21-1143.01

Antwort Anfrage der AfD-Fraktion: Bewirtschaftetes Parken im Harburger Binnenhafen

Antwort / Stellungnahme des Bezirksamtes

Letzte Beratung: 09.02.2021 Hauptausschuss Ö 2.16

Sachverhalt

In der Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Inneres vom 14.01.2021 wurde eine Eingabe 15/2020 (Drs. 21-0934) „Anwohnerparken im Binnenhafen“ thematisiert, welche die Parksituation im Harburger Binnenhafen zum Inhalt hatte. Die Möglichkeiten tagsüber ihren PKW in diesem Bereich abstellen zu können wird zwischenzeitlich von vielen Anwohnern als unbefriedigend angesehen und die Aussicht, dass der zur Verfügung stehende Parkraum in Zukunft bewirtschaftet werden soll, lässt den einen oder anderen Anlieger verzweifeln. Auch die Antwort der Verwaltung kann da nicht zufriedenstellen. Die Bewirtschaftungszeit im Binnenhafen auf den Zeitraum von 9 bis 17 Uhr zu begrenzen, obwohl in der FHH eine Gebührenpflicht üblicherweise bis 20 Uhr gilt, wurde als Zugehen auf die Anlieger bezeichnet. Hört sich gut an, nutzt aber nur Anwohnern welche in einem Büro oder einer Verwaltung arbeiten, also einen „Nine to Five“ Job innehaben. Was ist mit den Bürgern und Bürgerinnen welche dort wohnen und in Wechselschicht arbeiten, also zu der Bevölkerungsgruppe gehören, welche in den Medien hoch gelobt werden, weil sie den „Laden“ am Laufen halten? Produktionern, Polizisten, Pflegekräften oder auch Mitarbeitern im ÖPNV nutzt die Beschränkung des Bewirtschaftungszeitraumes nichts. Jemand der um 6 Uhr von der Nachtschicht nach Hause kommt und dann sich schlafen legen muss um am kommenden Abend wieder die Schicht antreten zu können, kann mit einem nur Abends und Nachts gebührenfreien Parkplatz nichts anfangen.

Hier ein Auszug aus der Antwort der Verwaltung:

Im Wissen über die angespannte Parkraumsituation im Harburger Binnenhafen, hervorgerufen sowohl durch Dauernutzung der öffentlichen Parkplätze durch Anwohner, ebenso wie durch die vielen mit dem Pkw einpendelnden Arbeitnehmer, wurde die Ausweisung der Parkraumbewirtschaftung im Harburger Binnenhaben festgelegt. Bisher wurde der Parkraum im Bereich des Binnenhafens ausschließlich im Schellerdamm, nach Herrichtung der östlichen Nebenflächen, bewirtschaftet. Ziele dieser Maßnahme sind u.a.

die Berufspendler vermehrt zum Umstieg auf den ÖPNV zu bewegen, Parkstände tagsüber für Besucher der Gewerbebetriebe freizuhalten und zusätzlich zu den Vorgaben, den Anliegern und deren Besuchern das abendliche/nächtliche kostenfreie Parken zu ermöglichen. Dieses wurde u.a. auch von den Gewerbetreibenden ausdrücklich gefordert. Die Bewirtschaftungszeit wurde als Sonderfall auf Anliegerwunsch nur auf die Zeit zwischen 9 und 17 Uhr begrenzt. Üblich ist in Hamburg eine Bewirtschaftung bis 20 Uhr.

Hierzu fragen wir die Verwaltung:

  1. Wird es möglicherweise Ausnahmen von der Parkgebührenpflicht für Anwohner geben welche in Wechselschicht arbeiten und dies zweifelsfrei belegen können?
  2. Wenn nein, warum nicht?
  3. Oder kann diese Anwohnergruppe evtl. länger als maximal 180 min. gebührenpflichtig mit Discount parken?
  4. Wenn nein, warum nicht?
  5. Ab wann soll im gesamten Bereich des Binnenhafens die Bewirtschaftung, sprich die Gebührenpflicht, greifen? Teilweise werden vom LBV voreilig schon Bußgelder verhängt.
  6. Die Parkscheinautomaten sind zwar schon aufgestellt, aber da etliche Straßen noch nicht endgültig fertiggestellt wurden, dürfen noch keine Parkgebühren erhoben werden. Wie lange wird dieser Zustand noch anhalten? Bitte für alle betroffenen Straßen im Bereich Binnenhafen einzeln aufführen.
  7. Ziel der Maßnahme ist es, u.a. Pendler vermehrt für den Umstieg auf den ÖPNV zu bewegen. Wo besteht dann für Pendler aus dem Quartier tagsüber die Möglichkeit, ihr KFZ im Quartier abstellen?
  8. Anwohnerparken ist in dem Bereich ja politisch nicht gewollt, diese Entscheidung ist aber teilweise kontraproduktiv zu den Zielen Mobilitätswende und Hamburg zur Fahrradstadt entwickeln zu wollen. Anwohner welche bei entsprechender Witterung ihr Fahrrad für den Weg zur Arbeit nutzen würden, werden dies zukünftig nicht mehr tun, da sie keine Möglichkeit sehen, ihr KFZ wohnungsnah abstellen zu können. Was sagt die Verwaltung dazu?
  9. In der Sitzung des MOBI vom 14.01.2021 wurde fraktionsübergreifend ein einheitliches Vorgehen bei der Bewirtschaftung des Parkraumes im Binnenhafen gefordert. Wird dies zukünftig auch sichergestellt sein?

FREIE UND HANSESTADT HAMBURG

Bezirksamt Harburg 01.02.2021

Das Bezirksamt Harburg nimmt zu der Anfrage der AfD-Fraktion (Drs. 21-1143) wie folgt Stellung:

Vorbemerkung: Die Bewirtschaftung der Straßenparkplätze im Binnenhafen dient der Sicherstellung eines Angebotes an Kurzzeitparkplätzen für den Wirtschafts- Kunden- und Besucherverkehr. Diese Zwecke sollen gegenüber dem Dauerparken auf der Straße priviligiert werden. Anwohner und im Binnenhafen Beschäftigte haben die Möglichkeit in den umliegenden Parkhäusern und Tiefgaragen einen Stellplatz zu mieten. Beschäftigte können je nach Situation auch auf andere Verkehrsmittel mit geringerem Platzbedarf ausweichen.

Hierzu fragen wir die Verwaltung:

  1. Wird es möglicherweise Ausnahmen von der Parkgebührenpflicht für Anwohner geben welche in Wechselschicht arbeiten und dies zweifelsfrei belegen können?

Nein.

  1. Wenn nein, warum nicht?

Die StVO deckt eine solche Privilegierung von in verschiedenen Arbeitszeitmodellen arbeitenden BewohnerInnen nicht ab.

Zudem würde es sich nicht um einen Ausnahmefall handeln, sondern um eine häufig auszusprechende Privilegierung, sodass die Erteilung von Ausnahmegenehmigungen nach §46 StVO nicht zweckmäßig ist.

  1. Oder kann diese Anwohnergruppe evtl. länger als maximal 180 min. gebührenpflichtig mit Discount parken?

Nein.

  1. Wenn nein, warum nicht?

Die StVO ist grundsätzlich nicht auf derartige Privilegierungen ausgerichtet, sodass besondere Nutzergruppen nicht bevorrechtigt werden können. Dies gilt ebenfalls für die Befreiung von der Höchstparkdauer.

  1. Ab wann soll im gesamten Bereich des Binnenhafens die Bewirtschaftung, sprich die Gebührenpflicht, greifen? Teilweise werden vom LBV voreilig schon Bußgelder verhängt.

Die Bewirtschaftung und Kontrolle des Parkraums ist jeweils abhängig von der Widmung der jeweilgen Flächen.

Die Straßenverkehrsbehördliche Anordung für die Theodor-Yorck-Straße, Schellerdamm, Karnap und Harburger Schloßstraße gilt seit dem 10.08.2020. Der Schellerdamm wird bereits seit 10.07.2018 gemäß Anordung bewirtschaftet.

  1. Die Parkscheinautomaten sind zwar schon aufgestellt, aber da etliche Straßen noch nicht endgültig fertiggestellt wurden, dürfen noch keine Parkgebühren erhoben werden. Wie lange wird dieser Zustand noch anhalten? Bitte für alle betroffenen Straßen im Bereich Binnenhafen einzeln aufführen.

Außer für die Theodor-Yorck-Straße, die sich noch im Privateigentum befindet und noch nicht gewidmet ist, werden in allen weiteren Straßen, in denen sich Parkscheinautomaten befinden, Gebühren erhoben.

Für die Theodor-Yorck-Straße ist ein schnellstmöglicher Eigentumsübergang und eine anschließende Widmung vorgesehen. Diese ist abhängig von der Erfüllung von Pflichten des aktuellen Grundeigentümers gem. bestehendem Erschließungsvertrag.

  1. Ziel der Maßnahme ist es, u.a. Pendler vermehrt für den Umstieg auf den ÖPNV zu bewegen. Wo besteht dann für Pendler aus dem Quartier tagsüber die Möglichkeit, ihr KFZ im Quartier abstellen?

Es ist grundsätzlich die Pflicht des jeweiligen Bewohners bzw. Fahrzeugeigentümers /-besitzers sich um einen Stellplatz zu bemühen. Sofern der jeweilige Vermieter keinen Stellplatz zur Verfügung stellen kann, bieten sich die umliegenden Parkhäuser an. Im Binnenhafen ist das Parkhaus am Veritaskai öffentlich zugänglich. In weiteren Garagen im Binnenhafen sind nach dem Informationsstand der Verwaltung noch Stellplätze für Beschäftigte oder Bewohner anmietbar.

  1. Anwohnerparken ist in dem Bereich ja politisch nicht gewollt, diese Entscheidung ist aber teilweise kontraproduktiv zu den Zielen Mobilitätswende und Hamburg zur Fahrradstadt entwickeln zu wollen. Anwohner welche bei entsprechender Witterung ihr Fahrrad für den Weg zur Arbeit nutzen würden, werden dies zukünftig nicht mehr tun, da sie keine Möglichkeit sehen, ihr KFZ wohnungsnah abstellen zu können. Was sagt die Verwaltung dazu?

Die Verwaltung setzt geltendes Recht und politische Beschlüsse um. Fachlich kann die Behauptung, die Verkehrsmittelwahl zu Gunsten des Fahrrads werde durch einen größeren Abstand zwischen Kfz-Stellplatz und Wohnung eingeschränkt, nicht nachvollzogen werden.

  1. In der Sitzung des MOBI vom 14.01.2021 wurde fraktionsübergreifend ein einheitliches Vorgehen bei der Bewirtschaftung des Parkraumes im Binnenhafen gefordert. Wird dies zukünftig auch sichergestellt sein?

Ja, entsprechend dem Baufortschritt der noch offenen Straßenbaumaßnahmen wird der Bereich der Parkraumbewirtschafung sukzessive ausgeweitet werden. Dieses wurde auch bereits im besagten Ausschuss erwähnt.

Fredenhagen

Bera­tungs­reihen­folge
Datum/Gremium
TOP
Lokalisation Beta
Theodor-Yorck-Straße Harburger Schloßstraße Veritaskai Schellerdamm
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