21-0878.02

Ergänzende Stellungnahme zum Antrag der GRÜNE-Fraktion betr. Verbesserungen im Bus- und Radverkehr in den Planungen zum Cranzer und Neuenfelder Hauptdeich

Antwort/Stellungnahme gem. § 27 BezVG

Letzte Beratung: 09.02.2021 Hauptausschuss Ö 2.1

Sachverhalt

BEZIRKSVERSAMMLUNG HARBURG 

DER VORSITZENDE 

         1. Februar 2021

            

Die Behörde für Inneres und Sport nimmt zu dem Antrag GRÜNE Drs. 21-0878 ergänzend wie folgt Stellung:

 

Das Polizeikommissariat 47 (PK 47) wurde erneut um Beantwortung der Frage 2 des Antrages zur Drs. 21-0878 vom 14.09.2020 gebeten, da sich einige Unklarheiten ergeben haben, und nimmt dazu wie folgt Stellung:

 

Das PK 47 lehnt weiterhin ein Einfahrtsverbot vom Cranzer Hauptdeich in den westlichen Teil des Cranzer Elbdeiches ab.

 

Begründung:

 

Der Bus der Linie 150 (Altona - Cranz, Estebogen) befährt u.a. den Linienweg

Cranzer Hauptdeich - Cranzer Elbdeich (Haltestelle in Höhe Nr. 37) - Estedeich – Estebogen und den gleichen Weg zurück nach Altona.

 

Bei einem Einfahrtsverbot (Cranzer Hauptdeich/Cranzer Elbdeich) müsste die Haltestelle im

Cranzer Elbdeich in Höhe der Hausnummer 37 entfallen, da eine Wendeanlage für die Busse des HVV auf der Westseite des Cranzer Elbdeiches aufgrund von Platzmangel nicht möglich ist. Andere Regelungen unter Beibehaltung der genannten Haltestelle würden die Fahrzeiten der Linie 150 verlängern.

 

Zu konkreten Planungen bzw. Überlegungen in Hinsicht auf eine Wendeanlage und Haltestelle im Cranzer Hauptdeich 55 (ehemals Cranzer Hof) liegen dem PK 47 bisher keine Informationen vor. Zudem befindet sich die genannte Fläche nach Kenntnisstand des PK 47 in Privatbesitz und steht der Öffentlichkeit absehbar nicht zur Verfügung.

 

 

gez. Heimath

 

 

 

f.d.R.

Hille

 

 

 

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