Antwort Anfrage der AfD-Fraktion: Bewirtschaftetes Parken im Harburger Binnenhafen
Letzte Beratung: 09.02.2021 Hauptausschuss Ö 2.16
In der Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Inneres vom 14.01.2021 wurde eine Eingabe 15/2020 (Drs. 21-0934) „Anwohnerparken im Binnenhafen“ thematisiert, welche die Parksituation im Harburger Binnenhafen zum Inhalt hatte. Die Möglichkeiten tagsüber ihren PKW in diesem Bereich abstellen zu können wird zwischenzeitlich von vielen Anwohnern als unbefriedigend angesehen und die Aussicht, dass der zur Verfügung stehende Parkraum in Zukunft bewirtschaftet werden soll, lässt den einen oder anderen Anlieger verzweifeln. Auch die Antwort der Verwaltung kann da nicht zufriedenstellen. Die Bewirtschaftungszeit im Binnenhafen auf den Zeitraum von 9 bis 17 Uhr zu begrenzen, obwohl in der FHH eine Gebührenpflicht üblicherweise bis 20 Uhr gilt, wurde als Zugehen auf die Anlieger bezeichnet. Hört sich gut an, nutzt aber nur Anwohnern welche in einem Büro oder einer Verwaltung arbeiten, also einen „Nine to Five“ Job innehaben. Was ist mit den Bürgern und Bürgerinnen welche dort wohnen und in Wechselschicht arbeiten, also zu der Bevölkerungsgruppe gehören, welche in den Medien hoch gelobt werden, weil sie den „Laden“ am Laufen halten? Produktionern, Polizisten, Pflegekräften oder auch Mitarbeitern im ÖPNV nutzt die Beschränkung des Bewirtschaftungszeitraumes nichts. Jemand der um 6 Uhr von der Nachtschicht nach Hause kommt und dann sich schlafen legen muss um am kommenden Abend wieder die Schicht antreten zu können, kann mit einem nur Abends und Nachts gebührenfreien Parkplatz nichts anfangen.
Hier ein Auszug aus der Antwort der Verwaltung:
Im Wissen über die angespannte Parkraumsituation im Harburger Binnenhafen, hervorgerufen sowohl durch Dauernutzung der öffentlichen Parkplätze durch Anwohner, ebenso wie durch die vielen mit dem Pkw einpendelnden Arbeitnehmer, wurde die Ausweisung der Parkraumbewirtschaftung im Harburger Binnenhaben festgelegt. Bisher wurde der Parkraum im Bereich des Binnenhafens ausschließlich im Schellerdamm, nach Herrichtung der östlichen Nebenflächen, bewirtschaftet. Ziele dieser Maßnahme sind u.a.
die Berufspendler vermehrt zum Umstieg auf den ÖPNV zu bewegen, Parkstände tagsüber für Besucher der Gewerbebetriebe freizuhalten und zusätzlich zu den Vorgaben, den Anliegern und deren Besuchern das abendliche/nächtliche kostenfreie Parken zu ermöglichen. Dieses wurde u.a. auch von den Gewerbetreibenden ausdrücklich gefordert. Die Bewirtschaftungszeit wurde als Sonderfall auf Anliegerwunsch nur auf die Zeit zwischen 9 und 17 Uhr begrenzt. Üblich ist in Hamburg eine Bewirtschaftung bis 20 Uhr.
Hierzu fragen wir die Verwaltung:
FREIE UND HANSESTADT HAMBURG
Bezirksamt Harburg 01.02.2021
Das Bezirksamt Harburg nimmt zu der Anfrage der AfD-Fraktion (Drs. 21-1143) wie folgt Stellung:
Vorbemerkung: Die Bewirtschaftung der Straßenparkplätze im Binnenhafen dient der Sicherstellung eines Angebotes an Kurzzeitparkplätzen für den Wirtschafts- Kunden- und Besucherverkehr. Diese Zwecke sollen gegenüber dem Dauerparken auf der Straße priviligiert werden. Anwohner und im Binnenhafen Beschäftigte haben die Möglichkeit in den umliegenden Parkhäusern und Tiefgaragen einen Stellplatz zu mieten. Beschäftigte können je nach Situation auch auf andere Verkehrsmittel mit geringerem Platzbedarf ausweichen.
Hierzu fragen wir die Verwaltung:
Nein.
Die StVO deckt eine solche Privilegierung von in verschiedenen Arbeitszeitmodellen arbeitenden BewohnerInnen nicht ab.
Zudem würde es sich nicht um einen Ausnahmefall handeln, sondern um eine häufig auszusprechende Privilegierung, sodass die Erteilung von Ausnahmegenehmigungen nach §46 StVO nicht zweckmäßig ist.
Nein.
Die StVO ist grundsätzlich nicht auf derartige Privilegierungen ausgerichtet, sodass besondere Nutzergruppen nicht bevorrechtigt werden können. Dies gilt ebenfalls für die Befreiung von der Höchstparkdauer.
Die Bewirtschaftung und Kontrolle des Parkraums ist jeweils abhängig von der Widmung der jeweilgen Flächen.
Die Straßenverkehrsbehördliche Anordung für die Theodor-Yorck-Straße, Schellerdamm, Karnap und Harburger Schloßstraße gilt seit dem 10.08.2020. Der Schellerdamm wird bereits seit 10.07.2018 gemäß Anordung bewirtschaftet.
Außer für die Theodor-Yorck-Straße, die sich noch im Privateigentum befindet und noch nicht gewidmet ist, werden in allen weiteren Straßen, in denen sich Parkscheinautomaten befinden, Gebühren erhoben.
Für die Theodor-Yorck-Straße ist ein schnellstmöglicher Eigentumsübergang und eine anschließende Widmung vorgesehen. Diese ist abhängig von der Erfüllung von Pflichten des aktuellen Grundeigentümers gem. bestehendem Erschließungsvertrag.
Es ist grundsätzlich die Pflicht des jeweiligen Bewohners bzw. Fahrzeugeigentümers /-besitzers sich um einen Stellplatz zu bemühen. Sofern der jeweilige Vermieter keinen Stellplatz zur Verfügung stellen kann, bieten sich die umliegenden Parkhäuser an. Im Binnenhafen ist das Parkhaus am Veritaskai öffentlich zugänglich. In weiteren Garagen im Binnenhafen sind nach dem Informationsstand der Verwaltung noch Stellplätze für Beschäftigte oder Bewohner anmietbar.
Die Verwaltung setzt geltendes Recht und politische Beschlüsse um. Fachlich kann die Behauptung, die Verkehrsmittelwahl zu Gunsten des Fahrrads werde durch einen größeren Abstand zwischen Kfz-Stellplatz und Wohnung eingeschränkt, nicht nachvollzogen werden.
Ja, entsprechend dem Baufortschritt der noch offenen Straßenbaumaßnahmen wird der Bereich der Parkraumbewirtschafung sukzessive ausgeweitet werden. Dieses wurde auch bereits im besagten Ausschuss erwähnt.
Fredenhagen
Die Erkennung von Orten anhand des Textes der Drucksache kann ungenau sein. Es ist daher möglich, das Orte gar nicht oder falsch erkannt werden.
Keine Themen erkannt.
Die Themen werden automatisch anhand von Stichworten, Ausschüssen und Orten zugeordnet und können daher unvollständig oder falsch sein.