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Gemeinsamer Antrag der GRÜNEN und SPD Fraktion bezgl. Antrag zur Aufhebung des Bebauungsplanverfahrens Heimfeld 54

Gemeinsamer Antrag

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
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09.02.2021
Sachverhalt

Die Daimler AG betreibt im Ortsteil Heimfeld seit 1978 ein Automobilwerk, das aus den 1935 gegründeten Tempowerken hervorgegangen ist. Damit das Hamburger Automobilwerk  weiterhin ein wichtiger Bestandteil im konzerninternen Produktionsverbund, insbesondere für Herstellung von Antriebskomponenten der Elektromobilität, Achsen und Achskomponenten, Lenksäulen, Leichtbaustrukturteilen sowie Komponenten der Abgastechnologie bleibt, wurde von Seiten der Konzernleitung im Rahmen einer Zukunftsstrategie entschieden, dass der bestehende Betriebsstandort um ein Plant Consolidation Center (PCC) ergänzt werden soll.

 Als geeignete Fläche wurden die unmittelbar nordwestlich des heutigen Werksgeländes der Daimler AG gelegenen Flächen zwischen den Gleisen der Hafenbahn, dem Fürstenmoordamm und der BAB 7 identifiziert. Das PCC sollte nach Angaben des Unternehmens als eine dem eigentlichen Werk vorgeschaltete Lager- und Logistikfläche zur bedarfsgerechten und termingerechten Versorgung mit Produktionsmaterialien dienen.

 Um wesentliche Teile der Verkehre über die Bahn abwickeln zu können, sollte das PCC einen Gleisanschluss erhalten, hierzu war ein von den angrenzenden Gleisanlagen der Hamburger Hafenbahn abgehendes Werksgleis vorgesehen. Aufgrund der betrieblichen Abläufe war es nach Angaben des Konzerns erforderlich, dass das Logistikzentrum unmittelbar an das bestehende Werksgelände der Daimler AG angebunden wird. Die Querung der Gleisanlagen der Hafenbahn, die die beiden Betriebsteile trennt,  sollte durch eine neu herzustellende Brücke erfolgen. 

Das künftige PCC sollte nach den Vorgaben der Daimler AG durch einen externen Projektentwickler umgesetzt werden. Die Grundstücke der Werksergänzung sind derzeit im Besitz der Hamburg Invest Entwicklungsgesellschaft mbH & Co. KG, diese sieht die Bereitstellung der Flächen an einen Projektentwickler über einen Erbbaurechtsvertrag vor.

 Im Rahmen vorangegangener Entwicklungsüberlegungen sollten mit dem Bebauungsplan Heimfeld 42 / Moorburg 7 die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Erweiterung eines auf südlich an das Plangebiet angrenzenden Flächen geschaffen werden. Von Seiten der Konzernleitung des Automobilwerks wurde eine stetige Erweiterung des Produktionsprogramms in qualitativer und quantitativer Hinsicht geplant. Damit der Hamburger Betriebsstandort an dieser Wachstumsentwicklung teilhaben und weitere Arbeitsplätze zur Verfügung stellen könne, würden Entwicklungsflächen über die bisherigen Werksgrenzen hinaus benötigt. Vor diesem Hintergrund sollte der überwiegende Bereich der Flächen südlich der Straße Fürstenmoordamm - d.h. westlich und östlich vom Werksgelände - als Industrie- bzw. Gewerbegebiet planungsrechtlich gesichert werden.

 Das o.g. Bauverfahren wurde durch den Aufstellungsbeschluss H 3 / 03 vom 2. Juli 2003 (Amtl. Anz. S. 2913) formell eingeleitet. Die frühzeitige Bürgerbeteiligung (d.h. öffentliche Plandiskussion) mit öffentlicher Unterrichtung und Erörterung hat nach der Bekanntmachung vom 1. November 2002 (Amtl. Anz. 2002 S. 4563) am 28. November 2002 stattgefunden. Im Jahr 2004 wurde im Rahmen der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange der Arbeitskreis I durchgeführt. Nach dem Arbeitskreis I wurde das Planverfahren jedoch nicht mehr weitergeführt, da seitens der Daimler AG der Planungsstand zur geplanten Werkserweiterung und die erforderlichen Flächenbedarfe nicht weiter konkretisiert wurden.

 In der Sitzung der Bezirksversammlung Harburg vom September 2019 wurde mehrheitlich beschlossen, den damals bestehenden Aufstellungsbeschluss aus dem Jahr 2002  formell einzustellen, da das Bebauungsplanverfahren Heimfeld 42 / Moorburg 7  seit 2004 ruhte. Neue Planungen sahen vor, die künftige Erweiterungsfläche zwischen den Gleisen der Hafenbahn, dem Fürstenmoordamm und der BAB 7 deutlich zu reduzierten und die Gemarkung Moorburg nicht mehr zu überplanen. Da zudem sämtliche gutachterliche Untersuchungen veraltet waren und die Planungsziele sowie der Planungsstand zur geplanten Werkerweiterung sich wesentlich geändert sollte ein neues Verfahren eingeleitet werden.

Am 26.11.2019 stimmte die Bezirksversammlung Harburg der Einleitung des neuen Bebauungsplanverfahrens Heimfeld 54 sowie der Durchführung einer frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung mehrheitlich zu.

Die Bebauung der Fläche war umstritten, da es sich bei der Erweiterungsfläche ca. 21 ha großen Gebiet handelt, auf dem sich heute sehr wertvolle Niedermoorböden von  hohen ökologischen Wertigkeiten, die besonders streng geschützte Tier- und Pflanzenarten und gesetzlich geschützte Biotoptypen beherbergen. Moore sind überaus wichtige CO2 Speicher die vor dem Hintergrund der Klimakrise und der Einhaltung des Paris Abkommens als absolut schützenswert gelten.

Die Zustimmung der Fraktionen der Grünen und der SPD erfolgte deshalb nur unter sehr strengen Auflagen.

Im November 2020 wurde bekannt, dass Daimler die Erweiterungspläne vorerst nicht weiterverfolgen würde. Grund waren nach Angaben von Daimler, der derzeit Corona-bedingt schwächelnde Markt für Automobile. 

 

 

Petitum/Beschluss

Die Bezirksversammlung fordert die Verwaltung auf, das Bebauungsplanverfahrens Heimfeld 54  einzustellen.

Die Bezirksversammlung fordert den Senat auf, die Fläche die im Portfolio der Hamburg Invest Entwicklungsgesellschaft mbH & Co. KG für die Vermarktung bereitsteht bis auf weiteres nicht mehr zu vermarkten.