Antwort Anfrage der AfD-Fraktion: Bewirtschaftetes Parken im Harburger Binnenhafen
In der Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Inneres vom 14.01.2021 wurde eine Eingabe 15/2020 (Drs. 21-0934) „Anwohnerparken im Binnenhafen“ thematisiert, welche die Parksituation im Harburger Binnenhafen zum Inhalt hatte. Die Möglichkeiten tagsüber ihren PKW in diesem Bereich abstellen zu können wird zwischenzeitlich von vielen Anwohnern als unbefriedigend angesehen und die Aussicht, dass der zur Verfügung stehende Parkraum in Zukunft bewirtschaftet werden soll, lässt den einen oder anderen Anlieger verzweifeln. Auch die Antwort der Verwaltung kann da nicht zufriedenstellen. Die Bewirtschaftungszeit im Binnenhafen auf den Zeitraum von 9 bis 17 Uhr zu begrenzen, obwohl in der FHH eine Gebührenpflicht üblicherweise bis 20 Uhr gilt, wurde als Zugehen auf die Anlieger bezeichnet. Hört sich gut an, nutzt aber nur Anwohnern welche in einem Büro oder einer Verwaltung arbeiten, also einen „Nine to Five“ Job innehaben. Was ist mit den Bürgern und Bürgerinnen welche dort wohnen und in Wechselschicht arbeiten, also zu der Bevölkerungsgruppe gehören, welche in den Medien hoch gelobt werden, weil sie den „Laden“ am Laufen halten? Produktionern, Polizisten, Pflegekräften oder auch Mitarbeitern im ÖPNV nutzt die Beschränkung des Bewirtschaftungszeitraumes nichts. Jemand der um 6 Uhr von der Nachtschicht nach Hause kommt und dann sich schlafen legen muss um am kommenden Abend wieder die Schicht antreten zu können, kann mit einem nur Abends und Nachts gebührenfreien Parkplatz nichts anfangen.
Hier ein Auszug aus der Antwort der Verwaltung:
Im Wissen über die angespannte Parkraumsituation im Harburger Binnenhafen, hervorgerufen sowohl durch Dauernutzung der öffentlichen Parkplätze durch Anwohner, ebenso wie durch die vielen mit dem Pkw einpendelnden Arbeitnehmer, wurde die Ausweisung der Parkraumbewirtschaftung im Harburger Binnenhaben festgelegt. Bisher wurde der Parkraum im Bereich des Binnenhafens ausschließlich im Schellerdamm, nach Herrichtung der östlichen Nebenflächen, bewirtschaftet. Ziele dieser Maßnahme sind u.a.
die Berufspendler vermehrt zum Umstieg auf den ÖPNV zu bewegen, Parkstände tagsüber für Besucher der Gewerbebetriebe freizuhalten und zusätzlich zu den Vorgaben, den Anliegern und deren Besuchern das abendliche/nächtliche kostenfreie Parken zu ermöglichen. Dieses wurde u.a. auch von den Gewerbetreibenden ausdrücklich gefordert. Die Bewirtschaftungszeit wurde als Sonderfall auf Anliegerwunsch nur auf die Zeit zwischen 9 und 17 Uhr begrenzt. Üblich ist in Hamburg eine Bewirtschaftung bis 20 Uhr.
Hierzu fragen wir die Verwaltung: