Antwort zur Anfrage CDU betr. Alkohol- und Rauchverbot auf Kinderspielplätzen
Letzte Beratung: 10.03.2020 Hauptausschuss Ö 3.15
Die Bezirksversammlung hat schon frühzeitig die Umsetzung eines Alkohol- und Rauchverbotes auf Kinderspielplätzen beschlossen, um Kinder von den nachteiligen Auswirkungen zurückgelassener und zum Teil zerschlagener Glasflaschen und Zigarettenkippen zu schützen.
Wir fragen die Bezirksverwaltung:
1. Bei welchen städtischen Kinderspielplätzen ist das Alkohol- und Rauchverbot ausdrücklich angeordnet und erkennbar ausgeschildert?
2. In welchem Umfang ist die Ausschilderung jeweils bei Zerstörung durch Vandalismus erneuert worden?
3. In welchem Umfang hat die Bezirksverwaltung das Alkohol- und Rauchverbot auf Kinderspielplätzen in den vergangenen Jahren konkret kontrolliert?
4. In welchem Umfang sind Verstöße festgestellt worden?
5. In welchem Umfang sind Täter ermittelt und Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet worden?
6. Liegen der Verwaltung Erkenntnisse über Verschmutzungen auf privaten Kinderspielplätzen vor, die nach den Baugenehmigungen zwingend erforderlich sind?
7. Welche Möglichkeiten sieht die Verwaltung, Alkohol- und Rauchverbote auch auf diesen Plätzen zu verlangen und umzusetzen?
Hamburg, 06.02.2020
Ralf-Dieter Fischer Brit-Meike Fischer-Pinz
Fraktionsvorsitzender Dr. Antje Jaeger
Michael Schaefer
FREIE UND HANSESTAND HAMBURG
Bezirksamt Harburg 19.02.2020
Das Bezirksamt Harburg nimmt zu der Anfrage der CDU-Fraktion (Drs. 21-0546) wie folgt Stellung:
Im Oktober 2019 wurde das in der Hamburger Bürgerschaft beschlossene Gesetz zum flächendeckenden Rauch – und Alkoholverbot auf Kinderspielplätzen gültig.
Die Verwaltung ergänzt derzeit die vorhandene Beschilderung durch entsprechende Piktogramme.
In der beigefügten Tabelle ist eine Übersicht der Spielplätze mit den derzeit vorhandenen Beschilderungen ablesbar.
Sehr viele Beschilderungen in Grünanlagen werden regelhaft durch Vandalismus zerstört oder unkenntlich gemacht. Aufgrund der nicht auskömmlichen finanziellen Ressourcen der Abteilung Stadtgrün/ Unterhaltung ist es nicht möglich, alle Schilder sofort nach Beschädigung zu erneuern.
Gerade die Beschilderung zum Alkohol- und Rauchverbot auf Kinderspielplätzen hat aber eine sehr hohe Priorität und wird deshalb vorrangig bearbeitet.
Eine Statistik über den Umfang der Schildererneuerung führt die Verwaltung (Abteilung Stadtgrün) nicht.
Die Verwaltung überprüft die Kinderspielplätze anlassbezogen. Es lagen keine Bürgerbeschwerden über die Missachtung das Alkohol- und Rauchverbots auf öffentlichen Spielplätzen vor.
Es wurden keine Verstöße festgestellt.
Es wurden keine Täter ermittelt.
Nein, der Verwaltung liegen keine Erkenntnisse über die Verschmutzungen auf privaten Kinderspielplätzen vor.
Der Verwaltung sind auf privaten Kinderspielplätzen keine Möglichkeiten gegeben, um Alkohol- oder Rauchverbote durchzusetzen.
Fredenhagen
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