21-0878.01

Stellungnahme zum Antrag der GRÜNE-Fraktion betr. Verbesserungen im Bus- und Radverkehr in den Planungen zum Cranzer und Neuenfelder Hauptdeich

Antwort/Stellungnahme gem. § 27 BezVG

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
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12.01.2021
Sachverhalt

Zur Ertüchtigung des Deichs in Cranz und Neuenfelde sind umfangreiche Baumaßnahmen geplant, bei denen auch alle Verkehrsflächen erneuert werden. In der Antwort 21-0742.01 auf die Anfrage 21-0742 geht die der Behörde für Wirtschaft und Innovation (BWI) in den Punkten 10 und 14 auf die Verkehrsführung am Knotenpunkt Neuenfelder Hauptdeich/Neuenfelder Damm sowie auf die Führung der Busse im Cranzer Elbdeich ein.

Für die Einmündung Neuenfelder Damm / Neuenfelder Hauptdeich ist die Einrichtung einer Lichtsignalanlage vorgesehen, außerdem sind Fußgänger*innenüberwege über den Neuen-felder Damm und westlich der Einmündung über den Neuenfelder Haupt-deich geplant.

Damit auch der Radverkehr zügig und bequem abgewickelt wird, sollten hier außerdem Fahr-radabbiegespuren von der Fahrbahn des Neuenfelder Damms auf den nördlich verlaufenden Radweg (nach Osten und Westen) vorgesehen werden.

Im Cranzer Elbdeich soll die Verkehrsbelastung der Anwohner*innen reduziert werden. Gerade der Busverkehr sorgt in Kombination mit den Bodenverhältnissen, einer schlechten Straßen-qualität und teilweise überhöhter Geschwindigkeit für deutlich spürbare Erschütterungen in den Häusern der Anwohner*innen. In den Hauptverkehrs-zeiten nutzen zudem Pendler*innen den Cranzer Elbdeich zur Umfahrung des Staus auf dem Cranzer Hauptdeich, häufig mit überhöhter Geschwindigkeit. Beide Probleme ließen sich einfach lösen, wenn die Einfahrt von Westen in den Cranzer Elbdeich unterbunden würde (durch eine Sackgasse oder eine Einbahnstraßen-regelung). Eine Bushaltestelle am westlichen Ende des Cranzer Elbdeichs soll selbstverständ-lich erhalten bleiben, hier bietet sich eine Kombination von Bushaltestelle, Buskehre und Pausenbereich auf dem Gelände des ehemaligen Cranzer Hofs an. Bei der Bushalte-stelle sollten zudem die Park&Ride-Stellplätze für Fahrräder möglichst ausgebaut werden. Busse würden dann in beiden Richtungen nur noch über den Cranzer Haupt-deich verkehren. 

Petitum/Beschluss


 

Die Verwaltung wird gebeten, sich bei der Behörde für Wirtschaft und Innovation dafür einzusetzen, dass

1.  an der Einmündung Neuenfelder Damm / Neuenfelder Hauptdeich Fahrradabbiegespuren von der Fahrbahn des Neuenfelder Damms auf den nördlich verlaufenden Radweg in beide Fahrtrichtungen nach Osten und Westen vorgesehen werden,
 

2.  die Einfahrt von Westen in den Cranzer Elbdeich unterbunden wird,
 

3.  der Busverkehr aus dem Cranzer Elbdeich herausgehalten wird, indem er auch in Richtung Westen über den Cranzer Hauptdeich geführt wird. Eine Haltestelle im Bereich des west-lichen Endes des Cranzer Elbdeichs ist jedoch zu erhalten. Diese Bushaltestelle, Buskehre und Pausenbereich könnten auf das Gelände des ehemaligen Cranzer Hofs verlegt werden oder, soweit dies nicht möglich ist, bei der Neuplanung der Einmündung Cranzer Elbdeich in den Cranzer Hauptdeich berücksichtig werden. Bei der Bushaltestelle sollen zudem ausreichend Park&Ride-Stellplätze für Fahrräder vorgesehen werden

 

 

Bezirksversammlung Harburg   21.10.2020

Der Vorsitzende

 

 

Die zuständigen Fachbehörden nehmen zu dem Antrag GRÜNE Drs. 21-0878 wie folgt Stellung:

 

Stellungnahme der Behörde für Wirtschaft und Innovation zu 1:

 

In der Planung zur Ertüchtigung des Cranzer und Neuenfelder Hauptdeichs sind an der Einmündung Neuenfelder Damm / Neuenfelder Hauptdeich Querungsmöglichkeiten für Fußgängerinnen und Fußgänger und Radfahrerinnen und Radfahrer vorgesehen. Der Neuenfelder Damm ist über eine Furt westlich des Knotenpunktes Neuenfelder Hauptdeich/Neuenfelder Damm angeschlossen. Zusätzlich werden Fußgängerinnen und Fußgänger mittels einer weiteren Furt im Einmündungsbereich über den Neuenfelder Damm geführt. Im Bereich des Lagerstreifens ist eine Absenkung der Bordkante für den Radverkehr, der ausgehend vom Neuenfelder Damm auf den Lagerstreifen wechseln möchte, vorgesehen.

Die Planung ist mit den zuständigen Verkehrsbehörden abgestimmt.

 

 

 

Stellungnahme der Behörde für Inneres und Sport zu 2:

 

Das Polizeikommissariat 47 (PK 47) wurde um Beantwortung der Frage 2 des o.a. Antrages

gebeten und nimmt wie folgt Stellung:

 

2. die Einfahrt von Westen in den Cranzer Elbdeich unterbunden wird.

 

Das PK 47 lehnt ein Einfahrtsverbot aus Richtung Westen ab.

Der Bus der Linie 150 (Altona – Cranz, Estebogen) befährt u.a. den Linienweg Cranzer Haupt-

deich – Cranzer Elbdeich (Haltestelle in Höhe Nr. 37) – Estedeich – Estebogen und den gleichen Weg zurück nach Altona. Eine Wendeanlage für die Busse des HVV auf der Westseite des Cranzer Elbdeiches ist aufgrund von Platzmangel nicht möglich.

 

Die Linie 2040 der KVG hat ihren Endhaltepunkt im Cranzer Elbdeich 42 und fährt diese Halte-

stelle aus Richtung Westen an.

 

 

Stellungnahme der Behörde für Verkehr und Mobilitätswende zu 3:

 

Die Hamburger Hochbahn AG (Hochbahn) hält eine Änderung des Linienweges grundsätzlich für denkbar, wenn sich hierdurch die Fahrzeit nicht verlängert und eine Bedienung der Haltestelle Cranzer Elbdeich weiterhin erfolgen kann. Voraussetzung ist die Schaffung einer geeigneten Kehrmöglichkeit und die Herrichtung einer neuen Haltestelle im Bereich des Cranzer Hauptdeiches. Die Haltestelle ist barrierefrei herzurichten, was auch beinhaltet, dass diese von den Bussen möglichst gradlinig angefahren werden kann. Der Hochbahn sind allerdings auch Planungen bekannt, die weiterhin eine Haltestelle am Cranzer Elbdeich vorsehen. Hinsichtlich der in der Drucksache genannten Fläche am ehemaligen Cranzer Hof wäre zu klären, ob sich diese in Privatbesitz befindet und für die Abwicklung des Busverkehrs überhaupt zur Verfügung steht, bzw. wer ggf. für die Herrichtung und Unterhaltung dieser Fläche zuständig wäre.

 

 

gez. Heimath

 

f.d.R.

Hille