Antwort kleine Anfrage CDU betr. Altglascontainer Scharfsche Schlucht
Letzte Beratung: 09.02.2021 Hauptausschuss Ö 2.10
Nach Anwohner-Informationen soll in der Sackgasse Scharfsche Schlucht ein Sammelcontainer für Altglas aufgestellt werden.
Für Glascontainer ist lt. Auskunft der Stadtreinigung die Wert GmbH zuständig. Mehrmalige Anrufversuche bei der Wert GmbH zur Klärung dieses Hinweises scheiterten an der überlasteten telefonischen Warteschleife.
Der Parkdruck in der Scharfschen Schlucht ist durch Anlieger ab dem späteren Nachmittag erheblich.
Der Publikumsverkehr durch die Nutzung der dortigen Sportanlagen kommt hinzu.
Durch den zu erwartenden Bring- und Holverkehr zur dort entstehenden Kita wird sich die Situation wahrscheinlich weiter zuspitzen.
In Sinstorf befindet sich der nächste Glascontainer unweit der Scharfschen Schlucht in Höhe Moorlage sowie ein weiterer am Sinstorfer Kirchweg bei der Bus-Endstation (siehe auch https:/www.hamburg.de/recycling/4801712/altglas/ ). Diese sind sehr gut mit Pkw anfahrbar und werden augenscheinlich gut angenommen.
Durch das Aufstellen eines (Altglas-)Containers würde die Scharfsche Schlucht zusätzlich belastet, es würden dauerhaft Parkplätze wegfallen und sich der Parkdruck weiter zuspitzen. Zusammen betrachtet mit der Sackgassenlage ist vorhersehbar, dass es bei der An-/Abfahrt zu Container-Leerungen regelmäßig zu Behinderungen kommt. Eine Platzierung an diesem Standort wäre also denkbar ungünstig.
Wir fragen die Bezirksverwaltung:
1. Plant die Wert GmbH aktuell die Aufstellung von einem oder mehreren weiteren Altglas-Containern
in Sinstorf?
2. Wenn ja: Warum, wo genau und in welchem Umfang?
3. Nach welchen Kriterien zieht die Wert GmbH generell Standorte für Container in Betracht?
4. Ist das Bezirksamt grundsätzlich in die Platzauswahl des Entsorgers eingebunden?
Wenn ja,
a) welche Standortfaktoren sind vom zuständigen Amt bei einer Platzauswahl entscheidend
und auf welcher Grundlage?
b) hat das Fachamt Entscheidungsbefugnis?
bb) wenn nein: Warum nicht?
bbb) wenn ja: Wie weit in das Genehmigungsverfahren für den Standort Sinstorf gediehen?
5. a) Werden betroffene Bürgerinnen und Bürger über eine Standortwahl informiert?
Wenn ja, zu welchem Zeitpunkt der Planung und wie?
Wenn nein, warum nicht?
b) Welche Einspruchmöglichkeiten haben Bürgerinnen bzw. Bürger nach einer Standort-Festlegung?
Hamburg, 07.01.2021
Ralf-Dieter Fischer Rainer Bliefernicht
Fraktionsvorsitzender
FREIE UND HANSESTADT HAMBURG
Bezirksamt Harburg 01.02.2021
Das Bezirksamt Harburg nimmt zur Anfrage der CDU-Fraktion (Drs. 21-1128) wie folgt Stellung:
Die Stellungnahme vom 14.01.2021 muss wegen eines Missverständnisses berichtigt werden:
Wir fragen die Bezirksverwaltung:
1. Plant die Wert GmbH aktuell die Aufstellung von einem oder mehreren weiteren Altglas-Containern
in Sinstorf?
Die Stadtreinigung Hamburg hatte die Absicht Wertstoffcontainer in der Kehre der Straße Scharfsche Schlucht aufzustellen.
2. Wenn ja: Warum, wo genau und in welchem Umfang?
Bei der Stadtreinigung waren Bürgeranfragen eingegangen, mit denen das Aufstellen von Wertstoffcontainern an diesem Standort gefordert wurde. Die Container sollten auf den Parkplätzen am Ende der Straße Scharfsche Schlucht aufgestellt werden.
2 Altglas- und 2 Altpapiercontainer sollten dort ihren Platz finden.
3. Nach welchen Kriterien zieht die Wert GmbH generell Standorte für Container in Betracht?
Anhand von Bürgeranfragen werden Standorte mit den Trägern öffentlicher Belange abgestimmt.
4. Ist das Bezirksamt grundsätzlich in die Platzauswahl des Entsorgers eingebunden?
Wenn ja,
a) welche Standortfaktoren sind vom zuständigen Amt bei einer Platzauswahl entscheidend
und auf welcher Grundlage?
Standortfaktoren sind: Die Erreichbarkeit der Container, der Abstand zur Wohnbebauung, der Abstand zu anderen Containerstandorten, die Gewährleistung der Sicherheit des Verkehrs und der Schutz vorhandener Straßenbäume. Die Anzahl der Standorte richtet sich nach der Dichte der Bevölkerung.
Die dafür zu beachtenden Grundlagen können allgemeingültig nicht abschließend aufgezählt werden. Diese müssen je nach Einzelfall betrachtet werden. Beispielhaft kann man aber einige für den öffentlichen Raum anzuwendenden Normen aufzählen: Hamburgische Wegegesetz (HWG), Straßenverkehrsordnung (StVO), Bundes¬natur¬schutzgesetz (BNatG), Gesetz über Grün- und Erholungs¬anlagen, Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG), usw.
b) hat das Fachamt Entscheidungsbefugnis?
Ja, das Fachamt hat Entscheidungsbefugnis.
bb) wenn nein: Warum nicht?
Entfällt
bbb) wenn ja: Wie weit in das Genehmigungsverfahren für den Standort Sinstorf gediehen?
Der Standort wurde genehmigt und die Container sollten aufgestellt werden.
5. a) Werden betroffene Bürgerinnen und Bürger über eine Standortwahl informiert?
Wenn ja, zu welchem Zeitpunkt der Planung und wie?
Wenn nein, warum nicht?
Bürgerinnen und Bürger werden über eine Standortwahl nicht informiert.
Die Erfahrungen haben gezeigt: Jeder möchte Wertstoffcontainer in seiner Nähe haben und nutzen, jedoch nicht vor „seiner eigenen Haustür“.
b) Welche Einspruchmöglichkeiten haben Bürgerinnen bzw. Bürger nach einer Standort-Festlegung?
Einspruchsmöglichkeiten gegen die Standortwahl gibt es nicht. Beschwerden können sachlich vorgebracht werden; diese werden dann nachvollziehbar geprüft und bei Möglichkeit berücksichtigt.
Diese Beachtung kann in diesem Fall auch festgestellt werden:
Die Genehmigung zur Aufstellung der Container wurde zurückgezogen. Die Container werden nicht mehr aufgestellt.
Fredenhagen
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