21-1826

Gem. Antrag der GRÜNE- und SPD-Fraktion betr. Verkehrslenkende Maßnahmen für Neuenfelde dringend einleiten

Gemeinsamer Antrag

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
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23.11.2021
Sachverhalt

Im Juni 2020 hat der Endausbau des 3. Bauabschnittes der neuen A26 von Buxtehude bis nach Neu Wulmstorf begonnen. Für Ende 2022 wird die Verkehrsfreigabe prognostiziert. Die A26 endet dann für mehrere Jahre an der Anschlussstelle Neu Wulmstorf zwischen Rübke und Neu Wulmstorf. Hier ist mit einem hohen Verkehrsaufkommen zu rechnen. Nach Süden besteht an der Anschlussstelle Neu Wulmstorf mit der Umgehungsstraße B3 eine leistungsfähige Anbindung. Doch der Verkehr nach Norden, insbesondere in Richtung Airbus und zur Pella Sietas Werft, wird über kleine Straßen durch die Dörfer Rübke und Neuenfelde fließen.
Schon im Jahre 2009 schrieb die Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt in ihrer Antwort auf die Drucksache XVIII/581 der Bezirksversammlung Harburg, dass insbesondere der Zulieferverkehr für Airbus durch entsprechende verkehrslenkende Maßnahmen auf die Umgehung Finkenwerder gelenkt werden solle, mit dem Ziel, den Schwerverkehr auf dem Straßenzug Nincoper Deich – Marschkamper Deich zu reduzieren. Der Nincoper Deich und der Marschkamper Deich sollten den Schwerverkehr dann nur noch aufnehmen, soweit dies zur Erschließung des Gebietes erforderlich sei.
Die Behörde betrachtete auch den Ende 2022 eintretenden Fall, dass der 3. Bauabschnitt der A26 auf Niedersächsischem Gebiet zeitlich vor dem Hamburger Bauabschnitt für den Verkehr freigegeben wird. Dazu notierte sie, dass durch die oben genannten Maßnahmen auch in diesem Fall die Verkehrsbelastung auf den Straßenzügen Nincoper Deich, Marschkamper Deich und Obstmarschenweg durch verkehrslenkende Maßnahmen in einem verträglichen Rahmen gehalten werden können.
Die Details der verkehrslenkenden Maßnahmen seien zu gegebener Zeit durch die zuständigen Behörden in Niedersachsen und Hamburg abzustimmen und festzulegen.

(Bis hierher leicht gekürzt aus Anfrage 21-1543 übernommen)

In der Antwort auf die Anfrage 21-1543 schildert der Senat durch mehrere beteiligte Behörden (BUKEA, BIS und BVM unter Beteiligung der Autobahn GmbH des Bundes) den aktuellen Stand der Dinge bzgl. der 2009 vorgesehenen verkehrslenkenden Maßnahmen:

-        Aus dem gesamtstädtischen Verkehrsmodell können keine Prognosen der Verkehrsbelastung für Neuenfelde abgeleitet werden, weil es in Niedersachsen keine Anwendung findet.

-        Die im Planungsverfahren im Jahr 2009 erarbeiteten Prognosen für die L235 weisen eine Belastung von 12.000 bis 13.000 Fahrzeuge pro Tag aus. Andere Zahlen liegen nicht vor.

-        In der Bauausführung sind die Verkehrsbeeinträchtigungen soweit es geht zu minimieren.

-        „Bei Umleitungen oder der Entstehung von Schleichwegen aufgrund bauzeitlicher Veränderungen der Verkehrsbeziehungen sind der Durchgangs- und Anliegerverkehr sowie der Fuß- und Radverkehr sicher und effektiv unter Berücksichtigung der damit verbundenen Auswirkungen für die Anlieger:innen der Umleitungsstrecke bzw. Schleichwege zu lenken.“ (21-1543.01)

-        Die vorliegenden Lärmmessungen nach EG-Umgebungslärmrichtlinie sind nicht verwendbar für die erforderliche Berechnung nach Verkehrslärmschutzverordnung. Diese in Form einer Prognose zu erstellen, ist nach Ansicht der BUKEA Aufgabe der Autobahn GmbH.

-        In der Lärmaktionsplanung gibt es keine vorgesehenen Maßnahmen, da sie sich nur auf Straßen bezieht, die es bereits 2016 gab.

-        Die BIS sieht eine „flächenhafte Verkehrsplanung (…) unter Abstimmung mit dem Land Niedersachsen“ als erforderlich an, bevor sie verkehrslenkende Maßnahmen anordnen könne. Für diese Planung sei die BVM zuständig.

 

Das unbefriedigende Ergebnis dieser Antwort ist, dass keine der beteiligten Behörden die 2009 zugesagten Maßnahmen vorantreibt, weil jede Behörde auf eine andere wartet.

Ohne eine entschiedene politische Intervention wird nichts aus den verkehrslenkenden Maßnahmen zur Entlastung von Neuenfelde und Rübke.

 

Petitum/Beschluss


 

1.     Die Bezirksamtsleiterin wird gebeten, die mit Planung und Bau der A 26 West, sowie mit Lärmschutz befassten Behörden und Institutionen zu einem Runden Tisch „A26 – verkehrslenkende Maßnahmen“ einzuladen (BVM, BIS, BUKEA, Autobahn GmbH, ggf. Land Niedersachsen, Landkreis Harburg, Landkreis Stade). Das Ziel der Gespräche ist die Einlösung der schriftlichen Selbstverpflichtung des Senates aus 2009, den zusätzlichen Verkehr auf der L 235 auf leistungsfähige Verbindungen abzulenken (A1, A7, Ortsumgehung Finkenwerder)

2.     Die erforderlichen Grundlagen (Lärmmessung nach Verkehrslärmschutzverordnung, Abstimmung einer Maßnahmenplanung mit dem Land Niedersachsen) müssen zeitnah erarbeitet werden, damit spätestens mit der Fertigstellung des 3. Bauabschnitts die Zusage des Hamburger Senates aus 2009 eingelöst werden kann, die Bürger*innen Neuenfeldes vor Lärm und Abgasen durch die entstehende A 26 West zu schützen.

3.     In die verkehrslenkenden Maßnahmen sind alle Verkehrsträger einzubeziehen, also auch der Bus-, Rad- und Fußverkehr.

4.     Über die Ergebnisse der Bemühungen ist dem Ausschuss für Mobilität und Inneres regelmäßig, spätestens aber im 2. Quartal 2022 zu berichten.