21-1128.01

Antwort kleine Anfrage CDU betr. Altglascontainer Scharfsche Schlucht

Antwort / Stellungnahme des Bezirksamtes

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09.02.2021
Sachverhalt

Nach Anwohner-Informationen soll in der Sackgasse Scharfsche Schlucht ein Sammelcontainer für Altglas aufgestellt werden.

Für Glascontainer ist lt. Auskunft der Stadtreinigung die Wert GmbH zuständig. Mehrmalige Anrufversuche bei der Wert GmbH zur Klärung dieses Hinweises scheiterten an der überlasteten telefonischen Warteschleife.

 

Der Parkdruck in der Scharfschen Schlucht ist durch Anlieger ab dem späteren Nachmittag erheblich.

Der Publikumsverkehr durch die Nutzung der dortigen Sportanlagen kommt hinzu.

Durch den zu erwartenden Bring- und Holverkehr zur dort entstehenden Kita wird sich die Situation wahrscheinlich weiter zuspitzen.

 

In Sinstorf befindet sich der nächste Glascontainer unweit der Scharfschen Schlucht in Höhe Moorlage sowie ein weiterer am Sinstorfer Kirchweg bei der Bus-Endstation (siehe auch https:/www.hamburg.de/recycling/4801712/altglas/ ). Diese sind sehr gut mit Pkw anfahrbar und werden augenscheinlich gut angenommen.  

 

Durch das Aufstellen eines (Altglas-)Containers würde die Scharfsche Schlucht zusätzlich belastet, es würden dauerhaft Parkplätze wegfallen und sich der Parkdruck weiter zuspitzen. Zusammen betrachtet mit der Sackgassenlage ist vorhersehbar, dass es bei der An-/Abfahrt zu Container-Leerungen regelmäßig zu Behinderungen kommt. Eine Platzierung an diesem Standort wäre also denkbar ungünstig.

 

 

Wir fragen die Bezirksverwaltung:

1. Plant die Wert GmbH aktuell die Aufstellung von einem oder mehreren weiteren Altglas-Containern
    in Sinstorf?

2. Wenn ja: Warum, wo genau und in welchem Umfang?

3. Nach welchen Kriterien zieht die Wert GmbH generell Standorte für Container in Betracht?

4. Ist das Bezirksamt grundsätzlich in die Platzauswahl des Entsorgers eingebunden?
    Wenn ja,
    a) welche Standortfaktoren sind vom zuständigen Amt bei einer Platzauswahl entscheidend
        und auf welcher Grundlage?

    b) hat das Fachamt Entscheidungsbefugnis?
    bb) wenn nein: Warum nicht?
    bbb) wenn ja:  Wie weit in das Genehmigungsverfahren für den Standort Sinstorf gediehen?

5. a) Werden betroffene Bürgerinnen und Bürger über eine Standortwahl informiert?
    Wenn ja, zu welchem Zeitpunkt der Planung und wie?
    Wenn nein, warum nicht?

    b) Welche Einspruchmöglichkeiten haben Bürgerinnen bzw. Bürger nach einer Standort-Festlegung?

 

 

Hamburg, 07.01.2021

 

Ralf-Dieter Fischer                             Rainer Bliefernicht

Fraktionsvorsitzender