21-0546.01

Antwort zur Anfrage CDU betr. Alkohol- und Rauchverbot auf Kinderspielplätzen

Antwort / Stellungnahme des Bezirksamtes

Letzte Beratung: 10.03.2020 Hauptausschuss Ö 3.15

Sachverhalt

Die Bezirksversammlung hat schon frühzeitig die Umsetzung eines Alkohol- und Rauchverbotes auf Kinderspielplätzen beschlossen, um Kinder von den nachteiligen Auswirkungen zurückgelassener und zum Teil zerschlagener Glasflaschen und Zigarettenkippen zu schützen.

Wir fragen die Bezirksverwaltung:
 

1.  Bei welchen städtischen Kinderspielplätzen ist das Alkohol- und Rauchverbot ausdrücklich angeordnet und erkennbar ausgeschildert?

2.  In welchem Umfang ist die Ausschilderung jeweils bei Zerstörung durch Vandalismus erneuert worden?

3.  In welchem Umfang hat die Bezirksverwaltung das Alkohol- und Rauchverbot auf Kinderspielplätzen in den vergangenen Jahren konkret kontrolliert?

4.  In welchem Umfang sind Verstöße festgestellt worden?

5.  In welchem Umfang sind Täter ermittelt und Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet worden?

6.  Liegen der Verwaltung Erkenntnisse über Verschmutzungen auf privaten Kinderspielplätzen vor, die nach den Baugenehmigungen zwingend erforderlich sind?

7.  Welche Möglichkeiten sieht die Verwaltung, Alkohol- und Rauchverbote auch auf diesen Plätzen zu verlangen und umzusetzen?

Hamburg, 06.02.2020

Ralf-Dieter Fischer                                 Brit-Meike Fischer-Pinz
Fraktionsvorsitzender                             Dr. Antje Jaeger
                                                               Michael Schaefer

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