Der Tagesordnungspunkt wird vertagt. Die Fraktionen werden gebeten, die Liste bis zum Hauptausschuss am 9. März 2021 durchzusehen und erledigte Drucksachen zu melden.
Die Drucksache verbleibt im Ausschuss. Spezifizierte Nachfragen sind der Geschäftsstelle zuzuleiten.
Der Antrag wird zurückgezogen.
Es besteht Einvernehmen darüber, dass der Hauptausschuss am 23. Februar 2021 via Skype für die Bezirksversammlung tagt.
Des Weiteren beschließt der Hauptausschuss einstimmig, dass Sitzungen der Fach- und Regionalausschüsse sowie des Hauptausschusses bis zum 11. Mai 2021 mittels Videokonferenz tagen. Zugang für Bürger und Presse an den öffentlichen Sitzungsteilen ist zu ermöglichen, sobald die von der Bürgerschaft beschlossene Änderung des Bezirksverwaltungsgesetzes veröffentlicht ist. Die Verwaltung wird ersucht, den Fraktionen die Veröffentlichung mitzuteilen.
Herr Marek bittet die Verwaltung um Prüfung, wie schnelle digitale Abstimmungen von vielen Personen rechtskonform erfolgen können, mit dem Ziel der Bezirksversammlung Sitzungen per Skype zu ermöglichen.
Frau Fredenhagen informiert über die Anerkennung des Anhörungsverfahrens nach §28 BezVG zum Thema Ergänzungsvertrag zum Bürgervertrag BINF durch die Fachbehörde. Die Anhörungsfrist habe mit dem Zugang des Schreibens am 20.01.2021 begonnen.
Der Hauptausschuss nimmt Kenntnis.
Frau Fredenhagen berichtet, das Gesundheitsamt kontrolliere zum einen mögliche Verstöße gegen Quarantäneanordnungen. Seit Beginn dieser Kontrollen seien sechs Fälle geprüft worden, von denen nur in einem Fall ein Ordnungswidrigkeitsverfahren angestoßen worden sei.
Zum anderen nehme das Verbraucherschutzamt Kontrollen in Betrieben vor. In der Zeit vom 2. Januar bis zum 3. Februar 2021 seien 128 Betriebe überprüft worden, wobei 73 Verstöße gegen die Eindämmungsverordnung festgestellt worden seien, davon 33 wegen fehlendem Mund-Nasenschutz. 39 Ordnungswidrigkeitsverfahren seien auf den Weg gebracht worden.
An den Kontrollen würden sich acht freiwillige Mitarbeiter aus anderen Fachämtern beteiligen.
Der Hauptausschuss nimmt Kenntnis.