Gemeinsamer Antrag SPD - GRÜNE betr. Kontrollen zur Einhaltung der Regelungen der aktuellen Covid19-Verordnung
Letzte Beratung: 12.09.2023 Hauptausschuss Ö 3.3
Mit der letzten Verordnung des Hamburger Senats zur Eindämmung der Verbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 vom 27. November 2020 sind diverse Regelungen insbesondere auch für den Einzelhandel getroffen worden. Neben den allgemeinen Hygienevorgaben zur Maskenpflicht und zum Einhalten eines Abstandes von 1,5 Metern wurden spezifische Regelungen zur Anzahl der pro Ladenlokal zulässigen Kundenzahl getroffen. So dürfen sich in Geschäften bis zu 800 qm maximal ein Kunde pro 10 qm und bei Geschäften über 800 qm zusätzlich für die überschreitende Fläche nur ein Kunde pro 20 qm aufhalten.
Die Geschäftsinhaber sind verpflichtet, die Einhaltung dieser Vorgaben durch organisatorische Maßnahmen wie z.B. einem Einlassmanagement sicherzustellen.
Die Bezirksverwaltung wird gebeten, im Hauptausschuss umfassend zu berichten, wie die Einhaltung der Vorgaben der Covid19-Verordnung in Harburg kontrolliert wird, insbesondere wie viele Kontrollen in welchem Zeitraum in welcher Taktung stattfinden und wie viele Mitarbeiter des Bezirksamts und ggf. der Polizeikommissariate in Harburg und Süderelbe hiermit befasst sind. Es wird gebeten, auch über die Ergebnisse dieser Kontrollen zu berichten.
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