21-1418

Antrag SPD betr. Halteplätze für Bücherbus freihalten

Antrag

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
TOP
18.01.2024
14.09.2023
Ö 12
25.05.2021
Sachverhalt


 

Mit den Bücherbussen gelingt es den Bücherhallen Hamburg (Stiftung Hamburger Öffentliche Bücherhallen), ihr Angebot auch in abgelegener Stadtteile zu bringen. Die Bücherbusse werden gerne angenommen und sind für viele Nutzer:innen eine gute Gelegenheit ohne weite Wege an die Ausleihmedien zu gelangen.

Leider ist es ein zu häufiges Bild: Haltepunkte der Bücherbusse werden immer wieder während der reservierten Zeiten von Pkw belegt. Wie zum Beispiel am 30.04.2021 im Fischbeker Heidbrook. Während der auf dem Schild ausgewiesenen Zeit belegten fünf Pkw die gesamte Länge der Haltebucht (siehe Anlage).

Bei manchen mag es Unachtsamkeit sein, bei manchen auch Egoismus und bei manchen eventuell auch mangelnde Fähigkeit, die Regelung zu verstehen (gerade bei diesen macht sich die Notwendigkeit von Bildungsangeboten, wie den Bücherbus deutlich), allen ist jedoch gemeinsam, dass sie dafür sorgen, dass der Bücherbus an anderem Standort, oftmals auf der Fahrbahn stehen muss. Das behindert andere Verkehrsteilnehmer:innen, die auf die Gegenfahrbahn ausweichen müssen und verringert erheblich die Einsehbarkeit des fließenden Verkehrs und gefährdet dadurch Menschen.

Da der Aufenthalt der Bücherbusse zeitlich begrenzt ist, wird im Regelfall von einer kostenpflichtigen Entfernung (Abschleppen) abgesehen. Regelwidrig parkende Verkehrsteilnehmer:innen nehmen oftmals ihr Fehlverhalten nicht wahr, da sie erst dann wieder an ihrem Fahrzeug eintreffen, wenn der Bücherbus bereits wieder weitergefahren wurde.

Hier muss mit angemessenen Mittel versucht werden, die Einsicht der Fahrzeughalter zu gewinnen und bei Bedarf auch mit Sanktionen diese zu erzeugen.

Dies kann zunächst in einer zeitlich befristeten Phase der Überzeugungsarbeit erfolgen, in der an den Fahrzeugen Flyer angebracht werden, die auf den Sinn und Zweck der Regelung hinweisen (z.B. „Hier hätten Sie heute ein Buch ausleihen können, doch leider hatte der Bücherbus keinen freien Halteplatz…“). Nach der Informationsphase sollte dann ein vereinfachtes Verfahren mit den örtlichen Polizeidienststellen vereinbart werden, nach dem auf Anruf der Mitarbeiter:innen des Bücherbus, das Halten und Parken als Ordnungswidrigkeit geahndet wird. Schlussendlich muss auch das Mittel der kostenpflichtigen Entfernung in Erwägung gezogen werden.

Petitum/Beschluss


 

Der Vorsitzende der Bezirksverwaltung wird gebeten, die Behörde für Kultur und Medien aufzufordern, ein Konzept zu entwickeln, welches dafür geeignet ist, die Halteplätze der Bücherbusse in den relevanten Zeiten freizuhalten. Dies soll in Abstimmung mit den Bücherhallen Hamburg (Stiftung Hamburger Öffentliche Bücherhallen) und der für die Polizeikommissariate zuständigen Behörde für Inneres und Sport, erfolgen. Über Konzept, Zeitplan und Umsetzung ist im Ausschuss für Mobilität und Inneres zu berichten.

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