21-1175

Antrag DIE LINKE betr.: Harburg für alle! - Mobile Impfteams auch in Senior:innen-Wohnanlagen einsetzen

Antrag

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09.02.2021
Sachverhalt

Neben den Impfungen im Corona-Impfzentrum in den Hamburger Messehallen werden bereits seit Ende Dezember Bewohner:innen und Beschäftigte in stationären Altenpflege-Einrichtungen durch mobile Impfteams auch in Harburg geimpft. Durch den Einsatz mobiler Impfteams kann an einem bzw. zwei Terminen eine große Anzahl an Personen mit einer Impfung versorgt werden. Diese Form des mobilen Impfens sollte nach der Durchimpfung der stationären Pflegeeinrichtungen nicht aufgelöst werden, sondern in Einrichtungen des Service-Wohnens weitergeführt werden, um die dort lebenden Harburger:innen ebenfalls mit mobilen Impfangeboten zu versorgen. Eine davon ist das Hans-Schmidt-Haus im Ernst-Bergeest-Weg 63, 21077 Hamburg. In den Einrichtungen des Service-Wohnens leben viele Senior:innen, die über 80 Jahre alt sind und damit einen prioritären Anspruch auf eine Impfung haben. Viele von ihnen sind mobilitätseingeschränkt und pflegebedürftig. Durch mobile Impfteam-Besuche in den Wohnanlagen ergeben sich eine Reihe von Vorteilen: Die betreffenden Senior:innen und auch ihre Angehörigen werden entlastet, indem sie keinen individuellen Termin und keinen individuellen Transport (mit Taxi, Krankentransport oder durch Angehörige) vereinbaren müssen. Die Betreiber:innen der Service-Wohnanlagen können die gemeinschaftlichen Impfaktionen organisieren, statt nur individuell einzelne Bewohner:innen bei der Vereinbarung eines Impftermins zu unterstützen und damit ihre Ressourcen effektiver nutzen. Damit werden auch die Krankenkassen und die Stadt von der Erstattung von Transportkosten entlastet. Zudem können die erworbenen Kompetenzen und die eingespielte Arbeits-Routine der mobilen Impfteams weiter genutzt werden.

 

 

Petitum/Beschluss

Die Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration wird aufgefordert, im Bezirk Harburg den Einsatz mobiler Impfteams nach dem Ende des Einsatzes in den stationären Pflegeeinrichtungen in den Einrichtungen der Service-Wohnanlagen für Senior:innen fortzuführen.