Antwort zur Anfrage gem. §27 BezVG der GRÜNE-Fraktion betr. Welche verkehrslenkenden Maßnahmen sind für Neuenfelde nach Fertigstellung der A26 bis Neu Wulmstorf geplant?
Letzte Beratung: 12.10.2021 Hauptausschuss Ö 1.2
Im Juni 2020 hat der Endausbau des 3. Bauabschnittes der neuen A26 von Buxtehude bis nach Neu Wulmstorf begonnen. Für Ende 2022 wird die Verkehrsfreigabe prognostiziert. Die A26 endet dann zunächst für mehrere Jahre an der Anschlussstelle Neu Wulmstorf an der B 3 / L 235 zwischen Rübke und Neu Wulmstorf. Hier ist folglich mit einem hohen Verkehrsaufkommen zu rechnen, zumal die östliche Ausfahrt der A26 in Buxtehude in den kommenden Jahren nicht freigegeben werden wird und es auch durch Deicherhöhungen am Hauptdeich zu Sperrungen oder Einschränkungen kommen wird.
Nach Süden besteht an der Anschlussstelle Neu Wulmstorf mit der Umgehungsstraße B3 eine leistungsfähige Anbindung. Doch der Verkehr nach Norden, insbesondere in Richtung Airbus und zur Pella Sietas Werft, wird über kleine Straßen durch die Dörfer Rübke und Neuenfelde fließen.
Schon im Jahre 2009, nachdem das Planfeststellungsverfahren für diesen 3. Bauabschnitt der A26 von Buxtehude bis Neu Wulmstorf / Rübke eingeleitet worden war, schrieb die Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt in ihrer Antwort auf die Drucksache XVIII/581 der Bezirksversammlung Harburg, dass insbesondere der Zulieferverkehr für Airbus durch entsprechende verkehrslenkende Maßnahmen auf die Umgehung Finkenwerder gelenkt werden solle mit dem Ziel, den Schwerverkehr auf dem Straßenzug Nincoper Deich – Marschkamper Deich zu reduzieren. Der Nincoper Deich und der Marschkamper Deich sollten den Schwerverkehr dann nur noch aufnehmen, soweit dies zur Erschließung des Gebietes erforderlich sei.
Die Behörde betrachtete auch den voraussichtlich Ende 2022 eintretenden Fall, dass der 3. Bauabschnitt der A26 auf Niedersächsischem Gebiet zeitlich vor dem Hamburger Bauabschnitt für den Verkehr freigegeben würde. Dazu notierte sie, dass durch die oben genannten Maßnahmen auch in diesem Fall die Verkehrsbelastung auf den Straßenzügen Nincoper Deich, Marschkamper Deich und Obstmarschenweg durch verkehrslenkende Maßnahmen in einem verträglichen Rahmen gehalten werden können.
Die Details der verkehrslenkenden Maßnahmen seien zu gegebener Zeit durch die zuständigen Behörden in Niedersachsen und Hamburg abzustimmen und festzulegen.
Fragen:
• Wie ist die Verkehrsprognose für Rübke und Neuenfelde für die Zeit zwischen der Verkehrsfreigabe der A26 bis Neu Wulmstorf und der Verkehrsfreigabe des Anschlusses der A26 an die A7 ohne verkehrslenkende Maßnahmen? Hier sind möglichst Daten aus dem gesamtstädtischen Verkehrsmodell für Hamburg und das Umland vorzustellen.
• Wie ist die Verkehrsprognose für Rübke und Neuenfelde für die Zeit nach der Verkehrsfreigabe des Anschlusses der A26 an die A7 ohne verkehrslenkende Maßnahmen? Auch hier sollten möglichst Daten aus dem gesamtstädtischen Verkehrsmodell für Hamburg und das Umland vorgestellt werden.
• Welchen Lärmbelastungen sind die Anwohner:innen aktuell ausgesetzt, welche Belastungen sind für die oben genannten Zeiträume zu erwarten?
• Welche verkehrslenkenden Maßnahmen, wie etwa LKW-Durchfahrtsverbote (außer Anlieger) oder Tempo-30-Anordnungen, wurden für die einzelnen Straßenzüge zwischen der Anschlussstelle und Finkenwerder betrachtet/geprüft und wie ist die Entwicklung der Verkehrsbelastung und der Lärmbelastung unter diesen Maßnahmen zu prognostizieren?
• Wann ist mit einer Entscheidung über die einzurichtenden verkehrslenkenden Maßnahmen zu rechnen?
• Wie ist der Stand der Abstimmungen zwischen den zuständigen Behörden in Hamburg und Niedersachsen?
BEZIRKSVERSAMMLUNG HARBURG
Der Vorsitzende
10. September 2021
Die Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA), die Behörde für Inneres und Sport sowie die Behörde für Verkehr und Mobilität beantworten die Anfrage der GRÜNE-Fraktion (Drs. 21-1543) wie folgt:
Behörde für Verkehr und Mobilitätswende:
Das Projekt A 26-West ist in Hamburg seit dem 01.01.2020 und in Niedersachsen seit dem 01.01.2021 auf die bundeseigene Autobahngesellschaft übergegangen und seitdem in der Zuständigkeit des Bundes. Die Behörden in Hamburg und Niedersachsen haben keine Zuständigkeit für das Projekt, daher hat die Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (BVM) zur Beantwortung der Fragen die Autobahn GmbH des Bundes beteiligt.
Fragen:
Das gesamtstädtische Verkehrsmodell für Hamburg findet in Niedersachsen keine Anwendung. Im Kalenderjahr 2009 wurden für den Prognosehorizont 2025 Verkehrsmengen in der Ortsdurchfahrt Rübke im Zuge der L235 für mehrere Planfälle ermittelt. Für den Planfall der Verkehrsfreigabe der A26 zwischen Stade und Neu Wulmstorf (ohne Verkehrsfreigabe der Anschlussstelle Buxtehude) wurden rd. 13.000 Fahrzeuge pro Tag prognostiziert, für den Planfall der Verkehrsfreigabe der A26 zwischen Stade und der A7 lag die Prognose bei rd. 12.000 Fahrzeugen pro Tag.
Die Verkehrsprognose 2025 stützte sich auf den vordringlichen Bedarf des Bundesverkehrswegeplans (BVWP) 2003, der mit dem aktuellen BVWP 2030 fortgeschrieben wurde. Im BVWP 2030 werden die A20 Küstenautobahn und weitere Maßnahmen in den vordringlichen Bedarf eingeordnet (2003 noch weiterer Bedarf). Außerdem wurde die Verkehrsprognose 2030 erstellt, die der Planfeststellung des Projektes zugrunde liegt. Weitere Verkehrsprognosen, die Verkehrsbelastungen in den Zwischenzeiträumen abbilden, sind der BVM nicht bekannt. Für den Zwischenzustand liegen auch keine Prognosen aus dem städtischen Verkehrsmodell vor.
Die Zuständigkeit für die Beantwortung liegt aus hiesiger Sicht bei der BUKEA.
Im Planfeststellungsbeschluss wurde geregelt, dass baubedingte Verkehrsbehinderungen im Umfeld der Baustelle und auf den Umleitungsstrecken soweit möglich zu vermeiden und im Übrigen auf das erforderliche Maß zu beschränken sind. Bei Umleitungen oder der Entstehung von Schleichwegen aufgrund bauzeitlicher Veränderungen der Verkehrsbeziehungen sind der Durchgangs- und Anliegerverkehr sowie der Fuß- und Radverkehr sicher und effektiv unter Berücksichtigung der damit verbundenen Auswirkungen für die Anlieger:innen der Umleitungsstrecke bzw. Schleichwege zu lenken.
Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft:
zu 3:
Die derzeitige Lärmbelastung wurde 2017 im Rahmen der Lärmkartierung gemäß EG-Umgebungslärmrichtlinie berechnet. Die Daten sind im Internet einsehbar:
Interaktive Karte Straßenverkehr - hamburg.de
Die Pegel der interaktiven Karte auf Berechnungen sind anhand der „Vorläufigen Berechnungsmethode für Umgebungslärm an Straße – VBUS“ bestimmt worden. Diese sind nicht mit denjenigen vergleichbar, die im Rahmen der „Verkehrslärmschutzverordnung – 16. BImSchV“ im Zusammenhang mit dem Neubau und der wesentlichen Änderung von öffentlichen Straßen berechnet werden.
Eine Prognoserechnung für die Zukunft zu erstellen liegt in der Zuständigkeit der Autobahn GmbH.
zu 4:
Im Rahmen der aktuellen Lärmaktionsplanung sind keine Maßnahmen vorgesehen, da in der zugrunde liegenden Strategischen Lärmkartierung 2017 nur Verkehrswege berücksichtigt wurden, die bereits 2016 realisiert waren.
Behörde für Inneres und Sport:
Die Verkehrsdirektion (VD) 5 nimmt im Einvernehmen mit der örtlichen Straßenverkehrsbehörde des Polizeikommissariats (PK) 47 zu den Punkten 4 und 5 wie folgt Stellung:
Für die Anordnung von Verkehrszeichen für verkehrslenkende Maßnahmen des Verkehrs, nach Fertigstellung der neuen Bundesautobahn A 26 bis zur Anschlussstelle Neu-Wulmsdorf im nachgeordneten Straßennetz der Freien und Hansestadt Hamburg, ist eine flächenhafte Verkehrsplanung gegebenenfalls unter Abstimmung mit dem Land Niedersachsen erforderlich. Diese Planung obliegt der Behörde für Verkehr und Mobilitätwende. Der VD 5 und dem PK 47 sind diesbezügliche Planungen bisher nicht vorgelegt worden. Bei Vorliegen von prüfungsfähigen Unterlagen wird das PK 47 diese prüfen und die erforderlichen Verkehrszeichen unter Berücksichtigung des §45 (9) Straßenverkehrs-Ordnung anordnen.
gez. Heimath
f.d.R.
Hille
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