Gemeinsamer Antrag der GRÜNE und SPD Fraktion betr. Bürgerbeteiligungsverfahren in Harburg auch unter Coronabedingungen ermöglichen
In einem beschlossenen Bürgerschaftsantrag von GRÜNEN- und SPD-Fraktion (Drucksache 22/2418) zum Thema „Demokratische Teilhabe und professionelle Bürgerbeteiligungsverfahren in den Bezirken auch unter Coronabedingungen ermöglichen“ wird eine verstärkte Teilhabe von Bürger*innen an der politischen Arbeit in den Bezirken hervorgehoben.
Dieses gilt nicht nur für Transparenz und Beteiligungsmöglichkeiten in den bezirklichen Gremien, sondern: „Die Hamburger Bezirke führen häufig neben den gesetzlich vorgegebenen Verfahren weitere Bürgerbeteiligungsprozesse durch, die mit ihren vielfältigen Ergebnissen wichtige Impulse der Stadtentwicklung geben. Diese basisdemokratische Beteiligung muss niedrigschwellig und barrierearm organisiert und konzipiert werden, gut beworben und professionell durchgeführt werden. Waren diese Anforderungen für Bezirksämter schon vor der Corona-Pandemie und den mit ihr verbundenen Einschränkungen schwierig zu bewältigen, so sind unter den strengen Abstands- und Hygieneregeln der Pandemie-Zeit die Anforderungen noch einmal deutlich gestiegen“.
Eine geeignete Form dieser Beteiligung unter Pandemie-Bedingungen ist die Entwicklung und Umsetzung digitaler Formate. Die Bürgerschaftsdrucksache möchte die Bezirke auch außerhalb der festgelegten Gremienarbeit unterstützen und ersucht den Senat:
„ über die Ermöglichung individuell angepasster Lösungen für jeden Bezirk hinausgehend, insbesondere
a. reproduzierbare Bürgerbeteiligungsverfahren zu erarbeiten und diese den Bezirken zur Verfügung zu stellen,
b. niedrigschwellige Maßnahmen zur Schulung von Verwaltungsmitarbeitern der Bezirke in Konzeption, Durchführung, Moderation und Auswertung von Bürgerbeteiligungsverfahren anzubieten,
c. weitere Maßnahmen zur Schaffung einer IT-Struktur für Online-Beteiligungs-plattformen zu schaffen,
d. den Bezirken zur insoweit gegebenenfalls notwendigen Raumanmietung, Buchung externer Moderationen oder Agenturen Mittel zur Verfügung zu stellen.“
Hierfür ist eine Finanzierung aus den für die Bewältigung der Corona-Pandemie vorhandenen, zentralen Ansätzen vorzunehmen. Mittel in einem Umfang von jeweils 250.000 Euro konsumtiv sollen für die Jahre 2021 und 2022 übertragen werden.
Die Bezirksverwaltung wird gebeten zu berichten, welche konkreten Angebote Möglichkeiten und Perspektiven es zur Umsetzung der in der Drucksache genannten Maßnahmen zur Stärkung von Beteiligungsverfahren in Harburg gibt.
Insbesondere soll hierzu auch geprüft werden, ob bezirksübergreifende Beteiligungsverfahren und -formate, wie z.B. digitale Bürger*innenkonferenzen zum integrierten Klimaschutzkonzept (vgl. Bezirksdrucksache 21-0969) auf der Grundlage der Bürgerschaftsdrucksache zeitnah gestaltet und finanziert werden können.
Es soll im Hauptausschuss berichtet werden.