21-2500.01

Stellungnahme zum gemeinsamen Antrag SPD - GRÜNE und CDU betr. Neue Betriebshöfe für E-Busse in Harburg

Antwort / Stellungnahme des Bezirksamtes

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19.01.2023
Sachverhalt


 

Im Ausschuss für Mobilität und Inneres am 15.09.2022 haben Vertreter:innen der Hamburger Hochbahn und der Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (BVM) von der bereits 14 Jahre andauernden, bislang vergeblichen Suche nach einer Fläche für einen neuen, größeren Betriebshof berichtet, der ausreichend Fläche hat, um die Umstellung des Busbetriebs auf elektrisch betriebene Busse in Harburg zu ermöglichen.

Zwar verfügt Harburg insgesamt über 3 Busbetriebshöfe. Allerdings ist nur der neueste Betriebshof an der Hannoverschen Straße geeignet, um für etwa 50 Busse eine entsprechende Ladeinfrastruktur vorzuhalten. Im Busbetrieb in Harburg sind allerdings aktuell ca. 220 Busse im Einsatz.

An den Standorten Winsener Straße und Heykenaukamp ist  eine entsprechende Entwicklung nicht möglich. Es werden deshalb zwei Flächen von jeweils mindestens 2 ha in Harburg und in Süderelbe

benötigt, um die notwendige Infrastruktur für die Umstellung der Busflotte bis 2030 – dem Zeitpunkt, den der Hamburger Senat vorgesehen hat – auch im Bezirk zu schaffen. Sofern auch die von der Hamburger Hochbahn benötigte Betriebswerkstatt angesiedelt werden soll, würde eine Fläche von 6 ha benötigt.

Ein positiver Nebeneffekt einer Verlagerung und Zusammenführung der Busbetriebshöfe Winsener Straße und Heykenaukamp wäre eine zukünftige städtebauliche Entwicklung in Wilstorf.

In der Ausschusssitzung wurde bereits eine Vielzahl von Flächen in Harburg angesprochen, die allerdings aus unterschiedlichen Gründen nicht in Betracht gekommen seien. Die Flächen neben der Mercedes-Betriebsstätte (Heimfeld 54) sind in diese Betrachtungen nicht einzubeziehen.

Petitum/Beschluss


 

1.    Die Bezirksverwaltung wird gebeten, geeignete Flächen im Bezirk Harburg mit einer Größe von mindestens 2 ha zu ermitteln, die bislang noch nicht von der Hamburger Hochbahn für den Zweck einer Verlagerung der Busbetriebshöfe untersucht worden sind, z.B. auch im Bereich des B-Plangebiets Neuland 23, und hierüber zeitnah im Ausschuss für Mobilität und Inneres zu berichten.

2.    Die Bezirksverwaltung wird gebeten, sich mit dem Landesbetrieb Immobilien- und Grundvermögen (LIG) sowie der zuständigen Behörde für Wirtschaft und Innovation (BWI)  in Verbindung zu setzen und sich dafür einzusetzen, dass bei der Vergabe der Grundstücke im Industrie- und Gewerbegebiet “Neuland 23” eine Fläche von mindestens 2 ha für einen Busbetriebshof der Hamburger Hochbahn vorgesehen wird.

 

 

 

FREIE UND HANSESTADT HAMBURG

Bezirksamt Harburg

 

 

            14.10. 2022

 

 

Das Bezirksamt Harburg nimmt zu dem gemeinsamen Antrag der Fraktionen SPD/GRÜNE und CDU (Drs. 21-2500) wie folgt Stellung:

 

 

Zu 1.) Das Bezirksamt hat seit 2019 in unterschiedlichen Abstimmungsrunden zahlreiche Flächen geprüft und eigene Vorschläge gegenüber der HHAG kommuniziert. Ab 2020 waren auch die BSW und der LIG in den Suchprozess eingebunden. In jüngerer Zeit gab es zwei Ansätze der Flächensuche, die in engem Austausch zwischen der Hochbahn, der BSW und dem Bezirksamt verfolgt wurden: Ansatz 1) Zwischen 2019 -2020 wurde eine große, zusammenhängende Fläche (4 - 6 ha) für einen zentralen Betriebshof für ganz Harburg gesucht. Dazu wurden mehrere Flächen geprüft, dies waren sowohl Flächenvorschläge seitens des Bezirksamtes, als auch seitens der Hochbahn (Siehe Anlage), zeitweise erfolgte die aktive Suche unter Beteiligung der BSW und des LIG. Die Suche war nicht erfolgreich. Geprüft wurden unter anderem die Flächen: - Neuland 23 - Flächen westlich Neuland 23 - Neuländer Platz - Deponie Hörstener Straße - Hörstener Straße 49 - Großmoordamm (Ehem. Polizeistaffel Süd) Seite: 3/3 - Mehrere Flächen in Bostelbek - Moorburger Bogen - Flächen am Radeland - Bahnflächen Nöldekstraße - Flächen im Industriegebiet Hausbruch - HPA-Gebiete in Moorburg - Malfeldstraße (Niedersachsen) Die o.g. Flächen wurden aus verschiedenen Gründen als nicht geeignet oder als nicht verfügbar (Planungsbefangenheit, mangelnde Eignung seitens der Hochbahn oder konkurrierende Entwicklungsunteressen des Grundeigentümers oder der FHH) erkannt. Ansatz 2) Ab 2021 / 2022 wurden in einem neuen Suchansatz kleinere Flächen (ca 1 - 2 ha) für mehrere, dezentrale Standorte in Harburg gesucht, da die Betriebshöfe in Süderelbe sowie an der Winsener Straße aus Sicht der Hochbahn nicht elektrifizierbar sind und zeitnah neue Lösungen geschaffen werden müssen. Dazu hatte das Bezirksamt einige Flächen vorgeschlagen, die derzeit noch in der Prüfung durch die Hochbahn sind. Dies sind: - Eine erneute Prüfung der Fläche Neuland 23 - Erneute Prüfung Flächen am Radeland - Gewerbegebiet Schlachthofstraße - Flächen im Harburger Binnenhafen Die Rückmeldung der Hochbahn zu o.g. Flächen steht noch aus.

 

 

 

 

Zu 2.) Seitens des Bezirksamtes wurde bei der Flächenvergabe NL23 auf eine Berücksichtigung des Hochbahn-Depots gegenüber der BWI und HIE hingewirkt, die bezirkliche Position konnte aber keine Berücksichtigung finden. Das Bezirksamt hat nun erneut, vor Vergabe der Flächen, diese Position klar kommuniziert. Der BWI und HIE ist die bezirkliche Absicht, hier ein Hochbahndepot umzusetzen, bekannt. Diese Information liegt auch der HHAG vor. Ein Bericht zur Situation aus Sicht des Bezirksamtes im Ausschuss für Mobilität und Inneres ist jederzeit möglich.

 

gez. Fredenhagen

 

 

 

In Ergänzung der Stellungnahme des Bezirksamtes Harburg (Drucksache Nr. 21-2500.01) zu o.g. Antrag nimmt die Behörde für Wirtschaft und Innovation (BWI) in Abstimmung mit der Behörde für Verkehr und Mobilität (BVM) sowie der Finanzbehörde und unter Zulieferung der Hamburg Invest Wirtschaftsförderungsgesellschaft mbH sowie der Hamburger Hochbahn AG (Hochbahn) wie folgt Stellung (27.12.2022):

 

 

Zu 1. und 2:

In die seit dem Jahr 2019 in unterschiedlichen Etappen erfolgte Flächensuche war neben dem Bezirksamt Harburg, der BSW und dem LIG selbstverständlich auch die BVM und die BWI (bzw. bis zum Jahr 2020 die entsprechenden Ämter der BWVI) eingebunden.

Bis zum Jahr 2030 steht die Hochbahn im Busbereich vor zwei Herausforderungen, die für Klimaschutz und Mobilitätswende zwingend bewältigt werden müssen: Die vollständige Umstellung der Busflotte auf emissionsfreie Antriebe sowie die künftige erhebliche Angebotsausweitung des Busverkehrs für den Hamburg-Takt. Sowohl für die Elektrifizierung der Betriebshöfe als auch für den Angebotsausbau besteht dringender Bedarf an neuen Betriebshofkapazitäten zur Abstellung, Ladung und Instandhaltung der Busse. Dies gilt umso mehr als im Rahmen der Elektrifizierung von bestehenden Betriebshöfen die Busabstellkapazitäten aufgrund der technischen Anforderungen (Ladepunkte, etc.) an die Abstellplätze abnehmen und hierrüber neben dem Mehrbedarf für die Abstellung neuer für die Umsetzung des Hamburg-Takts benötigter Fahrzeuge zusätzliche Kapazitätsbedarfe für bestehende Fahrzeugflotten entstehen. Im Ergebnis benötigt nicht nur die Hochbahn so schnell wie möglich Planungssicherheit für die Bereitstellung neuer und geeigneter zusätzlicher Flächen zur Unterbringung der wachsenden Busflotte.

Im Bezirk Harburg besteht hier eine besondere Herausforderung: Zum einen sind die Betriebshöfe Harburg I (Winsener Straße) sowie Süderelbe (Heykenaukamp) faktisch nicht oder nur stark eingeschränkt elektrifizierbar. Beide Standorte müssen daher voraussichtlich vollständig aufgegeben werden. Darüber hinaus wird dringend eine Haupt- oder Zentralwerkstatt für den Bereich Harburg/Veddel benötigt, um die zukünftige Flotte südlich der Elbe instand halten zu können.

Um alle Erfordernisse in Harburg erfüllen zu können, benötigt die Hochbahn insgesamt Betriebshofflächen in der Größenordnung von ca. 6 ha in betrieblich sinnvoller Lage. Optimalerweise verteilen sich diese auf zwei Standorte (einer eher östlich, einer eher westlich), um keine allzu langen Einsetzfahrten zu verursachen. Nötigenfalls denkbar wäre auch eine Verteilung auf drei Flächen mit mindestens 2 ha Größe.

Die Hochbahn ist sich -wie alle beteiligten Stellen- der allgemeinen Flächenknappheit in Hamburg bewusst. Daher steht sie der Prüfung von kombinierten Nutzungen auf zukünftigen Betriebshofflächen grundsätzlich offen gegenüber und steht für einen Austausch zu geeigneten Nutzungskombinationen zur Verfügung.

In Bezug auf die bezirklicherseits benannten Flächen hat die Hochbahn ihr Interesse an allen vier vom Bezirksamt benannten Flächen in den vergangenen Monaten gegenüber Bezirk, Hamburg Invest, aber auch der für die städtebauliche Entwicklung des östlichen Harburger Binnenhafens zuständigen Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen (BSW) kommuniziert. Die Fläche „Schlachthofstraße“ und die Fläche im Harburger Binnenhafen wären trotz ihrer geringen Größe  aus Sicht der Hochbahn grundsätzlich geeignet, einen Teil der Bedarfe abzudecken (Busabstellung, Werkstatt o.ä.).

Die Fläche Neuland 23 wäre für einen Busbetriebshof günstig gelegen und grundsätzlich geeignet, einen Teil der benötigten Bedarfe der Hochbahn zu decken und hierüber einen Beitrag zur Mobilitätssicherung des Hamburger Südens zu liefern.

Auch die Wirtschaftsförderung der BWI und des Senats steht im Bereich der Ansiedlungspolitik und der Sicherung der Entwicklungsmöglichkeiten für bestehende Unternehmen vor großen Herausforderungen. Ziel der Flächenvergabe im Rahmen der Wirtschaftsförderung ist es, durch Neuansiedlung von Unternehmen und Verhinderung von Unternehmensabwanderung Arbeitsplätze und Steuereinnahmen in der Stadt zu erhalten und auszubauen sowie die Wirtschaftskraft und -struktur weiter zu verbessern. Städtische Gewerbeflächen sind knapp – insbesondere Flächen mit Industriegebietsausweisung und Größen ab 2 ha - und werden in Hamburg für die Arbeitsplatz- und Einkommenssicherung einer wachsenden Bevölkerung, die Energiewende, die Bekämpfung der Unsicherheiten von Lieferbeziehungen (Corona, Ukraine) gebraucht, sind aber sowohl in Harburg als auch im sonstigen Stadtgebiet kaum verfügbar.

Das Industriegebiet im Bebauungsplanbereich Neuland 23 umfasst das letzte große zusammenhängende Flächenpotential in städtischem Eigentum, mit dem die Freie und Hansestadt Hamburg (FHH) großflächige Standortgesuche von neuen Unternehmen und die Verlagerung und Expansion von vorhandenen Großbetrieben im Rahmen der Wirtschaftsförderung bedienen kann. Die für Hamburg seltene Ausweisung als Industriegebiet, die verkehrsgünstige Lage und die Größe macht das Flächenpotential in Neuland 23 speziell für die Ansiedlung von Logistik- und industriell tätigen Unternehmen besonders wertvoll. Mit diesem Ziel sind die Ansiedlungsflächen im Plangebiet Neuland 23 derzeit im Vergabeprozess durch die mit der Vermarktung beauftragte Hamburg Invest Wirtschaftsförderungsgesellschaft mbH. Aktuell laufen Gespräche mit verschiedenen Ansiedlungsinteressenten.

Die vom Bezirksamt aufgeführten Flächen Schlachthofstraße bzw. Am Radeland sind grundsätzlich für die Entwicklung des Innovationsparks Harburg vorgesehen (siehe auch Innovationspark Harburg (invest-immobilien.hamburg)). Die Entwicklung der Innovationsparks stärkt die Zukunft des Wirtschaftsstandorts Hamburg insgesamt und auch die Zukunftsfähigkeit der Wirtschaft im Bezirk Harburg. Eine Nutzung als Busbetriebshof wäre mit dieser Zielsetzung nicht vereinbar.

Grundsätzlich erfolgt die Vergabe von städtischen Arbeitsstättenflächen unter Berücksichtigung der Wirtschaftsförderungskriterien (siehe Anlage 2 zur Bürgerschaftsdrucksache 21/5669). Die Beurteilung der Wirtschaftsförderungsfähigkeit obliegt der HIW Hamburg Invest Wirtschaftsförderungsgesellschaft mbH (HIW) mit der die Hochbahn regelmäßig im Kontakt ist. Die Vergabe an städtische Infrastrukturunternehmen ist unter Ziffer 2.1 der Wirtschaftsförderungskriterien als Ausnahmefall vorgesehen, da diese Unternehmen sich grundsätzlich auch am Privatmarkt mit Flächen versorgen können.

Angesichts der jeweils hohen Bedeutung der konkurrierenden Nutzungen um die knappen verfügbaren städtischen Gewerbeflächenpotenziale ist der Abwägungsprozess komplex. Die Gespräche zwischen den Behörden dauern entsprechend noch an.