21-1042.01

Stellungnahme zum gemeinsamen Antrag SPD - GRÜNE betr. Marktplatz der Grundschulen - neue Formate entwickeln

Antwort/Stellungnahme gem. § 27 BezVG

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
TOP
09.02.2021
Sachverhalt


 

"Liebe Eltern, der Tag der Einschulung Ihres Kindes rückt näher und sicherlich treffen Sie schon erste Vorbereitungen. In Vorfreude auf dieses schöne und bedeutende Ereignis stellen sich wichtige Fragen:

- Was weiß ich über die Schule und die Lehrerinnen und Lehrer, die die ersten Klassen im kommenden Schuljahr übernehmen werden?

- Welche Anforderungen werden im ersten Schuljahr auf mein Kind zukommen?

- Wird es sich wohl fühlen, und wird es in der Gemeinschaft mit seinen neuen Mitschülerinnen und Mitschülern zurechtkommen?"

So beginnt das Vorwort des Landesschulrats Thorsten Altenburg-Hack in der Broschüre 'Zum Schulanfang - Hamburgs Grund- und Sonderschulen im Schuljahr 2020/21'.

So zutreffend diese Fragen vergangenes Jahr waren, so zutreffend sind sie auch in diesem Jahr, denn schon im Frühjahr müssen viele Eltern die Entscheidung treffen, an welche Grundschule sie ihr Kind im Sommer schicken werden.

Doch im Gegensatz zum vergangenen Jahr sind die Informationsmöglichkeiten stark eingeschränkt. Kein Tag der offenen Tür, kein Marktplatz der Grundschulen, wie er zum Beispiel im November 2019 noch für die Grundschulen der Region Neuwiedenthal-Hausbruch / Neugraben-Fischbek in der Stadtteilschule Süderelbe stattfand. Sieben Schulen und ein Regionales Bildungs- und Beratungszentrum stellten sich dort der interessierten Elternschaft vor. Coronabedingt entfallen all diese Möglichkeiten.

Hier ist es an den Schulen, neue Wege der Vorstellung zu gehen und an der Behörde für Schule und Berufsbildung, diese dabei zu unterstützen.

Petitum/Beschluss


 

Die Behörde für Schule und Berufsbildung wird gebeten,

1. die Grundschulen im Bezirk Harburg aufzufordern eine Vorstellung ihrer Schule für die künftigen Erst- und Vorschulklässler.innen und deren Eltern - möglichst mehrsprachig - zu entwickeln, die in einem gemeinsamen virtuellen Marktplatz eingestellt wird,

2. die Schulen in der Erstellung des gemeinsamen Marktplatzes zu unterstützen und gegebenenfalls die Infrastruktur (Internetpräsenz) für diese zentral bereitzustellen,

3. einen möglichen strukturellen Rahmen oder Leitfaden für die Vorstellung der Schulen anzubieten,

4. den durch die Schulen eventuell aufzubringenden Mehraufwand zu kompensieren,

5. den Schulen jeweils einen Etat für eventuell extern zu beziehender Expertise (zum Beispiel im Rahmen von Videoerstellungen) zuzuweisen.

Die Umsetzung muss in jedem Fall zeitnah erfolgen, damit Eltern und Kindern genügend Zeit für ihre Entscheidung bleibt. Nötigenfalls ist die Anmelderunde 2021/22 entsprechend zu verschieben.

 

BEZIRKSVERSAMMLUNG HARBURG 

DER VORSITZENDE

         8. Januar 2021

            

Die Behörde für Schule und Berufsbildung nimmt zu dem gemeinsamen Antrag SPD - GRÜNE (Drs. 21-1042) wie folgt Stellung:

 

Zu 1. bis 3.

 

Mit der Internetseite des Hamburger Schulinfosystems (www.hamburg.de/schulinfosystem/), können sich bereits jetzt Eltern zielgenau über alle Schulen ihres Interesses informieren. Die zugehörigen Schulwebsites sind mit dem Schulinformationssystem verlinkt. Weiterhin können unter https://www.hamburg.de/grundschulen/ gesonderte Informationen über Grundschulen, einschließlich der Broschüre „Hamburgs Grund- und Sonderschulen im Schuljahr 2021/22“ abgerufen werden.

(siehe https://www.hamburg.de/contentblob/64534/bd54df042dc679863f886a65b1656679/data/bbs-br-zum-schulanfang.pdf)“.

 

Als zusätzliches Serviceangebot wurde eine gedruckte Broschüre erstellt, in der die Grundschulen des Süderelberaums (analog zum sonst üblichen Marktplatz) auf je einer Seite vorgestellt werden. Die Broschüre wurde den Schulen und Kitas der Region Mitte November 2020 zur kostenlosen Verteilung zur Verfügung gestellt.

 

Ferner wurden die Schulen gebeten, ihre Internet-Präsentation zu aktualisieren und weitere digitale Formate wie z.B. Videokonferenzen und Schulfilme zu entwickeln.

 

All diese Maßnahmen dienen dazu trotz der pandemiebedingt entfallenen Marktplätze und Tage der offenen Tür den Eltern für die Einschulung ihrer Kinder ein breites Informationsangebot zur Verfügung zu stellen.

 

Zu 4. und 5.

 

Den Schulen steht im Rahmen der Selbstverantworteten Schule frei, sowohl personelle Ressourcen als auch entsprechende Sachmittel aus dem Schulbudget für Öffentlichkeitsarbeit bereitzustellen.

 

gez. Heimath

 

f.d.R.

Hille