Ergänzende Stellungnahme zum Antrag der GRÜNE-Fraktion betr. Verkehrsberuhigung Moorburger Elbdeich
BEZIRKSVERSAMMLUNG HARBURG
DER VORSITZENDE
1. Februar 2021
Die Behörde für Inneres und Sport nimmt zu dem Antrag GRÜNE Drs. 21-1059 ergänzend wie folgt Stellung:
Die zentrale Straßenverkehrsbehörde Verkehrsdirektion (VD) 5 nimmt im Einvernehmen mit der örtlichen Straßenverkehrsbehörde des Polizeikommissariats (PK) 47 wie folgt Stellung:
Auch hier weist die VD51 nochmals auf § 45 Abs. 9 StVO hin.
Die Unfalllage ist im Hinblick auf Radfahrern im Moorburger Elbdeich und der Hohenwischer Straße unauffällig. Eine Gefahrenlage ist nicht erkennbar. Es fehlt auch hier wie bereits in der Drs. 21-1058.1 beschrieben an der erforderlichen Rechtsgrundlage, eine Geschwindigkeitsreduzierung -über die bereits bestehenden Tempo 30 Strecken hinaus- anzuordnen.
gez. Heimath
f.d.R.
Hille