21-1189

Antrag der GRÜNE Fraktion betr. Situation des Bezirks-Seniorenbeirat (BSB) und der Wohnpflege Aufsicht (WPA) nach der Änderung der Behördenzuständigkeit.

Antrag

Letzte Beratung: 11.10.2021 Ausschuss für Soziales, Integration, Gesundheit und Inklusion Ö 1

Sachverhalt

 1979 wurde durch den Hamburger Senat die Einrichtung von Beiräten von Seniorenvertreter*innen 60plus beschlossen. Daraufhin wurden in allen Hamburger Bezirken, „Bezirks-Seniorenbeiräte“ geschaffen.

2012 wurde vom Senat das Hamburger Seniorenmitwirkungsgesetz verabschiedet. Demnach werden in jedem Bezirk alle vier Jahre Ehrenamtliche für die Seniorendelegiertenversammlung (SDV)  benannt. Von diesem Gremium werden 11-19 Mitglieder für den Bezirks-Seniorenbeirat gewählt. Von jedem Bezirk wird ein/eine Vertreter*in in den Landesseniorenbeirat (LSB) delegiert, außerdem werden insgesamt sechs sachkundige Senioren aus Hamburg in dieses Gremium berufen.

Zu den Aufgaben gehören vor allem die Beratung von älteren Menschen in Fragen der Gesundheit, Diskriminierung, Isolation, Einsamkeit, Trauer und persönlichen Problemen.

 

LSB und BSB müssen alle zwei Jahre einen Tätigkeitsbericht an die Behörde, bzw. an die Verwaltung, senden. In jedem Bezirk gibt es auch eine Wohnpflegeaufsicht.

Bezirks- Seniorenbeirat und Wohnpflegeaufsicht gehörten vor der Bürgerschaftswahl 2020 zur Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz (BGV).

In der letzten Legislaturperiode wurde versucht, die WPA zu zentralisieren, mit dem Hauptsitz in Altona. Durch den Widerspruch der Mitglieder des LSB und der BSB wurde die Arbeit etwas verändert, sodass gegebenenfalls die Zusammenarbeit zwischen WPA und dem Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) erforderlich ist.

Nach der Bürgerschaftswahl 2020 ist die Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz aufgelöst worden. Die Bezirks-Seniorenbeiräte gehören jetzt zur Behörde für Wissenschaft, Forschung, Gleichstellung und Bezirke, aber die WPA gehört zur Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration.

Petitum/Beschluss

 Die Bezirksversammlung möge beschließen: die Verwaltung wird gebeten, je einen/eine Vertreter*in von der Fachbehörde für Soziales und Gesundheit sowie einen/eine Vertreter*in des MDK, und der WPA aus Harburg in eine Sitzung des Ausschusses für Soziales, Integration, Gesundheit und Inklusion einzuladen, damit sie/er über die neuen Organisationsstrukturen und die Arbeitsteilung berichtet, auch insbesondere über die aktuelle Pandemieproblematik in den Seniorenheimen in Harburg.

 

 

Bera­tungs­reihen­folge
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