) für Kfz- und Rad-Verkehr,

· Erreichbarkeit des Phoenix-Centers für Kfz-Verkehr,

· Erreichbarkeit des Harburger Fernbahnhofs für Kfz- und Rad-Verkehr,

· Erreichbarkeit der Harburger S-Bahnhofs für Fuß- und Rad-Verkehr,

· Erreichbarkeit der Hannoverschen Straße (Nordabschnitt) für Kfz- und Rad-Verkehr,

· wie fügt sich der Bau der Fahrradstation in die Baumaßnahme ein?

· Erreichbarkeit der Fahrradstation für Rad-Verkehr.

 

Zudem ist sicherzustellen, dass die Mitglieder des Ausschusses auch in Zukunft während der gesamten Bauphase über relevante Änderungen oder Verzögerungen zeitnah in Kenntnis gesetzt werden.

 

 

 

 

 

Bezirksversammlung Harburg   18.01.2022

Der Vorsitzende

 

 

 

Die Verkehrsbehörde (VD 51) der Polizei nimmt zu dem Antrag SPD Drs. 21-1918 wie folgt Stellung:

 

 

Sämtlich genannte Punkte liegen im Bereich der Bauplanung und somit im Zuständigkeitsbereich des Straßenbaulastträgers (BVM). Daher kann nur von dort eine sachkundige Referentin oder ein Referent entsandt werden.

 

Die Polizei nimmt zu Fragen der Verkehrssicherheit Stellung und kann daher keine Angaben zur Bauplanung machen. Selbstverständlich werden die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Straßenverkehrsbehörde des örtlich zuständigen Polizeikommissariats 46 die Maßnahmen konstruktiv begleiten.

 

 

 

gez. Heimath

 

f.d.R.

Wyzinski