Stellungnahme der AfD-Fraktion gem. § 28 BezVG zur Drs. 21-1140 Verlängerung der Nutzungsdauer der öffentlich-rechtlichen Unterkunft Cuxhavener Straße 564
Letzte Beratung: 09.02.2021 Hauptausschuss Ö 7.1
Am 26.1.2021 stellte ein Vertreter der Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration (BAGSFI) in der Sitzung des Hauptausschusses die zwischen der Behörde und der Bürgerinitiative Neugraben-Fischbek (BINF) ausgehandelte Änderung des Bürgervertrags zwischen den Vertragsparteien vor. Bestandteil der Vertragsänderung ist die Verlängerung der Nutzungsdauer der öffentlich-rechtlichen Unterkunft Cuxhavener Straße 564. Laut Bürgervertrag von 2016 sollte die Unterkunft zum 31.3.2021 geschlossen werden. Die geänderte Regelung sieht die Nutzung bis zum 31.3.2023 vor.
Dazu muss gemäß § 28 Nr. 9 BezVG die Bezirksversammlung angehört werden. Unsere Fraktion kündigte in der oben genannten Sitzung eine schriftliche Stellungnahme zu diesem Vertragsbestandteil an, die mit dieser Drucksache vorgelegt wird.
Die AfD-Fraktion lehnt die Verlängerung der Nutzungsdauer der o. a. Unterkunft aus den nachfolgend aufgeführten Gründen ab:
1. Die Verlängerung der Nutzungsdauer ist eine Verschlechterung gegenüber der Regelung im Bürgervertrag. Für die längere Nutzung der Unterkunft Cuxhavener Straße 564 mit einer Belegung von 190 Personen sollen die Belegungen der Unterkünfte Am Röhricht und Neuenfelder Fährdeich zum Ausgleich um 50 Personen (Neuenfelder Fährdeich) sowie um 150 Personen (Am Röhricht) verringert werden. Die BAGSFI weist in ihrem Schreiben vom 19.1.2021 darauf hin, dass alle drei Unterkünfte wieder voll belegt werden können, wenn die Zugangssituation es erfordert. Das lehnen wir ab.
2. Die Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Intergration (BASFI) hatte bereits im September 2019 die Verlängerung der Nutzungsdauer der öffentlich-rechtlichen Unterkünfte Sinstorfer Kirchweg, Neuenfelder Fährdeich, Lewenwerder 1 und Lewenwerder 2 um teilweise bis zu zehn Jahre angekündigt. Außerdem sollten weitere Plätze in der Unterkunft Wetternstraße geschaffen werden. Auch sollte der Rückbau von 36 Wohncontainern in der Erstaufnahme Harburger Postraße von der Behörde für Inneres und Sport (BIS) ausgesetzt werden. Anstatt diese Einrichtungen plangemäß wieder abzubauen, verfolgt der Senat durch seine Behörden eine schleichende Verstätigung der Nutzung. Die Verlängerung der Nutzungsdauer für die Unterkunft Cuxhavener Straße 564 ist ein weiterer Schritt in der Umsetzung dieser Strategie. Wir lehnen dieses Vorgehen des Senats insgesamt ab.
Wir fordern den Senat auf, die Notwendigkeit der Nutzungen dieser Unterkünfte im Bezirk Harburg unter anderem durch folgende Maßnahmen überflüssig zu machen:
1. Kurzfristige Schaffung von Unterbringungsmöglichkeiten in anderen Hamburger Bezirken mit einer stabileren Sozialstruktur.
2. Kurzfristige Aufnahme von Verhandlungen über einen verbesserten Verteilungsschlüssel von Migranten auf die Bundesländer. Der Königsteiner Schlüssel ist dafür ungeeignet.
3. Die Beschleunigung und Ausweitung der Rückführung von Migranten ohne hinreichende Aufenthaltsberechtigung.
4. Einwirken auf die Bundesregierung, die illegale Einreise in die Bundesrepublik Deutschland wirksam einzudämmen. Insbesondere ist auf die Einhaltung des Art. 16a GG zu bestehen.
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