Ergänzende Stellungnahme zum Antrag der GRÜNE-Fraktion betr. Verbesserungen im Bus- und Radverkehr in den Planungen zum Cranzer und Neuenfelder Hauptdeich
Letzte Beratung: 09.02.2021 Hauptausschuss Ö 2.1
BEZIRKSVERSAMMLUNG HARBURG
DER VORSITZENDE
1. Februar 2021
Die Behörde für Inneres und Sport nimmt zu dem Antrag GRÜNE Drs. 21-0878 ergänzend wie folgt Stellung:
Das Polizeikommissariat 47 (PK 47) wurde erneut um Beantwortung der Frage 2 des Antrages zur Drs. 21-0878 vom 14.09.2020 gebeten, da sich einige Unklarheiten ergeben haben, und nimmt dazu wie folgt Stellung:
Das PK 47 lehnt weiterhin ein Einfahrtsverbot vom Cranzer Hauptdeich in den westlichen Teil des Cranzer Elbdeiches ab.
Begründung:
Der Bus der Linie 150 (Altona - Cranz, Estebogen) befährt u.a. den Linienweg
Cranzer Hauptdeich - Cranzer Elbdeich (Haltestelle in Höhe Nr. 37) - Estedeich – Estebogen und den gleichen Weg zurück nach Altona.
Bei einem Einfahrtsverbot (Cranzer Hauptdeich/Cranzer Elbdeich) müsste die Haltestelle im
Cranzer Elbdeich in Höhe der Hausnummer 37 entfallen, da eine Wendeanlage für die Busse des HVV auf der Westseite des Cranzer Elbdeiches aufgrund von Platzmangel nicht möglich ist. Andere Regelungen unter Beibehaltung der genannten Haltestelle würden die Fahrzeiten der Linie 150 verlängern.
Zu konkreten Planungen bzw. Überlegungen in Hinsicht auf eine Wendeanlage und Haltestelle im Cranzer Hauptdeich 55 (ehemals Cranzer Hof) liegen dem PK 47 bisher keine Informationen vor. Zudem befindet sich die genannte Fläche nach Kenntnisstand des PK 47 in Privatbesitz und steht der Öffentlichkeit absehbar nicht zur Verfügung.
gez. Heimath
f.d.R.
Hille
Keine Orte erkannt.
Die Erkennung von Orten anhand des Textes der Drucksache kann ungenau sein. Es ist daher möglich, das Orte gar nicht oder falsch erkannt werden.