21-1131.01

Antwort kleine Anfrage CDU betr. Testkäufe Alkohol und Tabak im Bezirk

Antwort / Stellungnahme des Bezirksamtes

Letzte Beratung: 09.02.2021 Hauptausschuss Ö 2.13

Sachverhalt

Nach Angaben des Senats führen die Bezirksämter im Auftrag der zuständigen Fachbehörde gezielt Alkohol- und Testkäufe mit minderjährigen Auszubildenden des öffentlichen Dienstes durch.

Wir fragen die Bezirksverwaltung:

1. Aus welchem Grunde sind derartige Testkäufe im Bezirk Harburg seit 2017 offenbar nicht mehr durchgeführt worden?

2. In welchem Umfang sind Testkäufe in den Jahren 2014 - 2016 durchgeführt worden?

3. Welche Ergebnisse haben sich dabei gezeigt?

4. In welchem Umfang sind Bußgeldverfahren eingeleitet worden?

5. Aus welchem Grunde ist im Bezirk Harburg die Aufgabe nicht wie in anderen Bezirksämtern dem Verbraucherschutzamt zugeordnet?

6. Wie stellt sich derzeit die Personalsituation im Bezirk bzgl. Überwachung der Einhaltung des Jugendschutzgesetzes dar?

Hamburg, am 11.01.2021

Ralf-Dieter Fischer Michael Schaefer

Fraktionsvorsitzender Dr. Antje Jaeger

Brit-Meike Fischer-Pinz

FREIE UND HANSESTADT HAMBURG

Bezirksamt Harburg 21.01.2021

Das Bezirksamt Harburg nimmt zu der Anfrage der CDU-Fraktion (Drs. 21-1131) wie folgt Stellung:

1. Aus welchem Grunde sind derartige Testkäufe im Bezirk Harburg seit 2017 offenbar nicht mehr durchgeführt worden?

In 2020 wurden vier Testkäufe durchgeführt.

In den Jahren 2017 – 2019 wurde aufgrund personeller Vakanzen zugunsten der Erledigung anderer dringlicher Aufgaben insbesondere der Lebensmittel- und Gewerbeüberwachung auf die Durchführung von Testläufen verzichtet.

2. In welchem Umfang sind Testkäufe in den Jahren 2014 - 2016 durchgeführt worden?

2014: 5

2015: 5

2016: 6

3. Welche Ergebnisse haben sich dabei gezeigt?

Für das Jahr 2014 liegt keine nach Anlässen differenzierte Erfassung der festgestellten Verstöße gegen das JuSchG vor. In diesem Jahr wurden jeweils vier Bußgeldverfahren nach JuSchG wegen Abgabe von Alkohol und wegen Abgabe von Tabak eingeleitet.

2015: 2 Verstöße wegen Abgabe von Alkohol

3 Verstöße wegen Abgabe von Tabak

2016: 3 Verstöße wegen Abgabe von Tabak

2020: 3 Verstöße wegen Abgabe von Alkohol

4. In welchem Umfang sind Bußgeldverfahren eingeleitet worden?

2014: siehe Antwort zu Frage 3

2015: 5 Bußgeldverfahren eingeleitet

2016: 2 Bußgeldverfahren eingeleitet

2020: 6 Bußgeldverfahren eingeleitet (je Verstoß je eines gegen Mitarbeiter und eines gegen Inhaber)

5. Aus welchem Grunde ist im Bezirk Harburg die Aufgabe nicht wie in anderen Bezirksämtern dem Verbraucherschutzamt zugeordnet?

Die Aufgabe liegt im BA Harburg gem. seit 2007 in Kraft befindlicher Zuständigkeitsanordnung bei dem u. a. für die Lebensmittel- und Gewerbeüberwachung zuständigem Fachamt VS.

6. Wie stellt sich derzeit die Personalsituation im Bezirk bzgl. Überwachung der Einhaltung des Jugendschutzgesetzes dar?

Zur Überwachung der Einhaltung des Jugendschutzgesetzes sind im Bezirksamt keine gesonderten Stellen ausgebracht.

Die Aufgaben werden als Nebenaufgabe durch die Lebensmittel- und Gewerbekontrolleure (seit Oktober 2020 7 Stellen besetzt, zuvor 6) sowie durch die Innendienstsachbearbeiter der für Lebensmittelüberwachung und Ordnungsangelegenheiten zuständigen Abteilung (1,8 Stellen, davon 0,8 Stellen seit Juli 2019 vakant) wahrgenommen.

Fredenhagen

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