21-1059.01

Stellungnahme zum Antrag der GRÜNE-Fraktion betr. Verkehrsberuhigung Moorburger Elbdeich

Antwort/Stellungnahme gem. § 27 BezVG

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
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12.01.2021
Sachverhalt

Der Moorburger Elbdeich ist keine Magistrale, sondern führt als relativ schmale Straße durch das Dorf Moorburg. Allerdings wird er häufig auch von den Pendler*innen aus dem südlichen Hamburger Umland genutzt, um die B73  zu umgehen.

Dadurch ergibt sich besonders im Ostteil Moorburgs, wo die KITA liegt und Kinder auf dem Schulweg unterwegs sind, zu den Hauptverkehrszeiten eine zu hohe Belastung einer kleinen Dorfstraße.

Im Zuge der begonnenen Bauarbeiten der A26 Ost wurde zudem die Fuß- und Radverbindung Moorburger Alter Deich gesperrt. Die Umleitung führt über die Waltershofer Straße und den westlich anschließenden Teil des Moorburger Elbdeichs. Es ist daher hier mit einem erhöhten Fahrradaufkommen zu rechnen.

Da es am Moorburger Elbdeich in großen Teilen keine Fahrradwege gibt, müssen Radfahrende in gefährlich engen Zuständen neben dem Berufsverkehr fahren, großenteils bei Tempo 50. Schulkinder weichen daher häufig auf den sehr schmalen und nicht geeigneten Fußweg aus. Um sicheres Radfahren im Mischverkehr zu ermöglichen, ist die Einrichtung von Tempo 30 auf dem gesamten Moorburger Elbdeich geboten. Mit Piktogrammen auf der Fahrbahn sollten Autofahrer*innen zudem für den Radverkehr sensibilisiert und aufmerksam gemacht werden.

 

Petitum/Beschluss


 

Der Vorsitzende der Bezirksversammlung wird gebeten, sich bei der Behörde für Verkehr und Mobilitätswende und der Bezirksverwaltung dafür einzusetzen, dass

1.  für den gesamten Moorburger Elbdeich und die Hohenwischer Straße bis zur Bushaltestelle Hohenwisch (Kehre) Tempo 30 angeordnet wird und

2.  dort, wo keine baulichen Radwege bestehen und Radfahrende im Mischverkehr fahren müssen, Piktogramme auf die Fahrbahn aufgebracht werden, um Autofahrer*innen auf Radfahrende aufmerksam zu machen.

 

BEZIRKSVERSAMMLUNG HARBURG 

DER VORSITZENDE

         4. Januar 2021

            

Die zentrale Straßenverkehrsbehörde Verkehrsdirektion (VD) 5 nimmt zu dem Antrag GRÜNE (Drs. 21-1059) im Einvernehmen mit der örtlichen Straßenverkehrsbehörde des Polizeikommissariats (PK 47) wie folgt Stellung:

 

Der Moorburger Elbdeich ist im Bereich zwischen Hohenwischer Schleusenfleet bis zur Anbindung an die Altenwerder Hauptstraße eine Hauptverkehrsstraße und als Teil des Obstmarschenweges (über Nincoper Straße, Vierzigstücken, Hohenwischer Straße) eine wichtige Verbindungs- und Zubringerstraße, die die westlich gelegenen Landkreise u.a. mit dem Hamburger Hafen verbindet.

 

Entlang der nördlichen Seite des Moorburger Elbdeichs existiert kein Gehweg. Auf der südlichen Seite verläuft der Gehweg grundsätzlich in 1 m Breite. Der Radfahrer fährt auf der Fahrbahn im Mischverkehr.

 

Gleiches gilt für die Hohenwischer Straße, im Bereich zwischen der Bushaltestelle Hohenwisch (Kehre) bis zum Hohenwischer Schleusenfleet.

 

Die Bedeutung der Straßen ergibt sich daraus, dass sie im Koordinierungsnetz zur Verkehrsflussoptimierung geführt werden.

 

Im Moorburger Elbdeich und in der Hohenwischer Straße gilt die innerörtliche Geschwindigkeit von 50 km/h.Zudem besteht ein Durchfahrtsverbot für LKW mit einem tatsächlichen Gewicht über 7,5 t (Anlieger frei).

 

In dem Abschnitt zwischen Moorburger Alter Deich und Moorburger Elbdeich 405 besteht auf der südlichen Fahrbahnseite, auf einer Länge von ca. 35 m, kein Gehweg. Es befindet sich beidseitig der Fahrbahn lediglich ein ca. 30 – 40 cm breiter Sicherheitsstreifen zwischen Bordkante und den Gebäuden/Mauern. Der Fahrzeugverkehr wird durch VZ 133 auf Fußgänger auf der Fahrbahn hingewiesen.

 

Die zulässige Höchstgeschwindigkeit beträgt hier auf einer Streckenlänge von ca. 500 m (vom Moorburger Elbdeich Nr. 422 bis Nr. 373), 30 km/h.

 

Der östliche Teil des Moorburger Elbdeichs ist zwischen der Altenwerder Hauptstraße und dem Moorburger Hauptdeich eine Bezirksstraße.

In dem Abschnitt ab Hausnummer 259 bis zur Hausnummer 136 gilt bereits Tempo 30. In diesem Bereich befinden sich die Schule und eine Kita. Im weiteren Verlauf der Tempo 30 Strecke ist der Moorburger Elbdeich durch seinen kurvigen Verlauf schlecht einsehbar und weist eine enge Bebauung aus.

Von der Hausnummer 259 in Richtung Westen ist die Geschwindigkeit für LKW über 3,5 t, zudem bis zum Moorburger Elbdeich 291 (Knoten Altenwerder Hauptstraße), auf 30 km/h beschränkt.

 

Fahrradfahrer und Fußgänger nutzen überwiegend den befestigten Weg auf der Deichkrone statt der Straße.

 

Durch den Bau der Straßenanbindung Altenwerder Süd (SAS), ist die Trennung zwischen Hauptverkehrsstraße und Bezirksstraße konkret erkennbar. Im Abschnitt von der Waltershofer Straße bis zur Altenwerder Hauptstraße sind bauliche Radwege ohne Benutzungspflicht entstanden.

 

Gemäß § 45 Absatz 1 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) können die Straßenverkehrsbehörden die Benutzung bestimmter Straßen oder Straßenstrecken aus Gründen der Sicherheit und Ordnung des Verkehrs beschränken oder den Verkehr umleiten. Diese Ermächtigung wird durch § 45 Absatz 9 StVO dahingehend eingeschränkt, dass Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen nur dort anzuordnen sind, wo dies aufgrund der besonderen Umstände zwingend erforderlich ist. Insbesondere Beschränkungen und Verbote des fließenden Verkehrs dürfen nur angeordnet werden, wenn aufgrund der besonderen örtlichen Verkehrsverhältnisse eine Gefahrenlage besteht, die das allgemeine Risiko einer Beeinträchtigung der im § 45 StVO genannten Rechtsgüter erheblich übersteigt.

 

Nach Hinzuziehung der Daten der elektronischen Unfalltypensteckkarte (Euska) der letzten 3 Jahre war das Verkehrsunfallaufkommen unauffällig.

 

Die Anordnung von Tempo 30 über die bereits bestehenden Straßenabschnitte hinaus ist somit in Ermangelung einer Gefahrenlage rechtlich nicht zulässig.

 

Fahrradpiktogramme werden nur in Zusammenhang mit der Einrichtung von Radverkehrsanlagen aufgebracht. In einer Grundsatzentscheidung wurde dies bereits durch die Oberste Landesbehörde entschieden. Die Fahrradpiktogramme sind daher nicht anordnungsfähig.

 

Das PK 47 wird die Verkehrsverhältnisse im Rahmen der personellen Möglichkeiten vor Ort weiter beobachten, begleiten und die zur Verkehrssicherheit erforderlichen Maßnahmen ergreifen.

 

gez. Heimath

 

 

 

f.d.R.

Hille