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Gemeinsamer Antrag SPD - GRÜNE betr. Marktplatz der Grundschulen - neue Formate entwickeln

Gemeinsamer Antrag

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24.11.2020
Sachverhalt


 

"Liebe Eltern, der Tag der Einschulung Ihres Kindes rückt näher und sicherlich treffen Sie schon erste Vorbereitungen. In Vorfreude auf dieses schöne und bedeutende Ereignis stellen sich wichtige Fragen:

- Was weiß ich über die Schule und die Lehrerinnen und Lehrer, die die ersten Klassen im kommenden Schuljahr übernehmen werden?

- Welche Anforderungen werden im ersten Schuljahr auf mein Kind zukommen?

- Wird es sich wohl fühlen, und wird es in der Gemeinschaft mit seinen neuen Mitschülerinnen und Mitschülern zurechtkommen?"

So beginnt das Vorwort des Landesschulrats Thorsten Altenburg-Hack in der Broschüre 'Zum Schulanfang - Hamburgs Grund- und Sonderschulen im Schuljahr 2020/21'.

So zutreffend diese Fragen vergangenes Jahr waren, so zutreffend sind sie auch in diesem Jahr, denn schon im Frühjahr müssen viele Eltern die Entscheidung treffen, an welche Grundschule sie ihr Kind im Sommer schicken werden.

Doch im Gegensatz zum vergangenen Jahr sind die Informationsmöglichkeiten stark eingeschränkt. Kein Tag der offenen Tür, kein Marktplatz der Grundschulen, wie er zum Beispiel im November 2019 noch für die Grundschulen der Region Neuwiedenthal-Hausbruch / Neugraben-Fischbek in der Stadtteilschule Süderelbe stattfand. Sieben Schulen und ein Regionales Bildungs- und Beratungszentrum stellten sich dort der interessierten Elternschaft vor. Coronabedingt entfallen all diese Möglichkeiten.

Hier ist es an den Schulen, neue Wege der Vorstellung zu gehen und an der Behörde für Schule und Berufsbildung, diese dabei zu unterstützen.

Petitum/Beschluss


 

Die Behörde für Schule und Berufsbildung wird gebeten,

1. die Grundschulen im Bezirk Harburg aufzufordern eine Vorstellung ihrer Schule für die künftigen Erst- und Vorschulklässler.innen und deren Eltern - möglichst mehrsprachig - zu entwickeln, die in einem gemeinsamen virtuellen Marktplatz eingestellt wird,

2. die Schulen in der Erstellung des gemeinsamen Marktplatzes zu unterstützen und gegebenenfalls die Infrastruktur (Internetpräsenz) für diese zentral bereitzustellen,

3. einen möglichen strukturellen Rahmen oder Leitfaden für die Vorstellung der Schulen anzubieten,

4. den durch die Schulen eventuell aufzubringenden Mehraufwand zu kompensieren,

5. den Schulen jeweils einen Etat für eventuell extern zu beziehender Expertise (zum Beispiel im Rahmen von Videoerstellungen) zuzuweisen.

Die Umsetzung muss in jedem Fall zeitnah erfolgen, damit Eltern und Kindern genügend Zeit für ihre Entscheidung bleibt. Nötigenfalls ist die Anmelderunde 2021/22 entsprechend zu verschieben.