Antwort zur kleinen Anfrage CDU betr. Schutz Jugendlicher vor Cannabiskonsum auf Volksfesten
Letzte Beratung: 19.11.2024 Hauptausschuss Ö 3.10
Mit Inkrafttreten des Konsumcannabisgesetzes (KCanG) wurde der öffentliche Konsum von Cannabis unter bestimmten Bedingungen legalisiert. Dennoch bleibt der Konsum in unmittelbarer Gegenwart von Minderjährigen strikt verboten. Der Gesetzgeber hebt den Schutz von Kindern und Jugendlichen explizit hervor. Der Konsum von Cannabis in unmittelbarer Nähe von Minderjährigen ist untersagt, um negative Vorbildwirkungen zu vermeiden und den Jugendschutz zu gewährleisten.
Volksfeste sind allgemein zugänglich und werden von einem breiten Bevölkerungsquerschnitt, insbesondere Familien, besucht. Aufgrund dieser Rahmenbedingungen ist davon auszugehen, dass auch Minderjährige regelmäßig auf diesen Veranstaltungen anwesend sind. Daher sind die Veranstalter verpflichtet, Maßnahmen zu ergreifen, um Verstöße gegen das Konsumverbot zu verhindern.
Vor diesem Hintergrund wird die Verwaltung um die Beantwortung folgender Fragen gebeten:
Hamburg, 11.10.2024
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